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Sozialversicherungen sind in Deutschland von zentraler Bedeutung, da sie einen verlässlichen Schutz vor finanziellen Risiken bieten, die durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder das Alter entstehen können. Durch die Beiträge sichern Sie sich und Ihre Angehörigen ab und gewährleisten eine kontinuierliche Absicherung im Bedarfsfall. Zudem fördern Sozialversicherungen soziale Gerechtigkeit, indem sie Risiken solidarisch verteilen und so finanzielle Härten vermeiden. Damit tragen sie wesentlich zur Stabilität des sozialen Systems und zur Lebensqualität der Bevölkerung bei.
Die Finanzierung unserer sozialen Absicherung erfolgt durch die Zahlung regelmäßiger Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Sozialversicherungsbeiträge werden häufig neu berechnet, z. B. durch neue Festlegung von Einkommensgrenzen. Informieren Sie sich daher immer über die aktuellen Entwicklungen.
Was sind Sozialversicherungsbeiträge?
Um eine Gesundheitsversorgung für Arbeitnehmer, aber auch deren finanzielle Absicherung bei Invalidität, bei Pflegebedürftigkeit oder im Alter zu gewährleisten, entstanden bereits Ende des 19. Jahrhunderts zunächst berufsspezifische Krankenkassen, Unfallversicherungen und später das Rentenversicherungssystem. Hieraus entwickelte sich schrittweise die Sozialversicherung in Deutschland, wie wir sie heute kennen.
Bei der heutigen Sozialversicherung handelt es sich um unser staatliches Versorgungssystem, welches im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder auch zur Finanzierung des Ruhestands für den Versicherten eintritt. Das System wird durch Beitragszahlungen der Versicherten (Arbeitnehmer) sowie der Arbeitgeber finanziert. Hieraus ergibt sich der Begriff Sozialversicherungsbeitrag.
Jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer müssen die Sozialversicherungsbeiträge zahlen, in den meisten Fällen zu 50 %.
Übersicht über die Beitragssätze der Sozialversicherungsbeiträge 2025
Die wesentlichen Abgaben beziehen sich auf die Kranken-, die Renten-, die Pflege- sowie die Arbeitslosenversicherung. Daneben gibt es Beiträge zur Absicherung der Arbeitnehmer bei Unfall, Krankheit, Schwangerschaft sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers. In den beiden nachfolgenden Tabellen finden Sie alle Sozialversicherungsbeiträge sowie deren Höhe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgelistet. Der nachfolgende Text bietet detaillierte Infos zur jeweiligen Abgabe.
Hier ist eine übersichtliche Tabelle der aktuellen Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland (Stand: 2025):
Versicherung | Gesamtbeitragssatz | Arbeitnehmer-Anteil | Arbeitgeber-Anteil | Besonderheiten |
---|---|---|---|---|
Krankenversicherung | 14,6 % + Ø 2,5 %* | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | Zusatzbeitrag kassenabhängig |
Pflegeversicherung | 3,6 % (Kinderlose 4,0 %) | 1,8 % (Kinderlose +0,6 %) | 1,8 % | Kinderlose ab 23 J.: +0,6 % |
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % | |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % | |
Unfallversicherung | variabel | – | 100 % | Nur Arbeitgeber zahlt, Beitrag je nach Branche |
*Durchschnittlicher Zusatzbeitrag, kassenindividuell unterschiedlich
Hinweis: Beiträge werden bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Stand: Juni 2025
Rentenbeiträge für Familien mit Kindern
Eltern werden bei den Rentenbeiträgen entlastet, je mehr Kinder, desto weniger müssen sie während der Erziehungszeit zahlen. Beim Bundesgesundheitsministerium finden Sie eine Übersicht, wie sich diese Sozialversicherungsbeiträge mit steigender Kinderanzahl berechnen.
Seit 1. Januar 2025 gelten die folgenden Beitragssätze für die Rentenversicherung.
Keine Kinder | = 4,20 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,40 %) |
1 Kind | = 3,60 % (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,80 %) |
2 Kinder | = 3,35 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,55 %) |
3 Kinder | = 3,10 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,3 %) |
4 Kinder | = 2,85 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,05 %) |
5 und mehr Kinder | = 2,60 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,8 %) |
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge mit Beispielen
Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland sind Pflichtbeiträge, die zur Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherungen erhoben werden. Diese Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen und sichern wichtige Leistungen im Bereich der sozialen Absicherung. Die Tabelle gibt eine Übersicht über die verschiedenen Sozialversicherungsbeiträge mit Beispielen.
