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Clever sparen bei der Umsatzsteuererklärung: Tipps für Unternehmer

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Die Umsatzsteuer ist für Privatpersonen einfach ein selbstverständlicher Teil des Verkaufspreises und wird deshalb ohne weitere Überlegung entrichtet. Für Unternehmer eröffnet sich hingegen eine andere Perspektive. Denn im Bereich der Umsatzsteuer existieren zahlreiche Möglichkeiten zur Kosteneinsparung, die im Unternehmensalltag von Bedeutung sein können. Dieser Artikel fasst die effektivsten Sparmethoden zusammen und bietet einen Einblick in die strategische Handhabung der Umsatzsteuer im Unternehmenskontext, um mögliche finanzielle Vorteile optimal zu nutzen.

Umsatzsteuer einfach erklärt: Bedeutung und Wirkung

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Die Umsatzsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen Steuersystems. Sie stellt für den Staat eine bedeutende Einnahmequelle dar, da sie auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird und somit kontinuierliche Einnahmen aus dem breiten Konsumverhalten der Bevölkerung generiert. Außerdem trägt sie zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben bei.

Es handelt sich dabei um eine indirekte Steuer, die auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird oft auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Im Grunde genommen zahlt der Endverbraucher diese Steuer, während Unternehmen als Vermittler agieren, indem sie die Umsatzsteuer auf ihre Produkte oder Dienstleistungen aufschlagen und diese an das Finanzamt abführen.

Ein wichtiges Element der Umsatzsteuer ist der Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass Unternehmen die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer beispielsweise beim Einkauf von Waren von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld als Vorsteuer abziehen können.

Die Umsatzsteuer ist also eine Art Durchlaufposten für Unternehmen: Sie sammeln sie von ihren Kunden ein und geben sie abzüglich der selbst gezahlten Vorsteuer an das Finanzamt weiter. Dieses System soll den Verbrauch besteuern und gleichzeitig den Handel nicht unnötig belasten.

Für Unternehmer eröffnet die Umsatzsteuer neben ihren grundlegenden Pflichten auch eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten, die Potenzial für finanzielle Optimierungen bieten. Im Folgenden werden einige dieser Tipps vorgestellt, die dabei helfen können, die Belastung durch die Umsatzsteuer effektiv zu reduzieren und das betriebliche Finanzmanagement zu verbessern.

Tipp #1: Kleinunternehmerregelung prüfen

Die Kleinunternehmerregelung ist verankert in § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und entbindet Kleinunternehmer von der Pflicht, Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen zu erheben und eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Diese Sonderregelung dient sowohl als steuerliche als auch bürokratische Erleichterung. Sie steht allen Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern offen, unabhängig von ihrer Rechtsform.

Der entscheidende Faktor für die Anwendung dieser Regelung ist der Jahresumsatz. Im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit darf der Umsatz 22.000 Euro nicht übersteigen. Ab dem zweiten Jahr wird die Grenze auf 50.000 Euro angehoben. Wer diese Grenzen überschreitet, muss ab dem folgenden Geschäftsjahr regulär Umsatzsteuer abführen.

Durch den Wegfall der Umsatzsteuer ist es den Unternehmern möglich, ihre Produkte und Dienstleistungen günstiger anzubieten. Besonders vorteilhaft ist die Kleinunternehmerregelung einerseits für Betriebe, die zum Start keine hohen Anschaffungskosten haben, beispielsweise für Büroeinrichtungen oder notwendige Maschinen und andererseits für all jene Unternehmen, die vorwiegend an Privatkunden verkaufen.

Tipp #2: Vorsteuerabzug nutzen

Der Vorsteuerabzug ist ein wesentliches Element im Umsatzsteuersystem für Unternehmer. Er ermöglicht es ihnen, die Umsatzsteuer, die sie für betriebliche Waren und Dienstleistungen entrichtet haben, von der zu zahlenden Umsatzsteuer abzuziehen.

Generell können alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, dass Betriebe, die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, auch die Umsatzsteuer, die sie für Waren und Dienstleistungen bezahlt haben, abziehen dürfen. Abhängig von der Art der gekauften Ware oder in Anspruch genommenen Dienstleistung kann die Umsatzsteuer entweder 19 oder 7 Prozent betragen.

Um von diesem Abzug zu profitieren, ist es allerdings erforderlich, dass alle eingehenden Rechnungen korrekt und vollständig sind. Sie müssen spezifische Angaben enthalten, wie den vollständigen Namen und die Adresse des Rechnungsausstellers und -empfängers, die Menge und Art der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, das Rechnungsdatum sowie den Steuerbetrag.

Bei der Steuererklärung werden diese Vorsteuerbeträge dann mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet.

Tipp #3: Dauerfristverlängerung beantragen

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Für Gründer und Selbstständige ist die fristgerechte Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt sehr wichtig. Normalerweise muss diese Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats erfolgen, was eine schnelle Bearbeitung der Buchhaltung erforderlich macht.

Denn versäumte Fristen können zu Verspätungszuschlägen führen. Eine Dauerfristverlängerung kann hier Abhilfe schaffen, indem sie die Frist für die Abgabe der Voranmeldung um einen Monat verlängert.

Das bedeutet, dass etwa die Voranmeldung für August statt bis zum 10. September erst bis zum 10. Oktober eingereicht werden kann. Diese Regelung, festgelegt im § 18 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), bietet den Unternehmern mehr Zeit für die sorgfältige Erledigung ihrer steuerlichen Pflichten und kann helfen, den Stress und das Risiko von Fristversäumnissen zu reduzieren.

Tipp #4: Eine gute Buchhaltungssoftware verwenden

Die Nutzung einer guten Buchhaltungssoftware für die elektronische Buchführung bietet entscheidende Vorteile bei der Erfassung und Verwaltung von Umsatzsteuerdaten.

Diese Systeme ermöglichen eine präzise und automatisierte Erfassung aller relevanten Geschäftsvorfälle und reduzieren mögliche Fehlerquellen. So ist es auch nicht mehr erforderlich, bei jeder einzelnen Rechnung die Nettobeträge mit einem Mehrwertsteuerrechner zu ermitteln.

Mit integrierten Funktionen zur Umsatzsteuerberechnung und -ausweisung vereinfachen sie den Prozess der Steuererklärung erheblich. Das erleichtert nicht nur die interne Finanzverwaltung, sondern auch die Kommunikation mit Steuerberatern und dem Finanzamt.

Tipp #5: Steuerschuld umkehren mit dem Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein spezielles System in der Umsatzsteuer, bei dem die Verantwortung für die Abführung der Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger übergeht. Dieses Verfahren wird hauptsächlich im B2B-Bereich und bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU angewandt.

Für Unternehmer bringt es erhebliche Vorteile: Es reduziert den administrativen Aufwand, da keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen und abgeführt werden muss.

Das vereinfacht zum einen die Buchhaltung und verbessert zum anderen die Liquidität, da das Kapital nicht vorübergehend in der Umsatzsteuer gebunden ist. Zudem erleichtert es den internationalen Handel, da Unternehmen sich nicht in jedem EU-Land umsatzsteuerlich registrieren müssen.

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