Ratgeber Sachversicherung

Bis wann kann ich meine Autoversicherung kündigen?

Kündigung Autoversicherung

Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, muss die alte kündigen. Hört sich einfach an? Ist es auch. Doch normalerweise ist dies immer nur bis zum 30.11. eines Jahres möglich. Aber der Gesetzgeber erlaubt viele Ausnahmen, wie z.B. nach einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeugwechsel oder einem Schadensfall. Wir erläutern, wann eine Kündigung möglich ist, und welche Fristen Sie beachten sollten.

Bis wann muss ich meine Autoversicherung kündigen?

Ein Vertrag der auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, kann grundsätzlich auf zwei Arten beendet werden. Das gilt auch für die KfZ-Versicherung. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen oder fristgerechten Kündigung sowie der außerordentlichen oder fristlosen Kündigung.

Ordentliche Kündigung

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Unter der ordentlichen Kündigung versteht man die Möglichkeit, einen Vertrag gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten „normalen“ Bedingungen zu beenden. Bei einer Autoversicherung muss dies spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres geschehen. Im Normalfall passen die Versicherer das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr an, es endet also am 31.12. In diesem Fall muss das Schreiben spätestens bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Seit einigen Jahren weichen einige Anbieter von dieser Praxis ab. Das Versicherungsjahr beginnt in diesem Fall am Datum des Vertragsabschlusses. Hier muss eine ordentliche Kündigung spätestens einen Monat vor diesem Datum ausgesprochen werden. Wir gehen im Folgenden davon aus, dass der 30.11 das letztmögliche Kündigungsdatum ist.

Außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung (auch als fristlose Kündigung bezeichnet) wird das Vertragsverhältnis aus einem „wichtigem Grund“ beendet. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn einem der Vertragsparter die Fortführung z.B. aufgrund einer gravierenden Veränderung der Bedingungen nicht mehr zugemutet werden kann. Die normalen Fristen gelten hier nicht, die Versicherung lässt sich in dem Fall auch vorzeitig kündigen.

Mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung der Autoversicherung nach dem Stichtag am 30.11. ist nur möglich, wenn Sie als Versicherter von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Ein Sonderkündigungrecht besteht dann, wenn gravierende Änderungen im Vergleich zur bisherigen Situation eintreten.

Hinweis: Wenn die außerordentliche Kündigung eine Reaktion auf eine Mitteilung der Versicherung ist (zum Beispiel eine Beitragserhöhung), beträgt die Kündigungsfrist meist vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, in Ausnahmefällen auch sechs Wochen. Die Frist ist im Schreiben der Versicherung angegeben.

Kündigung nach regulärer Beitragserhöhung

Erhöht Ihre Autoversicherung die Beiträge, dürfen Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihr persönlicher Beitrag aufgrund der Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse trotz der Erhöhung sogar sinkt. Bei kombinierten Verträgen aus einer Haftpflicht und einer Voll- oder Teilkaskoversicherung kann der komplette Vertrag außerordentlich gekündigt werden, wenn eine der beiden Versicherungen teurer wird.

Hinweis: Wichtig ist, dass Sie im Kündigungsschreiben die Beitragserhöhung ausdrücklich als Kündigungsgrund anführen, falls Sie nach dem 30.11. kündigen möchten. Bei einer scheinbar nicht fristgemäßen normalen / ordentlichen Kündigung wird der Versicherer nicht von sich aus prüfen, ob auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen.

Verschlechterung der Typ- oder Regionalklasse

Die Prämien einer Autoversicherung hängen auch vom statistisch ermittelten Schadensrisiko ab. Die Typklasse berücksichtigt das Unfallrisiko eines speziellen Fahrzeugtyps, die Regionalklasse das Unfallrisiko in jedem Zulassungsbezirk. Beide Werte werden jährlich im Oktober einheitlich neu bestimmt, die Versicherungen sind an diese Einstufungen gebunden. Wenn sich die Einstufung in mindestens einer der beiden Klassen verschlechtert, führt dies zu einer Erhöhung des Beitrags. Auch dies ermöglicht eine außerordentliche Kündigung der Versicherung, welche auch nach dem 30.11 erfolgen kann.

Nach einem Schadensfall

Versicherung kündigen

Es klingt auf den ersten Blick verwirrend: Ein Schadensfall in der Autoversicherung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, die damit verbundene Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse jedoch nicht. Der entscheidende Unterschied liegt im Zeitpunkt, bis wann Sie als Versicherter die Kündigung aussprechen. Nachdem die Versicherung Ihnen ihre Entscheidung bezüglich der Regulierung des Schadens mitgeteilt hat, haben Sie bis zu einem Monat nach Eingang der Mitteilung Zeit. Dabei spielt es keine Rolle, welche Entscheidung die Versicherung getroffen hat. Zum Ende des Jahres ist dagegen keine außerordentliche Kündigung mehr möglich, wenn der Beitrag aufgrund des Unfalls bzw. schlechteren Schadenfreiheitsrabatts ansteigt.

