Steuerrückerstattung Rechner: So berechnen Sie Ihre Rückzahlung

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Nicht jeder muss, aber alle dürfen Sie abgeben: Die Steuererklärung. Die Steuerrückzahlung ist wohl der angenehmste Teil an einer Erklärung. Die Abrechnung mit dem Finanzamt ist meist lästig und zeitraubend. Doch für die meisten Arbeitnehmer lohnt sie sich. Wie hoch Ihre voraussichtliche Erstattung ausfällt, können Sie mit dem folgenden Online-Tool kostenlos und anonym berechnen. Nehmen Sie hierfür bitte die entsprechenden Einstellungen vor.

Warum eine Steuererklärung?

Die Notwendigkeit / der Nutzen einer Einkommensteuererklärung ergibt sich daraus, dass Arbeitnehmer Monat für Monat zu viele Steuern zahlen. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber von der monatlichen Lohnabrechnung pauschale Beträge an das Finanzamt abführt, welche nicht genau mit der Höhe der tatsächlichen Steuerschuld des Arbeitnehmers übereinstimmen.

Bei der Steuererklärung geht es darum, sich zu viel gezahlte Beträge vom Finanzamt zurück zu holen.

Wann und für wen lohnt Sie sich eine Steuerrückzahlung?

Diese Möglichkeit der Steuererstattung kann / sollte jeder nutzen, der Einkommen erwirtschaftet, und davon Steuern abführt. Wer darauf verzichtet, schenkt dem Fiskus somit Geld. Bürger die keine Steuerrückerstattung beantragen, verzichten laut statistischem Bundesamt im Schnitt auf eine Rückzahlung von ca. 900 Euro zu viel gezahlter Steuern pro Jahr. Was viele nicht wissen: häufig erhalten gerade diejenigen Steuerzahler eine Erstattung, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Der Antrag ist also in den meisten Fällen sinnvoll.

Eine Steuerrückzahlung lohnt sich generell für jede Person, die im Laufe des Steuerjahres mehr Steuern gezahlt hat, als sie letztendlich aufgrund ihres zu versteuernden Einkommens und nach Berücksichtigung aller Freibeträge und möglichen Abzügen schuldet.

Hier sind einige Umstände und Gruppen von Personen, für die sich die Einreichung einer Steuererklärung und eine potenzielle Steuerrückzahlung besonders lohnen kann:

  1. Arbeitnehmer mit Werbungskosten: Wenn Sie hohe Werbungskosten hatten, die den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen, wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungskosten oder Arbeitsmittel, können Sie diese in der Steuererklärung angeben.
  2. Personen mit außergewöhnlichen Belastungen: Große Krankheits-, Pflege- oder Unterhaltskosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
  3. Familien mit Kindern: Eltern erhalten Kindergeld oder können alternativ den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, was zu einer Steuerrückzahlung führen kann, wenn sie zu Beginn noch nicht berücksichtigt wurden.
  4. Studenten und Auszubildende: Ausbildungs- und Studienkosten können unter Umständen als Werbungskosten angegeben werden.
  5. Jobwechsler oder Arbeitnehmer mit Unterbrechung der Beschäftigung: Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder einer Arbeitslosigkeitsphase kann es zu einer Überzahlung von Steuern kommen.
  6. Nebenberufliche Selbstständige: Wer nebenberuflich selbstständig ist und Ausgaben für seine Tätigkeit hat, kann oft mehr absetzen, als er einnimmt.
  7. Kapitalanleger: Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag müssen versteuert werden. Wurden zu viel Steuern abgeführt, kann sich eine Rückzahlung ergeben.
  8. Personen mit haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen: Hierfür können Steuerermäßigungen geltend gemacht werden.
  9. Eigentümer von vermieteter Immobilien: Werbungskosten, Abschreibungen und andere Ausgaben können zu einer Steuerrückzahlung führen.