Sozialversicherung | Beschreibung | Beispiel |
---|---|---|
Krankenversicherung | Diese Versicherung deckt Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente ab. Der Beitragssatz liegt aktuell bei etwa 14,6 % des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Hälfte tragen. Zusätzlich kann ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag anfallen. | Wenn Sie krank werden und ärztliche Behandlung benötigen, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für Arztbesuche, viele Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. So müssen Sie sich keine Sorgen um hohe Ausgaben machen. |
Rentenversicherung | Die Rentenversicherung sichert die finanzielle Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall für Hinterbliebene. Der Beitragssatz beträgt derzeit rund 18,6 %, ebenfalls hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. | Nach vielen Jahren der Erwerbstätigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente, die Ihren Lebensunterhalt im Alter sichert. Auch bei Erwerbsminderung zahlt die Rentenversicherung Leistungen, um finanzielle Einbußen abzufedern. |
Arbeitslosenversicherung | Sie unterstützt bei Arbeitslosigkeit durch Zahlung von Arbeitslosengeld und Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Der Beitragssatz liegt bei etwa 2,4 %, ebenfalls paritätisch aufgeteilt. | Sollten Sie unerwartet Ihren Arbeitsplatz verlieren, unterstützt Sie die Arbeitslosenversicherung mit Arbeitslosengeld und Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, wie Weiterbildungen. |
Pflegeversicherung | Diese Versicherung übernimmt Kosten für Pflegeleistungen im Falle von Pflegebedürftigkeit. Der Beitragssatz beträgt rund 3,05 %, wobei Kinderlose einen Zuschlag zahlen. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geteilt. | Im Fall von Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegeversicherung Kosten für professionelle Pflegeleistungen oder unterstützt die häusliche Pflege durch Angehörige. |
Unfallversicherung | Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. | Wenn Sie bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden, sorgt die Unfallversicherung für medizinische Behandlung und gegebenenfalls für eine finanzielle Entschädigung. |
Wichtig: Die Beitragssätze können sich ändern und sind teilweise einkommensabhängig. Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden.
Durch die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge profitieren Sie von einem umfassenden Schutz im Krankheitsfall, im Alter, bei Arbeitslosigkeit sowie bei Pflegebedürftigkeit. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, diese Beiträge korrekt abzuführen und Sie über die Höhe zu informieren.
Die Sozialabgaben im Detail
Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Sozialversicherungsbeiträge, deren Höhe sowie die Veränderungen zum Vorjahr im Detail erläutert.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der bundesweit einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2021 ebenso wie in 2020 14,6 Prozent. Hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankengeld, gilt für ihn ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 14,0 Prozent. In beiden Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber zu 50 Prozent, der Angestellte übernimmt die andere Hälfte.
Was ist der Zusatzbeitrag?
Ergänzend zum allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz berechnen die gesetzlichen Krankenkassen seit 2015 einen Zusatzbeitrag. Dieser kann bis zu 2,5 Prozent des Bruttolohns betragen. Im letzten Jahr wurden von den verschiedenen Kassen in Deutschland durchschnittlich 1,1 Prozent der Bruttoeinkommen als Zusatzbeitrag erhoben. In diesem Jahr wird mit einem durchschnittlichen Wert von 1,3 Prozent gerechnet. Der Zusatzbeitrag wird komplett vom Arbeitnehmer “geschultert”.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Der zu teilende Beitragssatz lag in 2020 bei 18,6 Prozent des Bruttoverdiensts, und wird auch in 2021 so beibehalten. Der Gesamtbeitrag für die knappschaftliche Rentenversicherung bleibt ebenfalls unverändert bei 24,70 Prozent. Die Aufteilung zwischen den beiden Parteien erfolgt hier nicht paritätisch. Der Betrieb übernimmt 15,40 Prozent, der Angestellte nur 9,30 Prozent.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Für das Jahr 2021 gilt in der Pflegeversicherung wie schon im Vorjahr ein Beitragssatz in Höhe von 3,6 Prozent des Bruttolohns, welcher hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zahlen ist. Kinderlose Abgestellte müssen darüber hinaus ab der Vollendung des 23. Lebensjahrs einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,25 Prozent abführen. In der gesetzlichen Pflegekasse gilt für das Bundesland Sachsen seit 1996 eine Ausnahmeregelung. Da dort der Buß- und Bettag weiterhin als arbeitsfrei gilt, obwohl er als Feiertag abgeschafft wurde, werden die Arbeitnehmer zum Ausgleich stärker an den Kosten zur Pflegeversicherung beteiligt. Sächsische Bedienstete tragen also aktuell einen Anteil in Höhe von 2,025 Prozent, der Betrieb nur 1,025 Prozent vom Bruttoeinkommen.
