Steuern

Steuerklassen

Steuerklasse

Die Steuerklassen 1-6 in einer TabelleWer einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, und einer nicht selbständigen Arbeit nachgeht, muss laut Gesetz Lohnsteuer zahlen. Die Höhe richtet sich neben dem individuellen Steuersatz nach der Eingruppierung in eine bestimmte Lohnsteuerklasse. Welche Steuerklassen es in Deutschland gibt, wer sie hat und was sie bedeuten.

Übersicht: Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?

Ledige Arbeitnehmer gehören grundsätzlich der Steuerklasse 1 an. Sind sie zudem alleinerziehend, fallen sie in die Lohnsteuerklasse 2. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner sind die Klassen 3, 4 und 5 relevant: Je nach Einkommen kann ein Wechsel nach der Hochzeit dazu führen, dass die Beteiligten weniger zahlen müssen als bei einer Einzelveranlagung. In Nr. 6 werden ausschließlich Nebenjobs veranlagt, sodass diese stets mit einer der anderen Steuerklassen kombiniert wird.


Steuerklasse 1
Wer hat Steuerklasse 1?
  • Ledige
  • Verwitwete
  • Geschiedene
  • dauerhaft getrennt lebende Ehegatten
Merkmale:
  • wenige Freibeträge
Steuerklasse 2
Wer hat Steuerklasse 2?
  • Alleinerziehende
Merkmale:
  • Arbeitnehmer kann Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende beantragen
Steuerklasse 3
Wer hat Steuerklasse 3?
  • Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften welche die Steuerklasse nach der Hochzeit wechseln.
  • Sinnvoll wenn der andere Ehepartner weniger oder keinen Arbeitslohn bezieht. Dieser wechselt dann in Steuerklasse 5.
Merkmale:
  • doppelter Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag pro Kind
Steuerklasse 4
Wer hat Steuerklasse 4?
  • Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften: automatische Einstufung nach der Hochzeit.
  • Sinnvoll, wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen.
Merkmale:
  • doppelter Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag pro Kind
Steuerklasse 5
Wer hat Steuerklasse 5?
  • Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften welche die Steuerklasse nach der Hochzeit wechseln.
  • Der andere Ehepartner bezieht (mehr) Arbeitslohn, und gehört der Steuerklasse 3 an.
Merkmale:
  • kein Grundfreibetrag, kein Kinderfreibetrag
Steuerklasse 6
Wer hat Steuerklasse 6?
  • Steuerklasse für zweites Arbeitsverhältnis
Merkmale:
  • keine Freibeträge, höchste Steuerbelastung

Welche Steuerklasse sollte ich wählen?

Die Wahl der Steuerklasse richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand. Sie ist für nicht verheiratete Personen bindend. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner haben jedoch die Möglichkeit, die Klasse zu wechseln, und so ihre Steuerlast zu optimieren. Die Lohnsteuerklasse eines Arbeitnehmers ist unter den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert, und vom Arbeitgeber jederzeit abrufbar. Nach der Hochzeit oder der Eintragung der Lebenspartnerschaft wechseln beide Partner automatisch in die Steuerklasse IV. Soll diese Einstufung geändert werden, so kann dies einmal im Jahr, jedoch spätestens bis zum 30. November beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Zwei Varianten stehen zusätzlich zur Grundeinstufung zur Auswahl: Beim klassischen Ehegattensplitting entscheidet sich der besser verdienende Partner für die Lohnsteuerklasse III, der Partner mit dem geringeren Einkommen für V. Für das sogenannte Faktorverfahren hingegen erhalten beide Partner für ihre Lohnsteuerklasse IV einen sogenannten Faktor, den das Finanzamt individuell berechnet. Er bestimmt die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs bei beiden Partnern.


Ehegattensplitting

Liegt die Höhe des Einkommens bei einem der Partner deutlich über der des anderen, so ist in der Regel die Steuerklassenkombination III/V ratsam. Dies gilt ebenfalls, wenn einer der beiden im laufenden Kalenderjahr eine Lohnersatzleistung erhält, also zum Beispiel Eltern- oder Arbeitslosengeld. Die Differenz zwischen der Lohnsteuer und der tatsächlichen Steuerschuld kann bei dieser Variante allerdings groß sein. Das bedeutet, dass das monatliche Nettogehalt zwar möglicherweise höher ist – es besteht jedoch auch die Gefahr einer größeren Steuernachzahlung. Wichtig: Wer die Steuerklassenkombination III/V wählt, ist per Gesetz zur Abgabe einer Einkommensteuerklärung verpflichtet. Nur so kann am Jahresende die tatsächliche Steuerschuld ermittelt und über Nach- oder Rückzahlungen entschieden werden. Damit die Vorteile für Arbeitslosen- und Elterngeld wirksam werden, muss der Wechsel so früh wie möglich vor Bezugsbeginn erfolgen – am besten schon vor Beginn des betreffenden Kalenderjahres.

