Anleitung und Hintergrund
Minijob 2026: Verdienst, Beiträge und Arbeitszeit
Berechnen Sie den verbleibenden Minijob-Verdienst und die Arbeitgeberkosten. Die Maske unterscheidet Gewerbe und Privathaushalt, berücksichtigt eine Befreiung von der Rentenversicherung und zeigt die einzelnen Abgaben.

Die Minijobgrenze ist eine Verdienstgrenze
2026 beträgt die monatliche Grenze für einen Minijob mit Verdienstgrenze 603 €. Bei durchgehender Beschäftigung über zwölf Monate entspricht das 7.236 € im Jahr. Ob eine Beschäftigung als Minijob gilt, wird anhand des regelmäßigen Arbeitsentgelts und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen beurteilt.
Der Rechner setzt voraus, dass diese Einstufung bereits geklärt ist. Sonderzahlungen und mehrere Beschäftigungen können für die Einordnung wichtig sein. Ein einzelner Monat unter 603 € reicht nicht aus, um eine reguläre Beschäftigung automatisch als Minijob zu behandeln.
Wie viel netto bleibt von 603 €?
In einem gewerblichen, rentenversicherungspflichtigen Minijob beträgt der normale Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung 3,6 %. Bei 603 € sind das gerundet 21,71 €. Trägt der Arbeitgeber die Pauschsteuer, verbleiben im Standardbeispiel 581,29 €.
Bei einer wirksamen Befreiung entfällt dieser Arbeitnehmeranteil. Die Befreiung kann aber Auswirkungen auf den Schutz durch die Rentenversicherung haben. Der Rechner bewertet diese Entscheidung nicht, sondern zeigt die Beträge für die gewählte Einstellung.
Warum Gewerbe und Privathaushalt getrennt werden
Im Gewerbe gelten andere Pauschalbeiträge als im Haushalt. Die Arbeitgeberseite trägt außerdem Umlagen und gegebenenfalls eine Insolvenzgeldumlage. Im Privathaushalt wird der feste Unfallversicherungsbeitrag mitgerechnet; im Gewerbe muss der individuelle Betrag ergänzt werden.
Bei gesetzlich krankenversicherten Minijobbern fällt ein pauschaler Krankenversicherungsbeitrag an. Dieser begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz aus dem Minijob. Privat Versicherte werden beim Arbeitgeberbeitrag anders behandelt.
Wenig Verdienst und Stundenplanung
Unter 175 € Monatsverdienst kann bei Rentenversicherungspflicht die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage relevant werden. Der eigene Beitrag ist dann nicht einfach 3,6 % des tatsächlichen Lohns. Die Maske berücksichtigt den Mindestbeitrag bei einer ganzmonatigen Beschäftigung.
Die Stundenanzeige teilt 603 € durch den eingegebenen Stundenlohn. Sie dient der Planung. Bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung und vereinbarte Sonderzahlungen gehören bei einer verlässlichen Jahresplanung ebenfalls auf die Liste. Für Arbeit oberhalb der Minijobgrenze ist der Midijob-Rechner der nächste Einstieg.
