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Geldwerter Vorteil: Beispiele und Tipps 2024

Geldwerter Vorteil

Dienstwagen, Jobticket, Rabatte: Arbeitgeber können Arbeitnehmern finanzielle Vorteile verschaffen, ohne ihr Gehalt zu erhöhen. Diese Art der Zuwendung bietet für beide Seiten steuerliche Erleichterungen. Wir erläutern, welche Möglichkeiten es gibt, wann sich diese lohnen, und was zu beachten ist.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Als geldwerter Vorteil – auch Sachleistungen genannt – werden Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis bezeichnet, welche nicht in Form von Geld erbracht werden. Sie bringen dem Arbeitnehmer einen finanziellen Vorteil. Es handelt sich meist um eine verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Waren oder Dienstleistungen durch den Arbeitgeber.

Ein geldwerter Vorteil ist Teil der Gesamtvergütung und werden zusätzlich zum Lohn gewährt. Beispiele für geldwerte Vorteile sind Dienstwagen, die auch privat genutzt werden können, kostenfreie oder vergünstigte Mahlzeiten, Wohnung oder Rabatte auf Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.

Beispiele für geldwerte Vorteile

Neben Dienstwagen und Personalrabatten gibt es eine Vielzahl weiterer geldwerte Vorteile, die eine Firma ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen kann. Grundlage von Gehaltsverhandlungen können auch ein Jobticket oder ein Zuschuss zur Kinderbetreeung sein. Der Spielraum für Möglichkeiten ist kaum begrenzt. Wir erläutern einige häufig vorkommende Beispiele.

VorteilErläuterung
DienstwagenDer Dienstwagen ist dann ein geldwerter Vorteil, wenn er auch privat genutzt wird.
Je nachdem, wie sich dienstliche und private Nutzung zueinander verhalten, kann ein Firmenwagen
trotz der nötigen Versteuerung für den Arbeitnehmer finanziell vorteilhaft sein, siehe auch Beispiel mit Berechnung
JobticketDie als Jobticket bezeichneten und durch den Arbeitgeber finanzierten „Fahrkarten“ sind zwar
ein geldwerter Vorteil, jedoch muss dieser seit 2019 nicht mehr versteuert werden,
wenn es sich dabei um ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr handelt.
Beim Gebrauch für den Fernverkehr können dagegen bei zu häufiger privater Nutzung Steuern anfallen.
PersonalrabattPersonalrabatt bedeutet, dass das Unternehmen den Mitarbeitern eigene
Produkte und Leistungen gratis oder vergünstigt anbietet.
In welchem Rahmen dies jeder einzelne Mitarbeiter steuerfrei pro Jahr
nutzen darf, ist durch den Rabattfreibetrag begrenzt, siehe Freibeträge unten.
KinderbetreuungDie durch den Arbeitgeber bereitgestellten Zuschüsse zur Kinderbetreuung
oder gar eine betrieblich organisierte Kinderbetreuung dienen vor allem
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es handelt sich um eine Leistung,
die bei nicht schulpflichtigen Kindern zudem steuerfrei ist.
GesundheitsförderungMaßnahmen zur Prävention in Form von innerbetrieblich oder
außerbetrieblich stattfindenden zertifizierten Kursen und Maßnahmen sind ein weiterer
Vorteil für finanzielle Zuwendungen ohne Gehaltserhöhung.
Der Arbeitgeber unterstützt damit die Aufrechterhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer.
FortbildungIn vielen Branchen ist üblich, dass Fortbildungsmaßnahmen vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Der Betrieb hat ein Interesse an besser geschulten Mitarbeitern.
Die Kostenübernahme kann auch Anfahrt und Unterkunft für außerhalb stattfindende Kurse beinhalten.
GutscheineDies kann z.B. ein Tankgutschein, ein Warengutschein, oder auch etwas Spezielleres sein.
Steuerlich wird zwischen anlassbezogenen Aufmerksamkeiten (etwa ein Geburtstag) und
sonstigen Zuwendungen unterschieden. Es gelten unterschiedliche Freigrenzen, siehe Auflistung unten.
Vermögenswirksame
Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Zuwendung des Arbeitgebers, die
sowohl steuer- als auch sozialabgabenpflichtig ist. Der Arbeitnehmer erhält je nach
Arbeitsvertrag und Branche bis zu 40 Euro pro Monat. Dennoch ist der finanzielle
Nutzen für den Arbeitnehmer unter dem Strich gegeben, weshalb auch diese Möglichkeit
erwähnt werden soll.

