Anleitung und Hintergrund
Midijob 2026: So funktioniert der Übergangsbereich
Im Übergangsbereich steigen die Arbeitnehmerbeiträge schrittweise an. Der Rechner zeigt das Monatsnetto, die Lohnsteuer und die getrennten Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wann liegt ein Midijob vor?
Der Übergangsbereich liegt 2026 bei regelmäßig mehr als 603 € und höchstens 2.000 € monatlichem Arbeitsentgelt. Er verbindet den Minijob mit der regulären Beitragsbelastung. Dabei gelten besondere Formeln für die Sozialversicherung.
Mehrere Beschäftigungen können zusammen zu beurteilen sein. Auch Auszubildende und bestimmte weitere Personengruppen fallen trotz eines passenden Verdienstes nicht unter die Midijob-Regeln. Der Rechner setzt voraus, dass die Beschäftigung zutreffend eingeordnet wurde.
Zwei Beitragsgrundlagen statt eines festen Netto-Prozentsatzes
Für 2026 beträgt der Faktor F 0,6619. Mit der ersten Formel wird die Grundlage für den Gesamtbeitrag berechnet. Eine zweite Formel bestimmt die Grundlage für den Arbeitnehmeranteil. Beide liegen im unteren Übergangsbereich unter dem tatsächlichen Lohn.
Bei 1.000 € Monatsbrutto ergeben sich gerundet 854,06 € als Grundlage für den Gesamtbeitrag und 568,36 € für den Arbeitnehmeranteil. Die Beiträge werden je Versicherungszweig berechnet und gerundet. Der Arbeitgeberanteil ergibt sich aus der Differenz zum Gesamtbeitrag.
Beispiel: 1.000 € Monatsbrutto
Mit 2,9 % Zusatzbeitrag, Elterneigenschaft, Beschäftigungsort Hessen und Steuerklasse IV ergibt das Modell 879,79 € netto. Die Arbeitnehmerbeiträge betragen 120,21 €, der Lohnsteuerabzug in diesem Beispiel 0 €. Eine andere Steuerklasse kann zu einem anderen Steuerabzug führen.
Die Pflegeversicherung erfordert eine zusätzliche Unterscheidung. Der Kinderlosenzuschlag wird auf die reduzierte Gesamtbeitragsgrundlage berechnet. Für Sachsen gilt eine andere Aufteilung des Grundbeitrags. Deshalb werden diese Merkmale ausdrücklich abgefragt.
Was der Midijob für spätere Rentenansprüche bedeutet
Die beitragsrechtliche Entlastung der Arbeitnehmer führt bei der gesetzlichen Rentenberechnung nicht dazu, dass nur das reduzierte Bemessungsentgelt als Verdienst zählt. Für die Rentenansprüche wird das tatsächliche Arbeitsentgelt berücksichtigt.
Die Anzeige der Arbeitgeberkosten umfasst den Lohn und die berechneten Sozialversicherungsanteile. Umlagen und Unfallversicherung kommen bei der tatsächlichen Personalabrechnung gegebenenfalls hinzu. Für schwankenden Lohn, Teilmonate oder mehrere Jobs benötigen Sie eine individuelle Abrechnung.
