Was ist ein geldwerter Vorteil (Definition)?
Beispiele für geldwerte Vorteile
Neben Dienstwagen und Personalrabatten gibt es eine Vielzahl weiterer geldwerte Vorteile, die eine Firma ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen kann. Grundlage von Gehaltsverhandlungen können auch ein Jobticket oder ein Zuschuss zur Kinderbetreeung sein. Der Spielraum für Möglichkeiten ist kaum begrenzt. Wir erläutern einige häufig vorkommende Beispiele.
Vorteil | Erläuterung |
Dienstwagen | Der Dienstwagen ist dann ein geldwerter Vorteil, wenn er auch privat genutzt wird. Je nachdem, wie sich dienstliche und private Nutzung zueinander verhalten, kann ein Firmenwagen trotz der nötigen Versteuerung für den Arbeitnehmer finanziell vorteilhaft sein, siehe auch Beispiel mit Berechnung |
Jobticket | Die als Jobticket bezeichneten und durch den Arbeitgeber finanzierten „Fahrkarten“ sind zwar ein geldwerter Vorteil, jedoch muss dieser seit 2019 nicht mehr versteuert werden, wenn es sich dabei um ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr handelt. Beim Gebrauch für den Fernverkehr können dagegen bei zu häufiger privater Nutzung Steuern anfallen. |
Personalrabatt | Personalrabatt bedeutet, dass das Unternehmen den Mitarbeitern eigene Produkte und Leistungen gratis oder vergünstigt anbietet. In welchem Rahmen dies jeder einzelne Mitarbeiter steuerfrei pro Jahr nutzen darf, ist durch den Rabattfreibetrag begrenzt, siehe Freibeträge unten. |
Kinderbetreuung | Die durch den Arbeitgeber bereitgestellten Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder gar eine betrieblich organisierte Kinderbetreuung dienen vor allem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es handelt sich um eine Leistung, die bei nicht schulpflichtigen Kindern zudem steuerfrei ist. |
Gesundheitsförderung | Maßnahmen zur Prävention in Form von innerbetrieblich oder außerbetrieblich stattfindenden zertifizierten Kursen und Maßnahmen sind ein weiterer Vorteil für finanzielle Zuwendungen ohne Gehaltserhöhung. Der Arbeitgeber unterstützt damit die Aufrechterhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer. |
Fortbildung | In vielen Branchen ist üblich, dass Fortbildungsmaßnahmen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Der Betrieb hat ein Interesse an besser geschulten Mitarbeitern. Die Kostenübernahme kann auch Anfahrt und Unterkunft für außerhalb stattfindende Kurse beinhalten. |
Gutscheine | Dies kann z.B. ein Tankgutschein, ein Warengutschein, oder auch etwas Spezielleres sein. Steuerlich wird zwischen anlassbezogenen Aufmerksamkeiten (etwa ein Geburtstag) und sonstigen Zuwendungen unterschieden. Es gelten unterschiedliche Freigrenzen, siehe Auflistung unten. |
Vermögenswirksame Leistungen | Vermögenswirksame Leistungen sind eine Zuwendung des Arbeitgebers, die sowohl steuer- als auch sozialabgabenpflichtig ist. Der Arbeitnehmer erhält je nach Arbeitsvertrag und Branche bis zu 40 Euro pro Monat. Dennoch ist der finanzielle Nutzen für den Arbeitnehmer unter dem Strich gegeben, weshalb auch diese Möglichkeit erwähnt werden soll. |
Wie kann ich einen geldwerten Vorteil berechnen (Beispiele)?
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es natürlich wichtig zu wissen, wie hoch ein solcher geldwerter Vorteil ausfällt, und ob sich die Sache entsprechend lohnt. Dies soll anhand der folgenden 3 Beispiele mit einer Berechnung erläutert werden.
Dienstwagen
Ob ein Arbeitnehmer profitiert, richtet sich danach, wie häufig mit dem Dienstwagen private Fahrten durchgeführt werden, und wie hoch gleichzeitig die laufenden Kosten für das eigene private Fahrzeug wären. Sind die privaten Kosten höher, kann sich der Firmenwagen lohnen. Der ausgerechnete geldwerte Vorteil wird dem Bruttolohn zugeschlagen, und dann entsprechend versteuert (Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie gegebenenfalls sonstige Abgaben). Außerdem lässt sich so auch ermitteln, in welcher Höhe gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung seitens des Arbeitnehmers sinnvoll sein kann, um die Steuerlast zu drücken. Angewandt wird häufig die 1-Prozent-Regelung, die eine pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils erlaubt. Alternativ dazu kann auch ein Fahrtenbuch genutzt werden.
Personalrabatt
Beim gewährten Personalrabatt ist die Berechnung vergleichsweise simpel. Zuerst wird der für den Endverbraucher gewöhnliche Verkaufspreis (Listenpreis) als Warenwert veranschlagt. Nun kommt ein Rabatt hinzu. Der Vorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem jährlichen Rabattfreibetrag in Höhe von 1080 Euro und dem sogenannten berichtigten Abgabepreis, der dem Listenpreis abzüglich 4 % entspricht. Beispielsweise bietet ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent auf ein im Verkauf 18.000 Euro teures Motorboot an.