Wie kann ich einen geldwerten Vorteil berechnen (Beispiele)?

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es natürlich wichtig zu wissen, wie hoch ein solcher geldwerter Vorteil ausfällt, und ob sich die Sache entsprechend lohnt. Dies soll anhand der folgenden 3 Beispiele mit einer Berechnung erläutert werden.

geldwerter Vorteil: mehr Gehalt ohne Gehaltserhöhung

Dienstwagen

Ob ein Arbeitnehmer profitiert, richtet sich danach, wie häufig mit dem Dienstwagen private Fahrten durchgeführt werden, und wie hoch gleichzeitig die laufenden Kosten für das eigene private Fahrzeug wären. Sind die privaten Kosten höher, kann sich der Firmenwagen lohnen. Der ausgerechnete geldwerte Vorteil wird dem Bruttolohn zugeschlagen, und dann entsprechend versteuert (Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie gegebenenfalls sonstige Abgaben). Außerdem lässt sich so auch ermitteln, in welcher Höhe gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung seitens des Arbeitnehmers sinnvoll sein kann, um die Steuerlast zu drücken. Angewandt wird häufig die 1-Prozent-Regelung, die eine pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils erlaubt. Alternativ dazu kann auch ein Fahrtenbuch genutzt werden.

Berechnung: Die Formel lautet: 1 % des Listenpreises zuzüglich einfache Entfernung zum Arbeitsplatz x 0,03 % x Listenpreis. Beträgt der Listenpreis des Wagens 35.000 Euro und die einfache Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsort 18 Kilometer, entspricht der geldwerte Vorteil: 0,01 x 35.000 € + (18 x 0,0003 x 35.000) = 539 Euro.

Ein Dienstwagen ist ein geldwerter Vorteil

Personalrabatt

Beim gewährten Personalrabatt ist die Berechnung vergleichsweise simpel. Zuerst wird der für den Endverbraucher gewöhnliche Verkaufspreis (Listenpreis) als Warenwert veranschlagt. Nun kommt ein Rabatt hinzu. Der Vorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem jährlichen Rabattfreibetrag in Höhe von 1080 Euro und dem sogenannten berichtigten Abgabepreis, der dem Listenpreis abzüglich 4 % entspricht. Beispielsweise bietet ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent auf ein im Verkauf 18.000 Euro teures Motorboot an.

Berechnung: 18.000 € x 0,96 x 0,3 – 1080 = 4104 Euro geldwerter Vorteil.

Jobticket

Auch das Jobticket ist ein geldwerter Vorteil. Der Vorteil ergibt sich aus der Differenz der Eigenbeteiligung und des tatsächlichen Ticketpreises abzüglich eines Bewertungsabschlages von 4 %. Das heißt, dass Rabatte, die beispielsweise ein Verkehrsverbund dem Arbeitgeber für Tickets für seine Mitarbeiter bietet, kein geldwerter Vorteil sind. Am Beispiel eines ÖPNV-Monatstickets, das gewöhnlich 75 Euro kostet, und durch einen Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Verkehrsverbund zu 66 Euro an Mitarbeiter abgegeben wird, soll dies verdeutlicht werden. Angenommen wird zudem eine Eigenbeteiligung von 25 Euro. Die Berechnung lautet wie folgt:

Berechnung: Tatsächlicher Preis des Tickets für Arbeitgeber x 0,96 – Eigenbeteiligung = geldwerter Vorteil. Dies entspricht: 66 Euro x 0,96 – 25 Euro = 38,36 Euro.