Es lohnt sich also, eine Steuererklärung einzureichen, wenn Sie glauben, dass Sie steuerlich abzugsfähige Ausgaben hatten, die nicht bereits durch Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden. In vielen Fällen führt dies zu einer Steuerrückzahlung.

Tipp der Redaktion zur Steuerrückzahlung

Wie hoch ist meine Rückzahlung?

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Wie viele Steuern Sie letztlich zurück bekommen, kann nicht pauschal mit einer bestimmten Zahl beantwortet werden, sondern gestaltet sich bei jedem Steuerzahler individuell. Wichtige Faktoren sind z.B. die Höhe des Jahresverdienst sowie die Entfernung zur Arbeitsstätte. Für die Höhe der Rückzahlung ebenfalls relevant ist, ob der Steuerzahler bestimmte Freibeträge wie z.B. den Kinderfreibetrag, den Ausbildungsfreibetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen kann. Einen Überblick gibt die folgende Auflistung:

  • Höhe des Einkommens
  • Berufsstatus: z.B. Angestellter oder Beamter
  • ausgenutzte Freibeträge
  • Höhe der Pendlerpauschale
  • Steuerklasse
  • Kirchensteuerpflicht ja / nein
  • Familienstand und Anzahl Kinder
  • Höhe der Sonderausgaben wie z.B. Handwerkerkosten oder Kinderbetreeungskosten
  • Höhe der außergewöhnlichen Belastungen wie z.B. Krankheitskosten

Wie kann ich meine Steuerrückzahlung berechnen?

Die Berechnung der Steuerrückerstattung ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Steuerpflicht und der bereits gezahlten Steuer. Hat man über das Jahr zu wenige Steuern an das Finanzamt abgeführt, wird eine Nachzahlung fällig. Im umgekehrten Fall erhält der Steuerzahler eine Rückzahlung. Arbeitnehmer führen i.d. Regel zu viele Steuern ab, und erhalten daher eine Erstattung.

Die Berechnung Ihrer Steuerrückzahlung kann komplex sein, da sie von einer Vielzahl individueller Faktoren wie Ihrem Einkommen, persönlichen und beruflichen Ausgaben, steuerlichen Freibeträgen und den geltenden Steuergesetzen abhängt. Hier sind allgemeine Schritte, die Ihnen einen Überblick über die Berechnung geben:

1. Ermitteln Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen:

  • Zählen Sie alle Einkünfte zusammen (z. B. aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen).
  • Ziehen Sie davon die gesetzlichen Pauschbeträge ab (z. B. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag).
  • Ziehen Sie weiterhin Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen ab.
  • Berücksichtigen Sie ebenfalls eventuelle Freibeträge (z. B. Kinderfreibeträge).

2. Berechnen Sie die Einkommensteuer:

  • Wenden Sie auf das zu versteuernde Einkommen den entsprechenden Einkommensteuertarif an (in Deutschland ist dies typischerweise ein progressiver Tarif).
  • Nutzen Sie dafür den Grund- oder Splittingtarif, je nachdem, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Steuergutschriften und Abzüge.

3. Vergleichen Sie die berechnete Einkommensteuer mit den bereits bezahlten Steuern:

  • Ermitteln Sie, wie viel Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Vorauszahlungen oder andere Steuern Sie über das Jahr bezahlt haben.
  • Setzen Sie diese Beträge ins Verhältnis zur berechneten Einkommensteuer.

4. Ermitteln Sie die Differenz:

  • Wenn die Summe der bereits gezahlten Steuern höher ist als die ermittelte Einkommensteuerschuld, ergibt sich eine Steuerrückzahlung.
  • Ist die gezahlte Summe niedriger, kann eine Nachzahlung fällig sein.

