Ob Neuverhandlung mit dem Chef oder Jobwechsel – wie wirkt sich ein anderes Gehalt auf dem Lohnzettel aus? Wie viel bleibt mir nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig? Mit unserem Brutto Netto Rechner können Sie ihr verfügbares Einkommen in wenigen Schritten online ermitteln.
So funktioniert´s
Inhaltsverzeichnis
- Bruttoeinkommen: dieses entnehmen Sie diesen bitte Ihrer aktuellen Lohnsteuerbescheinigung.
- Kinder: die Angabe ist wichtig für die Anzahl der Freibeträge. Getrennt lebende Elternteile können den Kinderfreibetrag aufteilen. Haben z.B. Elternteile ein gemeinsames Kind sowie ein weiteres welches von einem der Partner stammt, wird ein Freibetrag von 1,5 angegeben.
- Steuerklasse: diese können ebenfalls der Bescheinigung Ihres Arbeitgebers entnehmen.
- Steuerfreibetrag: Freibeträge mindern die Besteuerungsgrundlage.
Was kann der Brutto Netto Rechner?
Mit dem Rechner bieten wir Ihnen ein einfach zu bedienendes und kostenloses Tool. In maximal einer Minute können Sie als Arbeitnehmer Ihr Brutto Netto Gehalt für 2018, 2017 oder auch frühere Jahre online ermitteln. Aber: auch wenn das Ergebnis für die meisten Nutzer schon relativ genau ist, handelt es sich dennoch nur um Näherungswerte. Dies hängt mit der Komplexität unseres Steuer- und Abgabensystems zusammen. Es ist nicht möglich, alle Eventualitäten rechnerisch zu erfassen. Die Berechnung funktioniert dann recht genau, wenn es nur ein Einkommen gibt, und dieses einfach aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen werden kann. Schwieriger wird es dann, wenn verschiedene Einkünfte vorliegen, und deshalb unterschiedliche Steuersätze gelten. Das gilt z.B. wenn ein Arbeitnehmer Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis jedoch gleichzeitig auch staatliche Leistungen bezieht. Auch bestimmte Einmalzahlungen / Sonderzahlungen vom Arbeitgeber können nicht 100%ig korrekt erfasst werden. Zur Ermittlung eines Richtwertes ist das Tool jedoch allemal geeignet.
Vom Brutto zum Netto
Wer als Angestellter erwerbstätig ist, bekommt von seinem ursprünglichen Gehalt jeden Monat einen Teil abgezogen. Die Abzüge werden in Steuern und Sozialabgaben unterteilt. Was nach Abzug aller Posten auf dem Kontoauszug zu sehen ist, ist das verfügbare Netto. Je höher der Verdienst eines Arbeitnehmers ist, desto höher sind logischerweise die gesetzlichen Abzüge. In der nachfolgenden Beispielrechnung sehen Sie, welche Arten von Steuern und Sozialabgaben es gibt, und wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen. Mit unserem Brutto Netto Rechner können Sie Ihre verbleibenden monatlichen Einkünfte bequem online ermitteln. In unserem Beispiel ist der Arbeitnehmer verheiratet, hat 2 Kinder, nutzt Steuerklasse 3, ist kirchensteuerpflichtig und wohnt im Bundesland Bayern. Er zahlt den normalen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 14,6 Prozent mit 1,0 Prozent Zusatzbeitrag.
- Private Pflegeversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Steuern
Den größten Abzugsposten auf dem Lohnzettel bilden die Steuern. Hierbei handelt es sich eine von Staat erhobene öffentliche Abgabe zur Finanzierung der Ausgaben des Gemeinwesens, wie z.B. Infrastruktur oder Bildung.
Einkommensteuer
Die für die Berechnung des verfügbaren Netto relevante Steuerart ist die Einkommensteuer. Sie wird auf verschiedene Einkunftsarten erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Wie viele Steuern ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger zahlen muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. der Einkommenshöhe, dem persönlichen Steuersatz sowie seiner Steuerklasse, siehe auch Höhe und Berechnung der Einkommensteuer. Der Eingangssteuersatz beträgt in Deutschland derzeit 14 Prozent, der Spitzensteuersatz liegt bei 42,0% des Bruttolohn. Die Steuerbelastung für eine bestimmte Einkommenshöhe kann der öffentlich zugänglichen Einkommensteuertabelle der Finanzämter entnommen werden.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist ein Teil der Einkommensteuer, und wird auf Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Lohn von Arbeitnehmern) berechnet. Sie wird direkt vom Bruttogehalt an das Finanzamt abgeführt (so genannte Quellensteuer). Neben der Lohnsteuer müssen Arbeitnehmer nach wie vor den Solidaritätszuschlag sowie bei Zugehörigkeit zu Kirche auch Kirchensteuer abführen. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent – rechnerisch bezogen auf die Lohnsteuer. Die Kirchensteuer schlägt je nach Bundesland mit 8 oder 9 Prozent zu Buche.
Zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuerpflicht. Es basiert auf dem Bruttoeinkommen, ist jedoch nicht ganz mit diesem identisch. Die Berechnung erfolgt nach einem festen Schema. Wie es genau ermittelt wird, können Sie hier nachvollziehen.
