Krankenversicherung

Welche Igel-Leistungen sind sinnvoll und welche nicht?

Igel Leistung

Leistungen welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, werden im Fachjargon als individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz „IGeL“ bezeichnet. Doch deren Nutzen ist umstritten. Während einige davon durchaus sinnvoll sind, gelten viele andere als überflüssig. Wir haben für Sie recherchiert.

Was sind IGeL-Leistungen?

Bei den individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGEL – handelt es ich um medizinische Zusatzleistungen, welche über die sogenannte Grundversorgung hinausgehen. Grundsätzlich verweigern viele Krankenkassen die Zahlung dieser Behandlungen, weil sie aus Sicht des Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) „nicht notwendig sind“. Gleichzeitig gibt es jedoch Programme, die durchaus sinnvoll sind. Auch in diesen Fällen sind die Gesetzlichen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, zahlen diese wenn nur auf freiwilliger Basis. Ein Großteil der Untersuchungen ist jedoch entweder wirkungslos, oder der Nutzen ist nicht erwiesen. Der aufgeklärte Patient könnte nun antworten: „Gut, es zwingt ja niemand die Menschen, diese Behandlungen in Anspruch zu nehmen.“ Das stimmt – wären da nicht einige schwarze Schafe unter den Ärzten.

Der Arzt als Verkäufer

Jedes Jahr verdienen Ärzte in Deutschland etwa eine Milliarde Euro mit dem Verkauf von IGEL-Leistungen. Diese sind, das sei noch einmal gesagt, nicht alle nutzlos. Fragen werfen jedoch die Praktiken auf, die einige Vertreter der Ärzteschaft an den Tag legen. In der Praxis läuft es häufig so ab, dass dem Patienten schon beim Empfang oder im Wartezimmer durch die Arzthelferinnen diverse Angebote vorgelegt werden, in denen die IGeL-Leistungen verkauft werden. Dies geschieht häufig bevor ein Arzt überhaupt eine Diagnose gestellt, oder auch nur die Krankheit im Detail bekannt ist. Führend in dieser Kategorie sind hierzulande Augen- und Frauenärzte, aber auch Hautärzte und Orthopäden kommen nicht gut weg. Deutlich besser machen es die einfachen Hausärzte – also genau diejenigen Personen, denen man im Ernstfall noch am meisten Vertrauen schenkt. Offenbar ist dies auch berechtigt.

MDS: Nur in 4 Fällen sind IGeL-Leistungen sinnvoll

Ein Blick auf die Effektivität der Leistungen fällt nicht unbedingt gut aus. Das Ergebnis ist erschütternd, wenn man sich gleichzeitig die angebliche Dringlichkeit vor Augen führt, die einige Ärzte ihren Patienten erläutern. Laut einem Test des MDS sind lediglich die Lichttherapie bei Depressionen, die Akupunktur zur Vorbeugung von Migräne sowie die Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz sinnvoll. Auch Schutzimpfungen vor Auslandsreisen in bestimmte Länder sind in ihrem Nutzen unumstritten. Um Eierstockkrebs frühzeitig zu erkennen, empfehlen einige Ärzte beispielsweise eine Ultraschalltherapie. Es gibt jedoch gar keinen Hinweis auf einen Nutzen, die Treffsicherheit ist ohnehin gering. Außerdem kommt es häufig zu Fehlalarmen oder sogar leichten Schäden am Gewebe. Es ist schwer vorstellbar, dass ein seriöser Arzt unter diesen Umständen zu dieser Form der Früherkennung raten würde. Der MDK vergibt bei 41 getesteten Leistungen nur vier Mal die Wertung „tendenziell positiv“. Einen Überblick über die 13 am häufigsten nachgefragten IGEL haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst.