Für die konkrete Berechnung können Sie verschiedene Hilfsmittel verwenden:

  • Online-Rechner: Viele Steuer- und Finanzportale bieten kostenlose Online-Steuerrückzahlungsrechner an, bei denen Sie Ihre Daten eingeben und eine Schätzung Ihrer Rückzahlung erhalten.
  • Steuer-Software: Spezialisierte Softwareprogramme führen Sie durch den Prozess der Steuererklärung und berechnen dabei die voraussichtliche Rückzahlung.
  • Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater: Diese Dienstleister können Ihre Steuerrückzahlung genau berechnen und Sie umfassend beraten.

Denken Sie daran, dass alle Berechnungen nur Schätzungen sind, bis das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeitet und den offiziellen Steuerbescheid ausgestellt hat.

Die einzelnen Schritte

Ermitteln Sie im ersten Schritt Ihr jährliches Bruttoeinkommen. Entnehmen sie diesen Betrag Ihrer Gehaltsabrechnung. Vom Brutto wird zunächst der Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare abgezogen (Stand 2021). Die Differenz wird anschließend um den Betrag der Werbungskosten gemindert. Übersteigen die Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1000 Euro pro Jahr nicht, gilt die Pauschale, andernfalls wird der exakte Betrag angerechnet. Von diesem Ergebnis werden nun Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen subtrahiert. Dieses Ergebnis ist nun die Grundlage zur Berechnung der Steuerschuld, nämlich das zu versteuernde Einkommen. Erst im letzten Schritt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ermittelt.

So funktioniert der Rechner

Unser Rechner nimmt eine vereinfachte Vorberechnung Ihrer voraussichtlichen Steuererstattung vor. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um Näherungswerte. Der Sinn des Tools ist, Ihnen eine Orientierung zu geben, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Sie lohnt, und wie hoch der Erstattungsbetrag ungefähr ausfallen wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus der Berechnung keine rechtsverbindlichen Ansprüche abgeleitet werden können. Geben Sie die gefragten Daten in die Eingabemaske ein. Klicken Sie abschließend auf „jetzt meine Steuerrückzahlung berechnen“.

Wann zahlt Finanzamt Geld zurück?

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Es gilt die einfache Devise: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die Anträge auf Steuerrückerstattung werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Meist beginnen die Finanzämter jedoch erst ab März mit der Bearbeitung, da sich zu Jahresanfang häufig noch steuerrechtliche Änderungen ergeben. Leider sind die Mitarbeiter der Finanzämter in den letzten Jahren immer mehr überlastet. So kann es bis zum endgültigen Steuerbescheid schlimmstenfalls schon mal drei oder vier Monate dauern. Sie können jedoch aktiv zu einer kürzeren Bearbeitungszeit beitragen, indem Sie Ihre Steuerdaten möglichst vollständig angeben. So muss Sie das Finanzamt nicht extra anschreiben, und nachträglich Informationen einfordern.

Das Finanzamt zahlt Geld zurück, sobald Ihre Steuererklärung bearbeitet worden ist und festgestellt wurde, dass Sie mehr Steuern gezahlt haben, als Sie aufgrund Ihrer tatsächlichen Einkünfte und abzugsfähigen Ausgaben hätten zahlen müssen. Der Zeitpunkt der Rückzahlung hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Einreichungsdatum der Steuererklärung: Je früher Sie Ihre Steuererklärung einreichen, desto früher kann mit der Bearbeitung begonnen werden.
  2. Auslastung des Finanzamts: Die Dauer der Bearbeitung kann variieren, abhängig davon, wie viele Steuererklärungen zu diesem Zeitpunkt beim Finanzamt eingehen. In Stoßzeiten, wie kurz vor Abgabefristen, kann die Bearbeitung länger dauern.
  3. Komplexität der Steuererklärung: Einfache Steuererklärungen können schneller bearbeitet werden als solche, die viele verschiedene Einkunftsarten, abzugsfähige Posten und Belege enthalten.
  4. Nachfragen oder Belegprüfungen: Falls das Finanzamt Rückfragen hat oder bestimmte Angaben prüfen möchte, verzögert sich die Bearbeitung.
  5. Elektronische oder Papierform: Elektronisch übermittelte Steuererklärungen (z.B. via ELSTER in Deutschland) können schneller bearbeitet werden als in Papierform eingereichte Erklärungen.