Hinweis: Der Versicherer kann übrigens den Vertrag zum Zeitpunkt der Schadensabwicklung ebenfalls einseitig (ohne Ihre Zustimmung) beenden.

Fahrzeugwechsel

Ein Fahrzeugwechsel berechtigt den Versicherten ebenfalls dazu, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Grundregel lautet stets, dass eine KFZ-Versicherung immer primär an das konkrete Fahrzeug gekoppelt ist, und nur sekundär an den Halter. Sie können die Police für Ihr neues Auto oder ein Carsharing Modell also frei wählen.

Fahrzeug-Verkauf

Wichtig ist zu wissen, dass der Verkäufer kein Sonderkündigungsrecht besitzt. Der Versicherungsvertrag geht an den Käufer über. Dieser besitzt dann allerdings sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung mitteilen.

Stillegung / Abmeldung

Wied das Auto stillgelegt und abgemeldet, können Sie die Autoversicherung zu diesem Datum kündigen. Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle automatisch informiert. Der Versicherungsschutz läuft um Mitternacht am Tag der Abmeldung ab.

Änderung der Tarif- / Versicherungsbedingungen

Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch dann, wenn der Versicherer eine Änderung der Versicherungsbedingungen oder der Tarifstruktur vornimmt. In der Praxis kommen außerordentliche Kündigungen aus diesem Grund selten vor. Es kommt zwar vor, dass Versicherungen beispielsweise die prozentualen Einstufungen der Schadensfreiheitsklassen oder auch die Rückstufungstabellen im Schadensfall ändern. Manchmal werden auch die in den Versicherungsbedingungen geregelten Obliegenheiten im Schadensfall modifiziert. Meist lassen die Versicherungen dabei aber die Bedingungen für Altverträge unverändert.

Tuning

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Tuning war bis vor wenigen Jahren eine exklusive Angelegenheit für Autoliebhaber, die viele tausend Euro in ihr Hobby investieren. Mit Einzug der Elektronik in die Autos ist zumindest das Chip-Tuning recht preiswert geworden, wodurch die Anzahl der Intessenten wächst. Klar ist, dass erstens nur legales Tuning infrage kommt, und zweitens die Veränderungen am Fahrzeug der Versicherung gemeldet werden müssen. Diese gehen damit sehr unterschiedlich um. Einige versichern keine getunten Fahrzeuge, und kündigen ihrerseits den Vertrag außerordentlich. Die normale Reaktion ist jedoch eine Beitragserhöhung aufgrund der höheren Leistung (Typklasse!) und des höheren Fahrzeugwertes (Kaskoversicherung). Wenn diese Beitragserhöhung zehn Prozent übersteigt, können Sie Ihre Versicherung auch dann außerordentlich kündigen.

Hier ist keine Kündigung möglich

Im Folgenden erwähnen wir noch drei in der Praxis häufiger vorkommende Situationen, die jedoch entgegen vieler Annahmen keine außerordentliche Kündigung einer Autoversicherung ermöglichen.

Todesfall

Der Tod des Versicherungsnehmers rechtfertigt an sich keine Kündigung. Die Versicherung geht zunächst zusammen mit dem Fahrzeug auf die Erben über. Dies stellt ein Ausnahmefall dar, bei dem sogar eine Beitragssteigerung keine Kündigung des Erben rechtfertigt. Hierzu kann es z.B. kommen, wenn der Erbe in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft ist. Da eine Anpassung an das geänderte Risikoprofil des neuen Halters des Fahrzeugs immer erforderlich ist, muss die Versicherung über den Todesfall sofort informiert werden. Sonstige Gründe für eine außerordentliche Kündigung bleiben natürlich davon unberührt, und können bei Eintreten von den Erben genutzt werden.

Umzug

Ein weiterer wichtiger Sonderfall betrifft den Umzug. Wird Ihr Fahrzeug aufgrund eines Umzugs in eine schlechtere Regionalklasse eingestuft, gibt es keine Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen.

Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse

Ein Schadensfall sollte hauptsächlich dann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, wenn Sie mit dem Verhalten Ihrer Versicherung nach der Schadensmeldung unzufrieden sind. Ihren Schadensfreiheitsrabatt können Sie jedenfalls durch einen Wechsel nicht retten. Denn die neue Versicherung erfragt nicht nur Ihre Schadenfreiheitsklasse beim alten Versicherer, sondern auch gemeldete Schäden. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen. Nicht alle Versicherungen nutzen dieselbe Rückstufungstabelle. Es kann also sein, dass Sie bei einem Anbieterwechsel um weniger Klassen zurückgestuft werden. Richtig kompliziert wird es dann, wenn Ihr Tarif standardmäßig oder als optionale Zusatzleistung einen so genannten „Rabattretter“ enthält.

Sie bleiben dann im Falle eines selbst verursachten Schadens in Ihrer bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Dabei handelt es sich jedoch um eine interne Sondereinstufung bei Ihrem Versicherer. Bei einem Anbieterwechsel geht der Rabattschutz daher im Regelfall verloren.

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