Zuwendungen im Zusammenhang mit ÖPNV-Tickets sind grundsätzlich steuerfrei. Für andere Tickets gilt ein Freibetrag von 44 Euro im Monat. Bei Tickets, die vom Arbeitgeber gestellt werden, aber vor allem privat genutzt werden, handelt es sich bei Werten über 44 Euro im Monat um vollständig zu versteuernde geldwerte Vorteile. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung einer BahnCard 100, wenn die Fernfahrten nicht zwingend beruflich nötig sind. Wichtig zu wissen: Es erfolgt eine Verrechnung mit der Pendlerpauschale: Wo der geldwerte Vorteil vorhanden ist, kann die Pendlerpauschale nicht mehr angewandt werden.

Wie muss ich geldwerte Vorteile versteuern?

Die Besteuerung von geldwerten Vorteilen ist in §8 Abs. 2 und 3 EstG gesetzlich geregelt. Die Beträge werden in der entsprechenden Höhe dem Brutto-Lohn zugeschlagen, und dann entsprechend versteuert. Zu beachten sind Freibeträge oder Freigrenzen. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass Freibeträge mit den geldwerten Vorteilen verrechnet werden, und nur ein Übertrag besteuert wird. Bei Freigrenzen wird hingegen alles besteuert, insofern der Wert über der jeweiligen Grenze liegt. Das ist auch einer der Gründe, warum bei Jobtickets Eigenanteile anfallen. Sie ermöglichen es, unterhalb der Freigrenze zu bleiben. Einige Sachleistungen sind gar nicht steuerpflichtig, siehe folgende Tabelle.

Keine Steuerpflichtgibt es bei: Zuschüssen zu arbeitsbedingtem Umzug, ÖPNV-Ticket, Kinderbetreuungszuschüsse
oder -stellung, Weiterbildungen und Verpflegung in Form von Obst und Getränken.
Dasselbe gilt für geliehene Dinge,
die im Besitz des Arbeitgebers verbleiben, aber von Mitarbeitern genutzt werden.
Freibeträgekönnen genutzt werden bei: Weihnachts- und Firmenfeiern bis zu 110 Euro pro Jahr,
Rabatte und Bonusmeilen bis 1.080 Euro pro Jahr, Gesundheitsprävention:
500 Euro pro Jahr, Mitarbeiteraktien: 360 Euro pro Jahr.
Freigrenzengibt es z.B. bei: Eintrittskarten bis 44 Euro pro Monat, Geschenke: 60 Euro pro Monat,
Arbeitgeber-Darlehen: 2.600 Euro pro Monat

Was ist besser: Sachleistung oder Gehaltserhöhung?

Ist ein geldwerter Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirklich lohnenswert, oder ist die normale Gehaltserhöhung die bessere Wahl? Dies hängt vor allem von der unterschiedlichen steuerlichen Bemessungsgrenze ab. Vor allem Angestellte kleiner Firmen, welche keine großen Gehaltssprünge zu erwarten haben, profitieren häufig mehr von geldwerten Vorteilen, und haben im Ergebnis mehr Netto in der Tasche. Bedacht werden sollte auch, dass Lohnerhöhungen immer mit einer stärkeren steuerlichen Belastung einhergehen. Zwar werden auch Sachleistungen versteuert, folgen dabei aber anderen gesetzlichen Gegebenheiten. In einigen Fällen bekommt ein Arbeitnehmer daher unterm Strich tatsächlich mehr heraus, wenn er sich für diese Art der Zuwendung entscheidet. Da auch der Arbeitgeber hiervon profitiert, wird in den meisten Fällen ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erreicht.

Geldwerter Vorteil: Die Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteile:

  • Steuervorteile: Geldwerte Vorteile können steuerlich günstiger sein als eine reine Gehaltserhöhung, weil sie oft pauschal versteuert werden können oder bestimmte Freigrenzen und Freibeträge ausnutzen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Unter Umständen fallen auf geldwerte Vorteile geringere Sozialversicherungsbeiträge an als auf eine Gehaltserhöhung, was sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer günstig sein kann.
  • Mitarbeitermotivation: Maßgeschneiderte geldwerte Vorteile können als stärker motivierend empfunden werden, weil sie auf die individuellen Bedürfnisse des Mitarbeiters zugeschnitten werden können, zum Beispiel ein Dienstwagen oder eine betriebliche Altersvorsorge.