In Deutschland beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit in der Regel zwei bis sechs Monate nach Einreichung der Steuererklärung. Doch es kann auch schneller gehen oder sich in Ausnahmefällen länger hinziehen. Ihre Rückzahlung erhalten Sie in der Regel auf das bei der Steuererklärung angegebene Konto überwiesen.

Wenn Sie eine Steuerrückzahlung erwarten, können Sie den Status Ihrer Steuererklärung in einigen Fällen online über das ELSTER-Portal prüfen oder Sie wenden sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Tipp: Die Dauer der Bearbeitung hängt auch davon ab, zu welchem Zeitpunkt im Jahr sie Ihre Steuererstattung beantragen. Reichen Sie Ihre Steuererklärung möglichst früh im Jahr ein. Denn die meisten Anträge werden im März und April abgegeben.

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  • Einkommensteuerrechner
  • Pendlerpauschale
  • Abgeltungssteuer
  • Mehrwertsteuer

Steuerrückzahlung einfach selber machen

Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine FAQ-Liste (Häufig gestellte Fragen) zu Steuerrückzahlungen für Deutschland, die Ihnen helfen kann, das Thema besser zu verstehen:

  1. Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

    Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Arbeitnehmer ohne zusätzliche Einkünfte und bestimmte Steuerklassen-Kombinationen können auf die Abgabe verzichten. Wer jedoch zur Abgabe verpflichtet ist oder wem zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde, sollte eine Steuererklärung einreichen.

  2. Wie kann ich eine Steuererklärung abgeben?

    Sie können Ihre Steuererklärung entweder klassisch auf Papier erstellen oder elektronisch über das Portal ELSTER des Finanzamtes.

  3. Was ist der Abgabetermin für die Steuererklärung?

    In der Regel müssen Steuererklärungen in Deutschland bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, erhält eine verlängerte Frist.

  4. Wann kann ich mit meiner Steuerrückzahlung rechnen?

    Das hängt von der Arbeitslast des zuständigen Finanzamts ab. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung zwischen zwei und sechs Monaten nach Einreichung.

  5. Was beeinflusst die Höhe der Steuerrückzahlung?

    Die Höhe der Rückzahlung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie z.B. die Höhe der im Jahr gezahlten Lohnsteuer, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und andere steuermindernde Posten.

  6. Kann ich eine Steuerrückzahlung erhalten, wenn ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin?

    Ja, auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann sich eine Abgabe lohnen, da Sie eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen können.

  7. Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät abgebe?

    Wer nicht fristgerecht abgibt und dazu verpflichtet ist, riskiert einen Verspätungszuschlag. Für freiwillige Abgaben gilt diese Strafe jedoch nicht.

  8. Was sollte ich tun, wenn ich meine Steuerrückzahlung erhalten habe?

    Prüfen Sie den Steuerbescheid gründlich auf mögliche Fehler. Wenn alles korrekt ist, können Sie das Geld nach Belieben verwenden.

  9. Gibt es Möglichkeiten, die Steuerrückerstattung zu optimieren?

    Ja, durch rechtzeitige und umfassende Absetzung von Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben und anderen abzugsfähigen Posten können Sie Ihre Steuerlast und damit die Rückzahlung optimieren.

  10. Kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

    Ja, wenn Sie mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Einspruch einlegen.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und Ihre individuelle Situation abweichen kann. Es empfiehlt sich, bei komplexen Fragen einen Steuerberater zu konsultieren.

1 Kommentar

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  • So ein Mist. Wenn jeder das selber berechnen könnte würde niemand Hilfe suchen. Ich weiß wie man das berechnet, aber das hier eürde mir nicht helfen

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