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Für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland gilt ab dem 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50€. Viele Menschen sollen dadurch von höheren Einkommen profitieren. Die Einführung wird in Wirtschaft und Politik jedoch kontrovers gesehen, denn nicht jeder hat Anspruch darauf. Alle Fakten auf einen Blick.
Was ist ein gesetzlicher Mindestlohn?
Der Begriff definiert sich als das kleinste gesetzlich erlaubte Arbeitsentgelt, welches ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zahlen darf. Bislang gab es in Deutschland keine branchenübergreifenden Mindestlöhne, sodass in einigen Branchen derzeit immer noch Dumpinglöhne gezahlt werden.
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?
Ab dem 01.01.2015 muss ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mindestens 8,50€ pro Stunde zahlen. In den folgenden Jahren soll der Satz stetig ansteigen, siehe folgende Übersicht:
- 2016: 8,50 Euro
- 2017: 8,84 Euro
- 2018: 8,84 Euro
- Mindestlohn 2019: 9,19 Euro
- Mindestlohn 2021: 9,35 Euro
Wer hat Anspruch, wer nicht?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer aller Branchen in Deutschland Anspruch auf die Lohnuntergrenze. Wer in einer Branche arbeitet, wo bislang weniger gezahlt wurde, kann sich ab 2015 wahrscheinlich über mehr Gehalt freuen. Jedoch gibt es Ausnahmen. Von steigenden Einkünften profitiert die Binnenwirtschaft. Höhere Einkommen sorgen für mehr Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen. Profitieren wird auch der Staat, da keine oder weniger Transferleistungen an Aufstocker gezahlt werden müssen. Höhere Einkommen sorgen zudem für höhere Steuereinnahmen.
Wer bekommt keinen Mindestlohn?
Keinen Anspruch haben unter anderem für Jugendliche unter 18 Jahren. Hiermit soll verhindert werden, dass sich Jugendliche für einen besser bezahlten Aushilfsjob und gegen die wichtigere aber schlechter bezahlte Ausbildung entscheiden. Auch Langzeitarbeitslose sind in den ersten sechs Monaten des Arbeitsantritts vom Mindestentgelt ausgenommen. Hiermit soll für Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen werden, wieder mehr Langzeitarbeitslose einzustellen.
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Arbeitsaufnahme
- Jugendliche unter 18 Jahren
- Praktikanten
- Auszubildende
Ab wann gilt er?
Ab wann gilt der Mindestlohn in Deutschland? Die erstmalige Einführung ist am 01.01.2015. Dieser Termin gilt für die meisten Branchen. Jedoch wird es auch Ausnahmen geben. So können Branchen mit einem unter 8,50€ pro Stunde liegenden Tariflohn eine zweijährige Übergangsfrist nutzen. Zu den Niedriglohnbranchen gehören z.B. das Taxigewerbe, Obst- und Gemüsebauern oder das Friseurhandwerk.
Pro & Contra Mindestlohn
Eine gesetzliche Lohnuntergrenze soll für ein existenzsicherndes Einkommen sorgen, Altersarmut verhindern und die Wirtschaft ankurbeln. Die Pro-Argumente im Überblick:
- Lohnuntergrenze soll existenzsichernde Arbeitsbedingungen schaffen
- Verhinderung von Altersarmut
- Staatshaushalt wird entlastet
- besserer Schutz für Frauen, die häufiger als Männer Niedriglöhne beziehen
- höhere Löhne kurbeln Binnenwirtschaft an
Das spricht aus Sicht der Wirtschaft dagegen
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat nicht nur Befürworter sondern auch Gegner. Einige führende CDU-Politiker und Vertreter der Wirtschaft sehen u.a. die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland gefährdet. Gegenargumente sind:
- Steigende Preise für Waren und Dienstleistungen
- mehr Firmenpleiten
- höhere Arbeitslosigkeit, bzw. das Risiko des Arbeitsplatzverlustes steigt
- mehr Schwarzarbeit
- höhere Löhne schaden insgesamt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands
Welche Kritikpunkte gibt es?
Kritiker halten den derzeitigen Gesetzesentwurf für nachbesserungsbedürftig. Kritikpunkte gibt es u.a. in folgenden Bereichen:
- zu viele Ausnahmen, z.B. bei Jugendlichen unter 18 Jahren
- 8,50€ sind für die Existenzsicherung zu wenig
- Arbeitnehmer mit Stücklohn werden vom Gesetz nicht erfasst
- Langzeitarbeitslose profitieren nur kurzfristig
- schlechte Kontrollmöglichkeiten gegen Verstöße
Lohnuntergrenzen in anderen Ländern
Gesetzliche Lohnuntergrenzen gibt es in den meisten europäischen Staaten. 21 der derzeit 27 EU-Staaten haben ihn bereits eingeführt. (Stand April 2014) Deutschland liegt mit 8,50€ im oberen Drittel. Spitzenreiter in Europa ist Luxemburg mit 11,10€ pro Stunde. Danach folgen Frankreich, die Niederlande und Belgien mit einer gesetzlichen Lohnuntergrenze von jeweils über 9€. Auch Irland liegt mit 8,65€ über dem deutschen Mindestlohn. Viele südeuropäische Länder haben ebenfalls Mindestlöhne, die jedoch deutlich niedriger als in Deutschland sind.
Quelle: Hans Böckler Stiftung
Wie viel mehr Netto bekomme ich?
Geschätzte 3,5 Millionen Menschen werden in Deutschland durch den gesetzlichen Mindestlohn von höheren Einkommen profitieren. Wie viel von der Lohnerhöhung übrig bleibt, hängt auch von der Belastung durch Steuern und Sozialabgaben ab. Mit unseren Onlinerechnern Sie können Ihr Netto schnell und einfach berechnen. Berechnen Sie mit dem Einkommensteuerrechner Ihre Steuerabzüge oder mit dem Brutto Netto Rechner Ihre Gesamtabzüge sowie Ihr verbleibendes Nettogehalt.
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