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt in diesem Jahr unverändert bei 2,4 Prozent. Er wird gleichmäßig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitnehmer sind bei Unfällen während der Arbeitszeit über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt, und an die jeweilige Berufsgenossenschaft abgeführt. Die Höhe des Beitrags ist neben dem Bruttolohn des Arbeitnehmers von der Gefahrenklasse abhängig. Die Gefahrenklasse bezeichnet die Unfallgefahr im jeweiligen Berufszweig. Eine einheitliche Aussage zur Beitragshöhe ist somit nicht möglich.
Umlage U1
Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seinem Arbeitnehmer im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen seinen Lohn weiterzuzahlen. Die Lohnfortzahlung wird durch einen Pflichtbeitrag, die sogenannte Umlage U1 finanziert. Die Einzahlungen erfolgen von allen Arbeitgebern solidarisch in einen “Topf”. Mit der Umlage soll gewährleistet werden, dass sich gerade kleinere Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für ihre Arbeitnehmer im Krankheitsfall leisten können. Der Beitragssatz ist nicht einheitlich. Die Höhe des Beitrags wird von der jeweiligen Krankenkasse des Arbeitnehmers in deren Satzung festgelegt. Er beträgt je nach Krankenkasse zwischen 1- und 4 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttolohns.
Umlage U2
Erwerbstätige Frauen erhalten während der Schwangerschafts- und Entbindungsphase Geld von Ihrem Arbeitgeber, das so genannte Mutterschaftsgeld. Steht bei einer Schwangerschaft der Mitarbeiterin die Entgeltfortzahlung an, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss von deren Krankenkasse beantragen. Zur Finanzierung dieser Entgeltfortzahlung führen alle Arbeitgeber gemeinschaftlich einen Beitrag an die Sozialkassen ab. Diese Umlage wird als U2 bezeichnet. Auch der Beitragssatz für die U2-Umlage wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt, und fällt daher unterschiedlich hoch aus.
Insolvenzgeldumlage U3
Das Insolvenzgeld erhalten Arbeitnehmer übergangsweise, deren Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Hierfür muss der Arbeitgeber einen Beitrag, die sogenannte Insolvenzgeldumlage an den Staat abführen. Die Beitragshöhe verdoppelt sich in 2021 auf 0,12 Prozent, im Vorjahr waren es noch 0,06 Prozent vom Bruttolohn des Arbeitnehmers. Die Insolvenzgeldumlage wird – wenn auch mehr inoffiziell – als U3 bezeichnet.
Beiträge für Sozialversicherung berechnen
Typisch für die genannten Sozialversicherungszweige ist die einkommensabhängige Beitragsberechnung. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen, von dem die Beiträge an die jeweiligen Träger abgeführt werden. Die Abzüge durch die Sozialversicherungsbeiträge bewegen sich für einen Durchschnittsverdiener etwa zwischen 20 und 21 Prozent des Bruttoverdienst.
Beispielrechnung für einen Bruttolohn von 3.500€ pro Monat im Jahr 2025
Im nachfolgend aufgeführten Beispiel empfängt ein Arbeitnehmer einen in Deutschland durchschnittlichen Brutto-Lohn in Höhe von 3.500 Euro pro Monat. Der gesetzlich krankenversicherte und verheiratete Angestellte (Steuerklasse 3) wohnt in Hessen, hat zwei Kinder, und ist Mitglied der Kirche. Bei der Pflegeversicherung wurde automatisch der Standard-Beitragssatz verwendet. Umlagen die nur vom Arbeitgeber zu leisten sind, werden nicht aufgeführt, da sie das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers nicht beeinflussen. Sie können die Zahlen auch selbst mit unserem Brutto Netto Rechner nachvollziehen.
