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Rechenjahr 2026 · Kalenderjahr 2026

Gehaltserhöhungs-Rechner 2026: einfach mehr Netto prüfen

Vergleichen Sie Ihr Nettogehalt vor und nach einer regelmäßigen Gehaltserhöhung. Beide Abrechnungen verwenden dieselben Steuer- und Versicherungsmerkmale.

Ihre Angaben

Reguläre GKV-Beschäftigung 2026, Alter 23 bis 64. Beide Monatsgehälter über 2.000 € bis 20.000 €. Keine Einmalzahlung, kein Faktorverfahren.

Regelmäßiges Monatsbrutto vor der Erhöhung.
Die Prozentzahl bezieht sich auf das bisherige Brutto.
Je nach Auswahl Euro oder Prozent. Null ist als Vergleich möglich.
Steuer- und Versicherungsmerkmale
Laut Lohnabrechnung. Die Anspruchsvoraussetzungen für Steuerklasse II werden nicht geprüft.
Sachsen und die Kirchensteuersätze von Bayern und Baden-Württemberg werden gesondert berücksichtigt.
Bei mehreren Kindern unter 25 Jahren bitte die passende Stufe wählen.
2,9 % ist ein Vergleichswert. Tragen Sie den vollen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein.
8 % in Bayern/Baden-Württemberg, sonst 9 % der Maßstabsteuer.
Zähler laut Lohnabrechnung, z. B. 0,5. Er beeinflusst hier Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Berechnung läuft im Browser. Der Rechner sendet Ihre Eingaben nicht an einen Rechendienst.

Ihr Ergebnis–

Die Berechnung wird vorbereitet.

Für welche Fälle gilt dieser Rechner?

Zwei reguläre Monatsabrechnungen im Rechenjahr 2026 bei identischen Merkmalen, Alter 23 bis 64. Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beide Monatsbruttobeträge über 2.000 € bis höchstens 20.000 €. Keine PKV, individuellen Freibeträge, Faktorverfahren, Sonderzahlungen oder Zusammenrechnung mehrerer Jobs. Keine Kirchensteuerkappung oder Mindestkirchensteuer. Jahresdifferenz nur bei zwölf identischen Monaten.

Gehaltserhöhung: Rechenweg und Vergleich

Wie viel von einer Gehaltserhöhung netto bleibt, ergibt sich aus zwei vollständigen Lohnabrechnungen. Der Rechner vergleicht das bisherige Monatsbrutto mit dem erhöhten Monatsbrutto bei denselben Steuer- und Versicherungsmerkmalen. Sie können den Anstieg als Eurobetrag oder Prozentsatz eingeben.

Gehaltserhöhung in 3 Schritten berechnen

  • Bisheriges regelmäßiges Monatsbrutto und die Erhöhung als Eurobetrag oder Prozent eingeben.
  • Dieselbe Steuerklasse, dasselbe Bundesland und die zutreffenden Angaben zu Krankenversicherung, Pflege und Kinderfreibetrag für beide Berechnungen wählen.
  • Zusätzliches Monatsnetto, neues Netto und die Veränderungen bei Steuern und Sozialbeiträgen vergleichen.

Warum bleibt nicht die ganze Erhöhung netto?

Ein höheres regelmäßiges Gehalt kann die Lohnsteuer und die Arbeitnehmerbeiträge verändern. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs gibt es keinen einheitlichen Nettosatz für jede Erhöhung. Oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag des betreffenden Versicherungszweigs nicht weiter. Deshalb ist ein vollständiger Vergleich zuverlässiger als die Rechnung „Erhöhung minus pauschal 40 %“.

Im Rechner gilt: neues Monatsbrutto = bisheriges Monatsbrutto + Bruttoerhöhung. Zusätzliche Nettoauszahlung = neues Modellnetto − bisheriges Modellnetto. Der angezeigte Anteil der Erhöhung, der netto verbleibt, bezieht sich nur auf diese Differenz und ist kein allgemeiner persönlicher Steuersatz.

