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Rechenjahr 2026 · Redaktioneller Stand 2026

Weihnachtsgeld-Rechner: einfach prüfen | Stand 2026

Der Rechner zeigt, was von einer Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonus nach den berechneten Abzügen bleibt. Er trennt die zusätzliche Lohnsteuer von der Sozialversicherung und stellt die Auszahlung dem regelmäßigen Monatsnetto gegenüber.

Ihre Angaben

Eine Einmalzahlung April–Dezember, Beschäftigung seit Januar mit zwölf gleichen Monatsgehältern, keine früheren sonstigen Bezüge.

Monate April bis Dezember bei Beschäftigung seit Jahresbeginn.
Steuer- und Versicherungsmerkmale
Laut Lohnabrechnung. Die Anspruchsvoraussetzungen für Steuerklasse II werden nicht geprüft.
Sachsen und die Kirchensteuersätze von Bayern und Baden-Württemberg werden gesondert berücksichtigt.
Bei mehreren Kindern unter 25 Jahren bitte die passende Stufe wählen.
2,9 % ist ein Vergleichswert. Tragen Sie den vollen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein.
8 % in Bayern/Baden-Württemberg, sonst 9 % der Maßstabsteuer.
Zähler laut Lohnabrechnung, z. B. 0,5. Er beeinflusst hier Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Berechnung läuft im Browser. Der Rechner sendet Ihre Eingaben nicht an einen Rechendienst.

Ihr Ergebnis–

Die Berechnung wird vorbereitet.

Für welche Fälle gilt dieser Rechner?

Rechenjahr 2026. Gesetzlich versicherte Beschäftigte unter 65 Jahren, seit Januar durchgehend beim selben Arbeitgeber mit zwölf gleichen Monatsgehältern über 2.000 €. Eine einzige Einmalzahlung von April bis Dezember; keine früheren sonstigen Bezüge oder Sonderfälle. Januar bis März sind wegen möglicher Märzklausel nicht abgedeckt. Kein Faktorverfahren, keine ELStAM-Freibeträge, keine PKV.

Anleitung und Hintergrund

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus auf der Abrechnung

Der Rechner zeigt, was von einer Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonus nach den berechneten Abzügen bleibt. Er trennt die zusätzliche Lohnsteuer von der Sozialversicherung und stellt die Auszahlung dem regelmäßigen Monatsnetto gegenüber.

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Warum bleibt von Weihnachtsgeld häufig weniger übrig?

Eine Einmalzahlung wird lohnsteuerlich als sonstiger Bezug behandelt. Der Arbeitgeber vergleicht die Jahreslohnsteuer mit und ohne den zusätzlichen Betrag. Der daraus ermittelte Steuerabzug kann deutlich von der Lohnsteuerquote des normalen Monatsgehalts abweichen.

Der Rechner verwendet dafür die im amtlichen Programmablaufplan vorgesehenen Eingaben zum erwarteten Jahresarbeitslohn und zum sonstigen Bezug. Die Sonderzahlung wird nicht einfach wie ein zusätzlicher regulärer Monatslohn behandelt.

Beispiel: 2.000 € Weihnachtsgeld bei 4.000 € Monatsbrutto

Bei Steuerklasse IV ohne Faktor, Hessen, kinderlos ab 23, ohne Kirchensteuer und mit 2,9 % Zusatzbeitrag ergibt die Dezemberzahlung im Modell 1.071 € zusätzliches Netto. Von 2.000 € brutto entfallen 494 € auf Lohnsteuer und 435 € auf Arbeitnehmerbeiträge.

Das laufende Monatsnetto beträgt in diesem Beispiel 2.605,50 €. Zusammen ergibt sich für den Auszahlungsmonat ein Modellbetrag von 3.676,50 €. Bereits gezahlte Boni, andere Beschäftigungszeiträume oder abweichende Abrechnungsmerkmale verändern diese Rechnung.

Wie die Sozialversicherung auf Einmalzahlungen wirkt

Bei einer Einmalzahlung werden die bis zum Auszahlungsmonat verfügbaren anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen geprüft. Kranken- und Pflegeversicherung einerseits sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung andererseits haben unterschiedliche Grenzen.

Ist das regelmäßige Entgelt bereits nahe an einer Grenze, kann nur ein Teil der Sonderzahlung beitragspflichtig sein. Deshalb erfasst die Maske den Auszahlungsmonat und zeigt die beitragspflichtigen Anteile gesondert. Im Modell wird eine durchgehende Beschäftigung mit gleichbleibendem Monatsbrutto vorausgesetzt.

Was vor der Berechnung geprüft werden sollte

Nehmen Sie den zugesagten Bruttobonus und das regelmäßige Monatsgehalt aus Vertrag oder Abrechnung. Prüfen Sie, ob es im laufenden Jahr bereits andere Einmalzahlungen gab. Für solche Fälle ist diese vereinfachte Maske nicht ausgelegt.

Der Rechner ermittelt weder einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld noch eine Rückzahlungspflicht bei Kündigung. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag sind dafür maßgeblich. Das Ergebnis betrifft ausschließlich die hier beschriebenen Abzüge.

Häufige Fragen zum Weihnachtsgeld-Rechner

Funktioniert der Rechner auch für Urlaubsgeld?

Ja, soweit es als sonstiger Bezug abgerechnet wird und die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Maske kann entsprechend für eine einzelne Bonus- oder Urlaubsgeldzahlung genutzt werden.

Warum fehlen Januar bis März?

In diesen Monaten kann die sozialversicherungsrechtliche Märzklausel eine Zuordnung zum Vorjahr auslösen. Dafür wären weitere Vorjahresdaten und eine zusätzliche Prüfung notwendig.

Wird die Fünftelregelung auf Weihnachtsgeld angewandt?

Der Rechner behandelt normale sonstige Bezüge. Eine steuerlich begünstigte Abfindung ist ein anderer Fall und gehört in den Abfindungsrechner.