Nachteile:

  • Flexibilität: Geldwerte Vorteile sind oft zweckgebunden und bieten dem Arbeitnehmer weniger Flexibilität als zusätzliches Bargeld, das für beliebige Zwecke ausgegeben werden kann.
  • Wertempfinden: Der subjektive Wert eines geldwerten Vorteils kann je nach persönlicher Situation des Mitarbeiters variieren; nicht jeder Mitarbeiter empfindet beispielsweise einen Dienstwagen als gleich wertvoll.
  • Abhängigkeit: Bei Verlust des Arbeitsplatzes gehen auch die geldwerten Vorteile verloren, während ein höheres Gehalt unter Umständen einen besseren Referenzwert für das Einkommen bei einer neuen Anstellung darstellt.
  • Komplexität: Die Verwaltung von geldwerten Vorteilen kann für Unternehmen aufwendiger sein, und die Regelungen zu Versteuerung und Sozialversicherung können komplex sein.

Letztlich hängt die Entscheidung, ob ein geldwerter Vorteil oder eine Gehaltserhöhung vorteilhafter ist, von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitnehmers und der spezifischen Situation des Unternehmens ab. Sowohl steuerrechtliche Aspekte als auch persönliche Präferenzen spielen dabei eine Rolle. Für eine persönliche Einschätzung sollte man sich immer auch fachlich beraten lassen.

Achtung, Fallstrick geldwerter Vorteil – was Sie beachten müssen

Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Leistungen erhält, die nicht in Form von Barlohn ausgezahlt werden, aber dennoch einen wirtschaftlichen Wert haben. Dazu können zum Beispiel Geschenke, die Nutzung eines Dienstwagens auch für private Zwecke oder verbilligte Kredite gehören. Hierbei gibt es verschiedene Stolpersteine und Fallstricke, die es zu beachten gilt:

1. Steuerpflicht: Ein geldwerter Vorteil ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Er muss demnach in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ausgewiesen und entsprechend versteuert werden – das gilt auch für Geschenke. Daher kann ein vermeintlich kostenloses Geschenk am Ende doch teuer werden.

2. Freigrenzen und Pauschalierung: In Deutschland gibt es zwar Freigrenzen (2021: 44 Euro pro Monat), bis zu denen Geschenke und andere geldwerte Vorteile steuerfrei bleiben, jedoch handelt es sich hierbei um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet, dass, sobald der Wert dieser Vorteile die Grenze überschreitet, der gesamte Betrag steuerpflichtig wird. Zudem besteht die Möglichkeit, gewisse geldwerte Vorteile pauschal zu versteuern, was für den Arbeitnehmer steuerlich günstiger sein kann.

3. Sachbezugswerte: Für die Bewertung verschiedener geldwerter Vorteile gibt es festgesetzte Sachbezugswerte. Nicht immer entsprechen diese dem tatsächlichen Wert der Sache. Fehleinschätzungen können zu steuerlichen Nachteilen führen.

4. Dokumentation: Alle geldwerten Vorteile müssen korrekt dokumentiert und nachgewiesen werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten genaue Aufzeichnungen führen, um im Falle von Prüfungen durch das Finanzamt Probleme zu vermeiden.

5. Nicht eindeutige Regelungen: Bei einigen geldwerten Vorteilen kann die steuerliche Bewertung kompliziert sein, weil die Regelungen nicht immer eindeutig sind. In solchen Fällen sollte man sich fachkundigen Rat einholen, um rechtliche und steuerliche Fehler zu vermeiden.

6. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen: Nicht alle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über geldwerte Vorteile sind zulässig. So können beispielsweise Vereinbarungen, die zu einer Umgehung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen führen, sittenwidrig und damit nichtig sein.

Es ist daher empfehlenswert, sich im Zweifelsfall zum Thema geldwerter Vorteil beraten zu lassen, sei es durch Steuerberater, Fachliteratur oder die Finanzverwaltung, um nicht in Steuerfallen zu tappen.

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