IGel-Leistungwirksam unklar nutzlos Begründung
Lichttherapie bei bestimmten DepressionenXdurch einige Studien belegt
Akupunktur zur Vorbeugung von MigräneXdurch zahlreiche Studien belegt
Stoßwellentherapie bei FersenschmerzXdurch zahlreiche Studien belegt
spezielle Impfungen vor FernreisenXpraktischer Nutzen unumstritten
professionelle Zahnreinigung,
insbesondere bei Parodontose
Xkeine zuverlässigen Studien
Früherkennung von Prostatakrebs mit PSA-TestXDatenlage zum Nutzen widersprüchlich
MRT zur Früherkennung von AlzheimerXkeine zuverlässigen Studien
Brustkrebs-Früherkennung durch UltraschallXkein Ersatz für Mammografie
operative Behandlung des SchnarchensXmehr Nebenwirkungen als Nutzen
Ultraschall der Eierstöcke zur Früherkennung
von Eierstockkrebs
Xkeine Hinweise auf einen Nutzen, zudem falsche Diagnosen
Messung des Augeninnendrucks zur
Glaukom-Früherkennung
Xkeine zuverlässige Diagnose möglich
Colon-Hydro-TherapieXmehr Schaden als Nutzen, da Blutungen im Darm möglich
Bestimmung des Immunoglobulin G bei
Nahrungsmittel-Unverträglichkeit
Xlaut Studien keine Hinweise auf einen Nutzen
Quellen:
igel-monitor.de
test.de

Welche Rechte habe ich als Patient?

Patienten können sich „wehren“ oder zumindest selbst helfen. Die folgenden Rechte stehen Ihnen zu:

  • Sinn erklären: Jeder Arzt ist verpflichtet dazu, den Sinn der IGeL-Leistung zu erklären. Nachfragen lohnt sich also immer. Kommt keine überzeugende Antwort, sollte der Patient die Untersuchung auch nicht in Anspruch nehmen, oder zumindest nicht selbst zahlen.
  • Allein der Arzt darf verschreiben: Das Beispiel aus dem Wartezimmer, in dem Patienten bereits die ersten Formulare unterschreiben zeigt, dass diese Praxis entweder illegal ist, oder sich zumindest in einer Grauzone bewegt. Das medizinische Hilfspersonal weiß in der Regel nicht über den genauen Gesundheitszustand eines Patienten Bescheid. Wie sollten diese Personen also zusätzliche Untersuchungen anordnen können?
  • Zeit für Entscheidung: Der Arzt darf dem Patienten nicht „schnell etwas unterjubeln“. Jedem Patienten muss die notwendige Zeit beigemessen werden, um eine Entscheidung zu treffen. „Unterschreiben Sie einfach hier, am besten jetzt gleich, sonst…“: Aussagen wie diese drängen den Patienten, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die er oder sie vielleicht nicht braucht. Ein Arztwechsel wäre dann empfehlenswert.
  • Verständliche Erklärung: Jeder Patient sollte auf einer verständlichen Erklärung der IGeL-Leistung beharren. Einige Ärzte flüchten sich in medizinisches Fachjargon, das die meisten Patienten nicht verstehen. Nach dem Motto „das klingt beeindruckend, das muss helfen“. Damit soll suggeriert werden, dass es sich um eine wirksame Therapie handelt, die es sich lohnt selbst zu zahlen. Patienten sollten daher verlangen, eine auch ohne Medizinstudium verständliche Darlegung der Vorteile der Untersuchung zu erhalten.
  • Beratung ohne Druck: Druck, der durch eine Verkettung mit anderen Maßnahmen entsteht, darf ebenfalls nicht entstehen. Einige Ärzte erzeugen eine Abhängigkeit von der Zusatzuntersuchung, indem sie beispielsweise sagen: „Sie müssen diese Leistung schon annehmen, denn sonst können wir mit Ihrer Behandlung nicht fortfahren.“ Es handelt sich stets nur um Zusatzleistungen, welche die eigentliche Behandlung in keiner Weise beeinflussen sollte. Mit anderen Worten: diese Aussage eines Arztes wäre eine Lüge.

Tipp: Kassenleistung statt IGeL in Anspruch nehmen

Erkundigen Sie sich entweder direkt beim Arzt oder später bei Ihrer Krankenkasse, ob es für die empfohlene IGeL-Leistung eine vergleichbare Kassenleistung gibt. Oft verschweigen Ärzte, wenn die Krankenkasse eine Behandlung ganz oder teilweise übernimmt, da mit der IGeL mehr Geld zu verdienen ist. Auch bieten Kassen einige freiwillige Zusatzleistungen. Z.b. wird die professionelle Zahnreinigung häufig entweder ganz oder teilweise übernommen, oder dem Patienten später erstattet.