Beispiel: 250 Euro mehr Brutto im Monat

Bei 4.000 € Monatsbrutto und 250 € Erhöhung beträgt das neue Brutto 4.250 €. Im Modell 2026 mit Steuerklasse IV ohne Faktor, Hessen, kinderlos ab 23 ohne Ausnahme, 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer und ohne Kinderfreibetrag steigt das Netto von 2.605,50 € auf 2.739,12 €. Das sind 133,62 € zusätzlich netto. Andere Merkmale können das Ergebnis verändern.

Eine Erhöhung um 5 % von 4.000 € sind dagegen 200 € brutto. Die Prozentzahl bezieht sich auf das bisherige Brutto. Sie sagt nicht aus, dass das Netto ebenfalls genau um 5 % steigt.

Monat und Jahr richtig vergleichen

Der Jahreswert setzt zwölf identische Monatsabrechnungen mit den eingegebenen Merkmalen voraus. Beginnt die Erhöhung erst während des Jahres, darf dieser Wert nicht als tatsächlicher Nettozuwachs des gesamten Kalenderjahres verwendet werden. Sonderzahlungen und die spätere Einkommensteuerveranlagung sind ebenfalls getrennt zu betrachten.

Für welche Fälle gilt das Modell?

Berechnet wird reguläre Beschäftigung im Rechenjahr 2026, Alter 23 bis 64, mit gesetzlicher Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beide Monatsbruttobeträge müssen über 2.000 € und höchstens 20.000 € liegen. Unterstützt sind alle 16 Bundesländer, die kassenindividuellen Zusatzbeiträge und die ausgewiesenen Pflegeprofile.

Nicht enthalten sind private Krankenversicherung, individuelle ELStAM-Freibeträge, Faktorverfahren, Zusammenrechnung mehrerer Jobs oder die Prüfung Ihrer versicherungsrechtlichen Einordnung. Ändert sich neben dem Gehalt auch die Arbeitszeit, der Versicherungsstatus oder die Steuerklasse, brauchen Sie einen Vergleich, der diese Änderungen vollständig abbildet. Kirchensteuer wird ohne Kappung und Mindestkirchensteuer berechnet.

Regelmäßige Erhöhung oder einmaliger Bonus?

Dieser Rechner ist für dauerhaft erhöhten laufenden Monatslohn gedacht. Nutzen Sie für eine einzelne Zahlung den Sonderzahlungs-Rechner, für vergütete Mehrarbeit den Überstunden-Rechner und für eine reine Arbeitszeitänderung den Teilzeitrechner. Der Netto-Brutto-Rechner sucht umgekehrt das Brutto zu einem gewünschten Netto.

Bei einem Ehepaar mit Faktor lesen Sie zuerst die Anleitung zum Faktorverfahren. Der amtliche Faktor muss gegebenenfalls mit beiden neuen Jahresgehältern überprüft werden. Ein Online-Ergebnis ändert weder den Arbeitsvertrag noch die beim Finanzamt gespeicherten Merkmale.

Quellen und fachlicher Stand

Redaktioneller Stand: 8. November 2026. Maßgeblich sind der individuelle Bescheid beziehungsweise Vertrag und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Häufige Fragen zum Gehaltserhöhungs-Rechner

Bleibt eine Erhöhung von 5 % auch netto zu 5 % übrig?

Nicht automatisch. Das zusätzliche Netto wird aus zwei vollständigen Abrechnungen ermittelt; Tarif und Beitragsgrenzen beeinflussen die Differenz.

Gilt die Jahresdifferenz bei einer Erhöhung ab Juli?

Nein. Der ausgewiesene Jahresvergleich setzt zwölf identische Monate voraus. Eine unterjährige Erhöhung muss zeitanteilig eingeordnet werden.

Kann ich hier einen einmaligen Bonus berechnen?

Nein. Für sonstige Bezüge verwenden Sie bitte den Sonderzahlungs-Rechner.