Hier ist eine Beispielrechnung der Sozialversicherungsbeiträge für einen Bruttolohn von 3.500 € pro Monat in Deutschland, Stand 2024. Die Werte sind gerundet und beziehen sich auf einen Arbeitnehmer (nicht kinderlos, gesetzlich versichert, Standardbeitragssätze).
Versicherung | Beitragssatz gesamt | Arbeitnehmer-Anteil | Arbeitgeber-Anteil | Arbeitnehmerbetrag (€) | Arbeitgeberbetrag (€) |
---|---|---|---|---|---|
Krankenversicherung | 14,6 % + 1,7 %* = 16,3 % | 8,15 % | 8,15 % | 285,25 € | 285,25 € |
Pflegeversicherung | 3,4 % | 1,7 % | 1,7 % | 59,50 € | 59,50 € |
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % | 325,50 € | 325,50 € |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % | 45,50 € | 45,50 € |
Unfallversicherung | variabel | – | z. B. ca. 1,3 %** | – | 45,50 €** |
* Durchschnittlicher Zusatzbeitrag, kassenindividuell unterschiedlich
** Beispielwert, der tatsächliche Satz hängt von Branche/Betrieb ab
Gesamtsumme Sozialversicherungsbeiträge (ohne Unfallversicherung):
- Arbeitnehmer: 715,75 €
- Arbeitgeber: 715,75 €
Hinweise:
- Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (außer Unfallversicherung, die komplett der Arbeitgeber zahlt).
- Die tatsächlichen Werte können je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Branche leicht abweichen.
Private Zusatzversicherungen
Neben den gesetzlichen Sozialbeiträgen gibt es verschiedene private Absicherungsmöglichkeiten, die Ihre finanzielle Sicherheit zusätzlich erhöhen können. Diese ergänzen den Schutz der gesetzlichen Systeme und bieten oft individuelle Anpassungen an Ihre persönlichen Bedürfnisse.
- Private Krankenversicherung: Für bestimmte Personengruppen, wie Selbstständige oder Gutverdienende, kann eine private Krankenversicherung eine Alternative oder Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Sie bietet häufig erweiterte Leistungen und kürzere Wartezeiten bei Behandlungen. Eine der am häufigsten gewählten privaten Zusatzversicherungen ist eine Zahnversicherung, da die gesetztlichen Kassen bei Zahnbehandlungen kaum etwas zuzahlen.
- Private Rentenversicherung: Um die gesetzliche Rente aufzustocken, können Sie eine private Rentenversicherung abschließen. Diese sorgt für zusätzliche Einkünfte im Alter und kann individuell gestaltet werden, etwa durch flexible Beitragszahlungen oder verschiedene Auszahlungsmodelle.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung schützt Sie, falls Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können. Sie zahlt eine monatliche Rente, die Einkommensverluste ausgleicht und Ihre finanzielle Unabhängigkeit sichert.
- Private Pflegeversicherung: Da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdeckt, kann eine private Pflegezusatzversicherung helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Pflegealltag besser zu bewältigen.
Private Absicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Schutz individuell zu erweitern und auf Ihre Lebenssituation abzustimmen. Dabei ist es wichtig, Angebote sorgfältig zu prüfen und auf Transparenz sowie faire Konditionen zu achten. So stellen Sie sicher, dass Sie im Bedarfsfall optimal abgesichert sind.
Wann greift die Arbeitslosenversicherung?
Nicht alle Versicherungen bieten sofort Leistungen, auch wenn Sie bereits Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Neben der Rentenversicherung gilt dies auch für die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung greift, wenn Sie unverschuldet arbeitslos werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem:
- Arbeitslosmeldung: Sie müssen sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um Anspruch auf Leistungen zu erhalten.
- Erfüllung der Anwartschaftszeit: In der Regel müssen Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
- Verfügbarkeit: Sie müssen dem Arbeitsmarkt aktiv zur Verfügung stehen, also bereit und in der Lage sein, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen.