Welche Krankenversicherung zahlt was?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen IGEL-Leistungen grundsätzlich nicht, da sie über die sogenannte Grundversorgung hinausgehen. Jedoch bieten viele Kassen eine Kostenübernahme für die Behandlungen freiwillig an. Das wird jedoch von jeder Versicherung individuell festgelegt, und muss vom Patienten im Einzelfall erfragt werden. Private Krankenzusatzversicherungen bieten grundsätzlich eine Kostenübernahme für Untersuchungen an, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt. Gute Policen decken zwischen 80- und 100% der Kosten ab. Das Gleiche gilt für die private Krankenversicherung. Die Kostenübernahme ist jedoch vom gewählten Tarif abhängig. Vollversicherungstarife zahlen viele Untersuchungen zum Großteil oder komplett. Anders verhält es sich beim PKV-Standardtarif. Hier erfolgt meist nur eine 50-80 prozentige Kostenerstattung. Es bleibt also ein hoher Eigenanteil. Patienten mit dem PKV-Basistarif erhalten dieselben Leistungen wie gesetzlich Versicherte. Ob und in welchem Umfang Ihre private KV oder Zusatzversicherung die jeweilige Behandlung übernimmt, sollte im Vorfeld abgeklärt werden.

Tipp der Redaktion

  • Tarifrechner für Krankenkassenvergleich
  • Tarife für Krankenzusatzversicherungen im Vergleich
  • Tarife für Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
  • Rechner für private Krankenversicherung

Neutrale Anlaufstelle und Vertrauen in den Arzt

Wer sich unabhängig darüber informieren möchte, welche Igel-Leistungen sinnvoll sind, versucht dies am besten über www.igel-monitor.de. Die vom MDS ins Leben gerufene Webseite hat es sich zur Aufgabe gemacht, die verschiedenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu hinterfragen. Der Monitor arbeitet dabei sehr transparent. Er gibt beispielsweise Auskünfte über die Methodik, das Bewertungssystem, die genutzten Datenquellen, und wie die vorliegenden Informationen ausgewertet werden. Auch die Interessen der einzelnen Lobbys stehen im Blickpunkt: Wie profitieren Ärzte, die Krankenkassen oder auch die Politik von IGeL? Abschließend soll dieser Artikel aber auch kein zu düsteres Bild der Ärzteschaft zeichnen. Wer seinem Arzt bereits seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten vertraut, und sich noch nie falsch behandelt gefühlt hat, sollte auch dessen empfohlene Behandlungen in Anspruch nehmen – denn möglicherweise funktionieren sie. Schwarze Schafe gibt es auch in den größten Herden immer wieder. Aber das heißt nicht, dass alle Schafe diesem Beispiel folgen. Ist die Wirksamkeit bewiesen, und bestätigen auch die eigenen Recherchen über den IGeL-Monitor die Wirksamkeit, spricht nichts gegen die Behandlung.

2 Kommentare

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  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    es wäre Klasse wenn Sie Ihre Liste ergänzen/korrigieren würden, suggeriert sie doch, dass die Glaukomvorsorge keine sinnvolle IGeL-Leistung sei.

    Die AugenInnenDruckmessung in Kombination mit Papillenbeurteilung und Gesichtsfelduntersuchung ist durchaus eine sinnvolle IGeL-Leistung, die aus der Erfahrung hohen Nutzen für viele Beteiligte/Betroffene brachte.

    Die alleinige Augeninnendruckmessung im Sinne der Glaukomvorsorge wird hoffentlich von keinem Kollegen so angeboten, kann aber durchaus zielführend sei, soweit die Augeninnendruckwerte die Norm klar überschreiten (das Normaldruckglaukom würde in diesem Fall ohne Papillenbeurteilung und Gesichtsfelduntersuchung freilich „übersehen“ werden).

    Zusammengefasst: Augeninnendruck plus Papillenbeurteilung plus Gesichtsfeld und bestenfalls: Sehnervkopfvermessung
    sind in der Kombination durchaus ratsam und erlauben die Früherkennung.

    Beste Grüsse

    Harald L.

    • Sehr geehrter Herr L,

      gerne können wir unsere Übersicht der IGeL-leistungen ergänzen oder korrigieren. Können Sie eine wissenschaftliche Quelle, bzw. eine durchgeführte Studie nennen, in der die von Ihnen genannten Untersuchungen oder deren Kombination Vorteile bringt?

      Mit freundlichen Grüßen
      Die Redaktion

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