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Faktorverfahren

Wer das Risiko einer hohen Steuernachzahlung senken möchte, ist mit dem Faktorverfahren gut beraten. Bei dieser Variante wählen beide Partner Klasse IV mit Faktor. Vorteil dieses Modells: Der monatliche Lohnsteuerabzug orientiert sich stark an der tatsächlichen Veranlagung am Ende des Jahres. Auf diese Weise lässt sich eine hohe Nachzahlung verhindern – für viele eine Lösung, mit der sie im Alltag besser kalkulieren können. Darüber hinaus verteilt sich die Steuerlast bei dieser Variante gerechter auf beide Partner: Die Höhe der Einkommensteuer ergibt sich aus der jeweiligen Höhe des Anteils am Familieneinkommen. Das Faktorverfahren müssen beide Partner jedes Jahr neu beim zuständigen Finanzamt beantragen. Achtung: Auch hier besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Mehr Elterngeld

Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich stets aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes: Je höher das Einkommen, desto höher das Elterngeld. Ist Nachwuchs geplant, lohnt sich für Paare also eine Überprüfung der Lohnsteuerklassen. Der Partner, der nach der Geburt das Elterngeld beziehen wird, sollte so früh wie möglich in Steuerklasse III wechseln, da sich hierdurch das Nettoeinkommen und damit auch das spätere Elterngeld erhöht. In jedem Fall muss der Antrag auf Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes (bei Vätern mindestens sieben Monate vor dem errechneten Geburtstermin) erfolgen, damit die Vorteile geltend gemacht werden können.

Trennung und Scheidung

Geht ein Paar getrennte Wege und lebt nicht mehr im gemeinsamen Haushalt, bleiben beide Steuerklassen bis zum Ende des laufenden Jahres vorerst erhalten. Mit Beginn des Folgejahres wechseln beide jedoch automatisch wieder in die Lohnsteuerklasse I bzw. Alleinerziehende in die Klasse II. Als alleinerziehend gilt hierbei, wessen Kind dauerhaft mit im eigenen Haushalt lebt und auch dort gemeldet ist. Wenn einer der Partner es wünscht, kann im Trennungsjahr noch gemeinsam veranlagt werden. Er muss dem anderen jedoch einen eventuell daraus entstehenden Steuernachteil vergüten. Allerdings kann dieser mögliche Nachteil erst ab dem Zeitpunkt der Trennung geltend gemacht werden. Versöhnt sich das Paar und lebt in der Folge nicht mehr dauernd getrennt, kann es auch wieder wie gewohnt gemeinsam veranlagt werden. Vollzieht es jedoch die Scheidung, so gelten beide Parteien auch steuerlich als vollständig getrennt.

Was ist eine Steuerklasse?

Sechs verschiedene Stufen regeln die individuelle Höhe der zu zahlenden Steuern unter Ausnutzung verschiedener Freibeträge. Der Steuerzahler wird – je nachdem ob er verheiratet ist, oder Kinder hat – vom Finanzamt einer bestimmten Steuerklasse zugewiesen.

Steuerrückzahlung

Grundsätzlich ist es immer ratsam, eine Steuererklärung einzureichen, selbst wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Denn häufig ergeben sich aus ihr finanzielle Vorteile in Form einer Steuerrückzahlung. Hilfestellung bei der Steuererklärung bieten Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine. Beide Stellen können Sie ebenfalls kompetent beraten, wenn Sie bezüglich der Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse noch unsicher sind: Sie helfen Ihnen bei der Bewertung Ihrer Voraussetzungen und können Ihnen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle für Ihren individuellen Fall aufzeigen.

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5 Kommentare

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  • Hallo,

    in welche Steuerklasse kommt ein Arbeitnehmer aus Österreich, wenn der Hauptwohnsitz und die Ehefrau in Österreich lebt, und der Mann unter der Woche in Deutschland?

    Freundlichen Gruß

  • Hallo,

    auch ich möchte hier eine Frage stellen. Ich bin seit Feb.21 in Rente und mein Mann muss noch ein paar Jahre weiterhin arbeiten. Wir haben bisher die Steuerklassen IV / IV. Lohnt es sich, auf III / V zu wechseln, da meine Rente unterhalb der Versteuerung liegt?
    Für Ihre Beantwortung im Voraus vielen Dank und bleiben Sie gesund.

    Freundliche Grüße

  • Hallo, hätte da mal eine Frage. Welche Steuerklasse soll ich wählen, ich bin verheiratet und verdiene ca. 1400€ brutto, meine Frau bezieht Erwerbsminderungsrente ca 1100€, Ist es sinnvoll für mich auf Steuerklasse 3 zu wechseln?

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