Einkunftsarten der Einkommensteuer
Das Gehalt eines Arbeitnehmers ist nur eine von sieben Einkunftsarten, für die gemäß dem deutschen Einkommensteuergesetz Steuern gezahlt werden müssen. Entnehmen Sie diese bitte der folgenden Auflistung. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier.
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Bezüge eines Arbeitnehmers)
- – aus selbständiger Arbeit
- – aus Land- und Forstwirtschaft
- – aus Gewerbebetrieb
- – aus Kapitalvermögen
- – aus Vermietung und Verpachtung
- – sonstige Einkünfte nach § 22EStG
Steuerfreibeträge
Für besondere abzugsfähige Aufwendungen können Steuerpflichtige beim Finanzamt einen so genannten Steuerfreibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Durch die Freibeträge reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Die Steuerentlastung wird sofort wirksam, da der Arbeitgeber im Moment der Lohnzahlung weniger Steuern an das Finanzamt abführt. Das verfügbare Einkommen des Lohnempfängers steigt an. Welche Freibeträge ein Beschäftigter nutzen kann, hängt auch von der Einteilung in die entsprechende Steuerklasse ab.
Steuerklassen
Neben der Höhe des Einkommens hat auch die familiäre Situation des Arbeitnehmers einen Einfluss auf die Höhe seiner Steuern. Je nachdem ob ein Steuerzahler verheiratet ist oder Kinder hat, erfolgt eine Einteilung in sechs verschiedene Steuerklassen. Diese entnehmen Sie bitte der Auflistung unten. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im separaten Kapitel Steuerklassen.
Die 6 Steuerklassen in Deutschland im Überblick
- 1 – ledige oder allein lebende Person ohne Kinder
- 2 – ledige oder allein lebende Person mit Kindern
- 3 – verheirateter Alleinverdiener
- 4 – verheiratete Doppelverdiener
- 5 – verheiratete Person mit geringen Bezügen
- 6 – bei zwei oder mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
Sozialversicherungsbeiträge
Beschäftigte müssen von ihrem Lohn neben Steuern auch Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Diese werden i.d. Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Beitrag zur Renten- und Krankenkasse nimmt hierbei den größten Posten ein. Genau wie die Steuern werden auch die Sozialabgaben Monat für Monat direkt vom Brutto des Arbeitnehmers einbehalten. Aktuell gibt es in Deutschland folgende Sozialversicherungsbeiträge (über den Link gibt es ausführlichere Infos).
- gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
- gesetzliche Pflegeversicherung
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- Umlage U1
- Umlage U2
- Insolvenzgeldumlage (U3)
Hallo,
ich habe eine Frage…. danke schon mal im Voraus.
Habe demnächst ein Bewerbungsgespräch…und natürlich wir es dort auch um das Gehalt gehen. Ich habe mich schon informiert, und weiss was ich dort eventuell verdienen kann bzw. möchte.
Nun meine Frage: Wie komme ich jetzt auf das Brutto mit Eurem Rechner, wenn ich nur das Netto weiß was ich verdienen möchte?…da ich ja beim Gespräch das komplette Gehalt angeben muss??
Gruß Lisa
Hallo Lisa,
die Berechnung ist aktuell leider nur in eine Richtung möglich. Sie kommen also nur vom Bruttolohn zum Nettolohn. Sie können es allerdings hinbekommen, indem Sie die mehrere Bruttogehälter eingeben, und sich so langsam herantasten. Ist z.B. das ermittelte Netto zu niedrig, erhöhen Sie das Brutto z.B. in 100 Euro Schritten so lange bis sie den Betrag – von dem Sie anfangs ausgegangen sind – erreicht haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo 🙂 ich hätte eine Frage:
Habe seit Kurzem einen neuen Job, wo ich nun mehr verdiene. Da ich mir monatlich etwas Geld zur Seite legen möchte, will ich nun herausfinden, was mir netto übrig bleibt. Habe mich von meinem Mann scheiden lassen. Unsere gemeinsame Tochter wohnt bei mir. Jetzt habe ich auf eurer Seite gelesen, dass nicht das Bruttoeinkommen sondern das zu versteuernde Einkommen genommen werden muss, um auf das Nettogehalt zu kommen. Wo kann ich mein zu versteuerndes Einkommen einsehen? Auf eurer Seite steht zwar, wie ich es berechnen kann. Aber ich weiss ja diese ganzen Freibeträge (Kinderfreibetrag??) nicht auswendig…
Auf meiner Gehaltsabrechnung finde ich aber nur das Bruttogehalt nicht das zu versteuernde. Bei allen Rechnern die ich bis jetzt im Internet gefunden habe, wird immer das Brutto im Monat abgefragt.
Wie muss ich das nun rechnen?… Was stimmt denn jetzt?
Hoffe jemand kann mir helfen.
Danke
Hallo,
Sie benötigen tatsächlich nur den Bruttoverdienst, der auf Ihrer Gehaltsabrechnung steht. Unser Rechner ermittelt Ihr zu versteuerndes Einkommen automatisch. Sie geben ja z.B. die Anzahl Ihrer Kinder an. Wichtig ist, dass Sie die korrekte Steuerklasse angeben. Diese können Sie ebenfalls Ihrer letzten Abrechnung vom Arbeitgeber entnehmen. Sie müssten übrigens dem Finanzamt ihre neue Lebenssituation mitteilen (falls noch nicht geschehen), da für Sie nun eine andere Steuerklasse gilt.
Viele Grüße