Die Arbeitslosenversicherung zahlt in diesem Fall Arbeitslosengeld, das Ihre finanzielle Situation während der Arbeitslosigkeit unterstützt. Zudem fördert sie Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, wie Weiterbildungen oder Umschulungen. Beachten Sie, dass bei Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag Sperrzeiten eintreten können, in denen kein Anspruch auf Leistungen besteht.
Bürgergeld statt Arbeitslosengeld
Anders als die Arbeitslosenversicherung gehört das Bürgergeld nicht zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Da es keine steuerliche Relevanz hat, müssen Bürgergeldbezieher dieses auch nicht bei der Steuererklärung angeben. Wann Sie Bürgergeld statt Arbeitslosengeld erhalten, erklärt dieser Abschnitt näher.
Sie erhalten Bürgergeld statt Arbeitslosengeld, wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I haben oder die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht erfüllen. Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherungsleistung, die im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) gewährt wird und die Grundbedürfnisse des Lebens sichert.
Typische Situationen, in denen Bürgergeld statt Arbeitslosengeld gezahlt wird, sind:
- Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I: Nach maximal 12 bis 24 Monaten endet der Bezug von Arbeitslosengeld I, danach kann Bürgergeld beantragt werden.
- Keine vorherige Beschäftigung oder zu kurze Beschäftigungszeiten: Wenn Sie die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I nicht erfüllen, erhalten Sie Bürgergeld.
- Geringes oder kein Einkommen und Vermögen: Bürgergeld unterstützt Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Bürgergeld umfasst neben der finanziellen Unterstützung auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, wie Beratung, Weiterbildung oder Vermittlung. Die Beantragung erfolgt bei den örtlichen Jobcentern, die auch die Anspruchsvoraussetzungen prüfen und über die Höhe der Leistungen entscheiden.
FAQ zu Sozialversicherungsbeiträgen in Deutschland
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Was sind Sozialversicherungsbeiträge?
Sozialversicherungsbeiträge sind Pflichtbeiträge, die zur Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherungen erhoben werden. Sie sichern Leistungen bei Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfällen.
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Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?
Die Beiträge werden in der Regel paritätisch von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen getragen. Ausnahmen bilden die Unfallversicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird.
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Welche Sozialversicherungen gibt es in Deutschland?
Die fünf Hauptzweige sind: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.
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Wie hoch sind die Beitragssätze?
Die Sozialversicherungsbeiträge variieren je nach Sozialversicherung, liegen aber ungefähr bei: Krankenversicherung 14,6 % (plus Zusatzbeitrag), Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,4 %, Pflegeversicherung 3,05 %. Die Unfallversicherung wird individuell vom Arbeitgeber getragen.
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Gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze bei den Sozialversicherungsbeiträgen?
Sozialversicherunbsbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
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Was passiert, wenn ich mehrere Beschäftigungen habe?
In der Regel werden die Sozialversicherungsbeiträge für alle Beschäftigungen zusammengerechnet, um die Beitragsbemessungsgrenze zu prüfen. Es ist wichtig, dies dem Arbeitgeber bzw. der Krankenkasse mitzuteilen.
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Kann ich die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?
Ja, die Beiträge zur Sozialversicherung können in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.
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Was passiert, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden?
Nicht gezahlte Beiträge können zu Nachforderungen, Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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Wie erfahre ich, wie hoch meine Sozialversicherungsbeiträge sind?
Die Höhe der Beiträge wird auf Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Personalabteilung oder Ihre Krankenkasse wenden. Sie können auch einen Sozialversicherungsbeiträgerechner nutzen, um z. B. Ihre Abgaben bei einer Gehaltserhöhung vorab zu berechnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich glaube, da ist ein Fehler in der Berechnung. Wenn wir von dem Bruttolohn im Jahr (42000 EUR) die Sozialabgaben (8347,5 EUR) abziehen, dann macht es 33652,5 EUR (nicht
33.652,44 EUR als in der Berechnung).
Meine Frage ist aber, wieso ist der Krankenkassenbeitrag bei diesem Arbeitnehmern 7,85% ist und nicht 7,95% (falls diese Person noch einen Zusatzbeitrag zahlen muss)?
Ich würde sehr dankbar sein, wenn Sie mir antworten.
Freundliche Grüße
Daryna