Anleitung und Hintergrund
Vom Wunsch-Netto zum verhandelbaren Bruttogehalt
Aus einem gewünschten Nettogehalt wird ein passendes Monatsbrutto ermittelt. Der Rechner vergleicht dafür wiederholt vollständige Lohnsteuer- und Beitragsberechnungen mit denselben persönlichen Merkmalen. Das Ergebnis zeigt das Brutto und das tatsächlich erreichte Modell-Netto.

Welche Bruttosumme brauche ich für mein Wunsch-Netto?
Ein Ziel-Netto lässt sich nicht mit einem festen Prozentsatz in Brutto umrechnen. Die Steuerbelastung verändert sich mit dem Einkommen, während Sozialversicherungsbeiträge an unterschiedlichen Grenzen gedeckelt werden. Auch Steuerklasse, Kirchensteuer und Pflegeversicherung wirken auf das Ergebnis.
Tragen Sie zuerst einen Monatsbetrag ein, der tatsächlich auf Ihrem Konto ankommen soll. Übernehmen Sie anschließend die persönlichen Merkmale aus Ihrer Abrechnung. Der Rechner sucht innerhalb seines ausgewiesenen Bereichs nach einem passenden Bruttobetrag und zeigt das dazu berechnete Netto. Rundungsstufen können eine kleine Abweichung vom Ziel verursachen.
Beispiel: 2.605,50 € netto als Gehaltsziel
Bei Steuerklasse IV ohne Faktor, Hessen, 2,9 % Zusatzbeitrag, Kinderlosenzuschlag und ohne Kirchensteuer ergeben 4.000 € Monatsbrutto im Modell 2.605,50 € netto. Die Lohnsteuer beträgt 524,50 €, die Arbeitnehmerbeiträge zusammen 870 €. Dieselben Eingaben müssen bei Hin- und Rückrechnung verwendet werden.
Das Beispiel gilt für zwölf gleichbleibende Monatsgehälter. Ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehört nicht einfach zum regulären Monatsbrutto. Für eine gesonderte Einmalzahlung nutzen Sie den verlinkten Weihnachtsgeld-Rechner.
Gehaltserhöhung und Jobwechsel richtig vergleichen
Halten Sie beim Vergleich zweier Gehälter die persönlichen Merkmale gleich. Berechnen Sie zum Beispiel erst Ihr aktuelles Netto und danach das Brutto für Ihr Ziel-Netto. Die Differenz ist eine nützliche Ausgangsgröße für die Gehaltsverhandlung.
Vergleichen Sie außerdem das garantierte Jahresbrutto, die Wochenstunden und die Zahl der Zahlungen. Ein Angebot mit mehr Jahresbrutto kann wegen längerer Arbeitszeit einen geringeren Stundenlohn bieten. Der Stundenlohn- und der Teilzeitrechner helfen bei diesem zweiten Vergleich.
Grenzen der Rückrechnung
Die Berechnung bildet einen definierten Standardfall ab. Individuelle Freibeträge, ein eingetragener Faktor, ein Firmenwagen oder eine private Krankenversicherung können das Ergebnis verändern. Bei mehreren Beschäftigungen ist zusätzlich zu prüfen, wie die Arbeitsentgelte steuerlich und beitragsrechtlich zusammenwirken.
Die hier berechnete Lohnsteuer ist der laufende Abzug. Sie ist nicht automatisch die endgültige Einkommensteuer des Kalenderjahres. Ein späterer Steuerbescheid kann weitere Einkünfte, Abzüge und bereits geleistete Zahlungen berücksichtigen.