Jobticket
Der Vorteil beim Jobticket ergibt sich aus der Differenz der Eigenbeteiligung und des tatsächlichen Ticketpreises abzüglich eines Bewertungsabschlages von 4 %. Das heißt, dass Rabatte, die beispielsweise ein Verkehrsverbund dem Arbeitgeber für Tickets für seine Mitarbeiter bietet, kein geldwerter Vorteil sind. Am Beispiel eines ÖPNV-Monatstickets, das gewöhnlich 75 Euro kostet, und durch einen Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Verkehrsverbund zu 66 Euro an Mitarbeiter abgegeben wird, soll dies verdeutlicht werden. Angenommen wird zudem eine Eigenbeteiligung von 25 Euro. Die Berechnung lautet wie folgt:
Zuwendungen im Zusammenhang mit ÖPNV-Tickets sind grundsätzlich steuerfrei. Für andere Tickets gilt ein Freibetrag von 44 Euro im Monat. Bei Tickets, die vom Arbeitgeber gestellt werden, aber vor allem privat genutzt werden, handelt es sich bei Werten über 44 Euro im Monat um vollständig zu versteuernde geldwerte Vorteile. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung einer BahnCard 100, wenn die Fernfahrten nicht zwingend beruflich nötig sind. Wichtig zu wissen: Es erfolgt eine Verrechnung mit der Pendlerpauschale: Wo der geldwerte Vorteil vorhanden ist, kann die Pendlerpauschale nicht mehr angewandt werden.
Wie muss ich geldwerte Vorteile versteuern?
Die Besteuerung von geldwerten Vorteilen ist in §8 Abs. 2 und 3 EstG gesetzlich geregelt. Die Beträge werden in der entsprechenden Höhe dem Brutto-Lohn zugeschlagen, und dann entsprechend versteuert. Zu beachten sind Freibeträge oder Freigrenzen. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass Freibeträge mit den geldwerten Vorteilen verrechnet werden, und nur ein Übertrag besteuert wird. Bei Freigrenzen wird hingegen alles besteuert, insofern der Wert über der jeweiligen Grenze liegt. Das ist auch einer der Gründe, warum bei Jobtickets Eigenanteile anfallen. Sie ermöglichen es, unterhalb der Freigrenze zu bleiben. Einige Sachleistungen sind gar nicht steuerpflichtig, siehe folgende Tabelle.
Keine Steuerpflicht | gibt es bei: Zuschüssen zu arbeitsbedingtem Umzug, ÖPNV-Ticket, Kinderbetreuungszuschüsse oder -stellung, Weiterbildungen und Verpflegung in Form von Obst und Getränken. Dasselbe gilt für geliehene Dinge, die im Besitz des Arbeitgebers verbleiben, aber von Mitarbeitern genutzt werden. |
Freibeträge | können genutzt werden bei: Weihnachts- und Firmenfeiern bis zu 110 Euro pro Jahr, Rabatte und Bonusmeilen bis 1.080 Euro pro Jahr, Gesundheitsprävention: 500 Euro pro Jahr, Mitarbeiteraktien: 360 Euro pro Jahr. |
Freigrenzen | gibt es z.B. bei: Eintrittskarten bis 44 Euro pro Monat, Geschenke: 60 Euro pro Monat, Arbeitgeber-Darlehen: 2.600 Euro pro Monat |
Was ist besser: Sachleistung oder Gehaltserhöhung?
Ist der geldwerte Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirklich lohnenswert, oder ist die normale Gehaltserhöhung die bessere Wahl? Dies hängt vor allem von der unterschiedlichen steuerlichen Bemessungsgrenze ab. Vor allem Angestellte kleiner Firmen, welche keine großen Gehaltssprünge zu erwarten haben, profitieren häufig mehr von geldwerten Vorteilen, und haben im Ergebnis mehr Netto in der Tasche. Bedacht werden sollte auch, dass Lohnerhöhungen immer mit einer stärkeren steuerlichen Belastung einhergehen. Zwar werden auch Sachleistungen versteuert, folgen dabei aber anderen gesetzlichen Gegebenheiten. In einigen Fällen bekommt ein Arbeitnehmer daher unterm Strich tatsächlich mehr heraus, wenn er sich für diese Art der Zuwendung entscheidet. Da auch der Arbeitgeber hiervon profitiert, wird in den meisten Fällen ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erreicht.
Weiterführende Seiten zum Thema
- Brutto-Netto-Rechner: Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf den Nettolohn aus?
- Geldwerter Vorteil auf wirtschaftslexikon.gabler.de
- Besteuerung von Sachleistungen: gesetze-im-internet.de
- Damit der Dienstwagen nicht zur Steuerfalle wird: wiwo.de
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