Anleitung und Hintergrund
Teilzeit planen und die Gehaltsänderung verstehen
Eine Teilzeitentscheidung verändert mehr als die Wochenstunden. Für die erste Gehaltsplanung ist der bisherige Bruttostundenlohn ein sinnvoller Ausgangspunkt. Der Teilzeitrechner zeigt, wie sich das regelmäßige Brutto bei einer proportionalen Anpassung der Arbeitszeit entwickelt.

Vom bisherigen Gehalt zur Teilzeitquote
Teilen Sie die geplante Wochenarbeitszeit durch Ihre bisherige Arbeitszeit. Diese Quote wird mit dem bisherigen Monatsbrutto multipliziert. Ob Ihr Ausgangsvertrag bereits Teilzeit oder Vollzeit vorsieht, ändert den Rechenweg nicht. Wichtig ist, dass Stunden und Gehalt aus demselben Vertrag stammen.
Bei 32 bisherigen Stunden, 4.000 € Monatsbrutto und künftig 24 Stunden beträgt die neue Quote 75 %. Das rechnerische Monatsbrutto liegt bei 3.000 €. Der Rechner setzt dabei denselben Bruttostundenlohn voraus.
Mehrere Stundenmodelle gegenüberstellen
Rechnen Sie realistische Varianten nacheinander durch und notieren Sie die monatliche Differenz. Damit wird sichtbar, welchen Bruttobetrag Sie für zusätzliche freie Zeit aufgeben. Bei zwölf gleich hohen Zahlungen lässt sich die Differenz auch auf ein ganzes Jahr übertragen.
| Ausgangsgehalt bei 40 Stunden | Neue Wochenstunden | Monatsbrutto |
|---|---|---|
| 4.000 € | 35 | 3.500 € |
| 4.000 € | 30 | 3.000 € |
| 4.000 € | 25 | 2.500 € |
Bruttoänderung und Haushaltsbudget trennen
Die monatliche Bruttodifferenz entspricht nicht automatisch der Änderung Ihrer Auszahlung. Steuerabzüge und Sozialbeiträge können sich ebenfalls verändern. Ermitteln Sie für Ihr Haushaltsbudget deshalb das Netto für beide Varianten mit denselben persönlichen Angaben und dem passenden Rechenjahr.
Achten Sie bei sehr niedrigen Entgelten darauf, ob besondere Beitragsregeln gelten. Der Brutto-Netto-Rechner auf dieser Website weist seine unterstützten Gehaltsfälle in der Maske aus.
Vertragsbestandteile vor der Änderung abgleichen
Prüfen Sie mit dem Arbeitgeber die künftige Verteilung der Arbeitszeit, die Behandlung von Überstunden und die Regeln für Sonderzahlungen. Ein Bonus, eine Zulage oder ein Sachbezug muss nicht im selben Verhältnis wie das Grundgehalt angepasst werden. Für die Urlaubsplanung ist außerdem relevant, auf wie viele Arbeitstage pro Woche sich die Stunden verteilen. Die verbindliche Ausgestaltung ergibt sich aus den für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen.
