Dienstwagen, Jobticket, Rabatte: Arbeitgeber können Arbeitnehmern finanzielle Vorteile verschaffen, ohne ihr Gehalt zu erhöhen. Diese Art der Zuwendung bietet für beide Seiten steuerliche Erleichterungen. Wir erläutern, welche Möglichkeiten es gibt, wann sich diese lohnen, und was zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein geldwerter Vorteil (Definition)?
Beispiele für geldwerte Vorteile
Neben Dienstwagen und Personalrabatten gibt es eine Vielzahl weiterer geldwerte Vorteile, die eine Firma ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen kann. Grundlage von Gehaltsverhandlungen können auch ein Jobticket oder ein Zuschuss zur Kinderbetreeung sein. Der Spielraum für Möglichkeiten ist kaum begrenzt. Wir erläutern einige häufig vorkommende Beispiele.
Wie kann ich einen geldwerten Vorteil berechnen (Beispiele)?
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es natürlich wichtig zu wissen, wie hoch ein solcher geldwerter Vorteil ausfällt, und ob sich die Sache entsprechend lohnt. Dies soll anhand der folgenden 3 Beispiele mit einer Berechnung erläutert werden.
Dienstwagen
Ob ein Arbeitnehmer profitiert, richtet sich danach, wie häufig mit dem Dienstwagen private Fahrten durchgeführt werden, und wie hoch gleichzeitig die laufenden Kosten für das eigene private Fahrzeug wären. Sind die privaten Kosten höher, kann sich der Firmenwagen lohnen. Der ausgerechnete geldwerte Vorteil wird dem Bruttolohn zugeschlagen, und dann entsprechend versteuert (Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie gegebenenfalls sonstige Abgaben). Außerdem lässt sich so auch ermitteln, in welcher Höhe gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung seitens des Arbeitnehmers sinnvoll sein kann, um die Steuerlast zu drücken. Angewandt wird häufig die 1-Prozent-Regelung, die eine pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils erlaubt. Alternativ dazu kann auch ein Fahrtenbuch genutzt werden.
Personalrabatt
Beim gewährten Personalrabatt ist die Berechnung vergleichsweise simpel. Zuerst wird der für den Endverbraucher gewöhnliche Verkaufspreis (Listenpreis) als Warenwert veranschlagt. Nun kommt ein Rabatt hinzu. Der Vorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem jährlichen Rabattfreibetrag in Höhe von 1080 Euro und dem sogenannten berichtigten Abgabepreis, der dem Listenpreis abzüglich 4 % entspricht. Beispielsweise bietet ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent auf ein im Verkauf 18.000 Euro teures Motorboot an.
Jobticket
Der Vorteil beim Jobticket ergibt sich aus der Differenz der Eigenbeteiligung und des tatsächlichen Ticketpreises abzüglich eines Bewertungsabschlages von 4 %. Das heißt, dass Rabatte, die beispielsweise ein Verkehrsverbund dem Arbeitgeber für Tickets für seine Mitarbeiter bietet, kein geldwerter Vorteil sind. Am Beispiel eines ÖPNV-Monatstickets, das gewöhnlich 75 Euro kostet, und durch einen Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Verkehrsverbund zu 66 Euro an Mitarbeiter abgegeben wird, soll dies verdeutlicht werden. Angenommen wird zudem eine Eigenbeteiligung von 25 Euro. Die Berechnung lautet wie folgt:
Zuwendungen im Zusammenhang mit ÖPNV-Tickets sind grundsätzlich steuerfrei. Für andere Tickets gilt ein Freibetrag von 44 Euro im Monat. Bei Tickets, die vom Arbeitgeber gestellt werden, aber vor allem privat genutzt werden, handelt es sich bei Werten über 44 Euro im Monat um vollständig zu versteuernde geldwerte Vorteile. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung einer BahnCard 100, wenn die Fernfahrten nicht zwingend beruflich nötig sind. Wichtig zu wissen: Es erfolgt eine Verrechnung mit der Pendlerpauschale: Wo der geldwerte Vorteil vorhanden ist, kann die Pendlerpauschale nicht mehr angewandt werden.
Wie muss ich geldwerte Vorteile versteuern?
Die Besteuerung von geldwerten Vorteilen ist in §8 Abs. 2 und 3 EstG gesetzlich geregelt. Die Beträge werden in der entsprechenden Höhe dem Brutto-Lohn zugeschlagen, und dann entsprechend versteuert. Zu beachten sind Freibeträge oder Freigrenzen. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass Freibeträge mit den geldwerten Vorteilen verrechnet werden, und nur ein Übertrag besteuert wird. Bei Freigrenzen wird hingegen alles besteuert, insofern der Wert über der jeweiligen Grenze liegt. Das ist auch einer der Gründe, warum bei Jobtickets Eigenanteile anfallen. Sie ermöglichen es, unterhalb der Freigrenze zu bleiben. Einige Sachleistungen sind gar nicht steuerpflichtig, siehe folgende Tabelle.
Was ist besser: Sachleistung oder Gehaltserhöhung?
Ist der geldwerte Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirklich lohnenswert, oder ist die normale Gehaltserhöhung die bessere Wahl? Dies hängt vor allem von der unterschiedlichen steuerlichen Bemessungsgrenze ab. Vor allem Angestellte kleiner Firmen, welche keine großen Gehaltssprünge zu erwarten haben, profitieren häufig mehr von geldwerten Vorteilen, und haben im Ergebnis mehr Netto in der Tasche. Bedacht werden sollte auch, dass Lohnerhöhungen immer mit einer stärkeren steuerlichen Belastung einhergehen. Zwar werden auch Sachleistungen versteuert, folgen dabei aber anderen gesetzlichen Gegebenheiten. In einigen Fällen bekommt ein Arbeitnehmer daher unterm Strich tatsächlich mehr heraus, wenn er sich für diese Art der Zuwendung entscheidet. Da auch der Arbeitgeber hiervon profitiert, wird in den meisten Fällen ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erreicht.
Weiterführende Seiten zum Thema
- Brutto-Netto-Rechner: Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf den Nettolohn aus?
- Geldwerter Vorteil auf wirtschaftslexikon.gabler.de
- Besteuerung von Sachleistungen: gesetze-im-internet.de
- Damit der Dienstwagen nicht zur Steuerfalle wird: wiwo.de
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