Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können steuerlich geltend gemacht werden. Es gilt dabei der tatsächlich zurückgelegte Weg. Mit diesem Rechner können Sie Ihre Steuerrückerstattung für die Pendlerpauschale berechnen. Bis zu 20 km einfacher Arbeitsweg bringen dem Arbeitnehmer 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Ab 2021 können ab dem 21. Kilometer sogar 35 Cent pro Kilometer von der Steuer zurückgeholt werden.
Rechner für Fahrtkostenpauschale