Ratgeber Finanzen Vorsorge

Förderungen für Sparer – welche Zulagen gibt es zum Vermögensaufbau?

staatliche Förderungen

Der Staat in Deutschland tut einiges, um die Bürger beim Vermögensaufbau mit Förderungen zu unterstützen. Manchmal gibt es kleinere Änderungen, aber im Großen und Ganzen existieren die aktuellen Förderungen schon seit geraumer Zeit. Leider ist im vergangenen Jahr das Baukindergeld weggefallen, welches sich allerdings weniger an Sparer richtete, sondern stattdessen an Familien mit einem Eigenheim. Da es innerhalb der Förderungen allerdings manchmal Veränderungen gibt, möchten wir in unserem Beitrag gerne auf die aktuellen Förderungen zum Vermögensaufbau eingehen, auf die Sparer im neuen Jahr bauen können.

Förderungen

Warum fördert der Staat den privaten Vermögensaufbau?

Es gibt mehrere Gründe, warum der Staat in Deutschland schon seit Jahrzehnten den privaten Vermögensaufbau oder zumindest das Sparen fördert. Ein wesentlicher Grund ist, dass die private Altersvorsorge heutzutage sehr wichtig ist, da die gesetzliche Rente normalerweise alleine nicht ausreicht. Somit möchte der Staat die Bürger unterstützen, was ihm letztendlich später auch zugute kommt. Der Grund ist, dass durch eine private Altersvorsorge die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass die entsprechenden Rentner und Rentnerinnen so wenig Einkommen haben werden, dass der Staat dann wiederum mit finanziellen Mitteln nachhelfen muss. Aus diesem und anderen Gründen ist es in Deutschland schon seit Jahrzehnten so, dass es bestimmte Förderungen gibt, die sich speziell an Sparer richten und dem Vermögensaufbau dienen.

Welche Förderungen gibt es – ein Überblick

Es gibt mehrere Förderungen seitens des Staates, die im Zusammenhang mit Vermögensaufbau, Sparen und privater Altersvorsorge stehen. Allerdings sollten Sie in dem Zusammenhang nicht darauf spekulieren, dass Sie zum Beispiel jährlich mehrere Tausend Euro vom Staat geschenkt bekommen. Insbesondere bei zwei Förderungen liegt der maximale Förderantrag kaum höher als 100 Euro jährlich. Trotzdem wäre es natürlich wenig clever, sich diese Förderung entgehen zu lassen, wenn ein Anrecht darauf besteht. Im Grunde sind es aktuell noch vier Förderungen, die sich an Sparer richten und im Zusammenhang mit dem Vermögensaufbau sowie der privaten Altersvorsorge stehen (können), nämlich:

  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente

Mit den einzelnen Förderungen möchten wir uns nun im Detail etwas näher beschäftigen.

Arbeitnehmersparzulage: Älteste Förderung für Sparer in Deutschland

Die Arbeitnehmersparzulage ist die älteste Förderung, die es aktuell noch für Sparer in Deutschland gibt. Schon seit mehreren Jahrzehnten zahlt der Staat diese Zulage, die allerdings in Verbindung mit einem sogenannten VL-Vertrag stehen muss. VL steht für vermögenswirksame Leistungen und ebenfalls im Zusammenhang mit einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Die VL-Leistungen werden häufig zumindest teilweise vom Arbeitgeber übernommen, insbesondere dann, wenn dies innerhalb des Tarifvertrages festgelegt ist. Manchmal zahlt der Arbeitgeber aber auch nichts dazu, sodass der jeweilige Arbeitnehmer dann die entsprechenden VL-Leistungen in vollem Umfang selbst aufbringen muss. Trotzdem hat er die Möglichkeit, auch unter dieser Voraussetzung die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

Wichtig zu wissen ist, dass die Arbeitnehmersparzulage nicht nur ausschließlich im Zusammenhang mit einem Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen steht, sondern zudem an die Einhaltung von Einkommensgrenzen gebunden ist. Wie hoch die Einkommensgrenzen sind, hängt davon ab, für welche Art von VL-Vertrag Sie sich entscheiden. Es gibt im wesentlichen zwei Varianten, nämlich das sogenannte Wertpapiersparen zum einen und zum anderen einen Bausparvertrag. Dementsprechend liegen die aktuellen Einkommensgrenzen bei den folgenden Werten:

  • 17.900 Euro Alleinstehend beim Bausparvertrag
  • 35.800 Euro Verheiratete beim Bausparvertrag
  • 20.000 Euro Alleinstehend beim Fondssparplan
  • 40.000 Euro Verheiratete beim Fondssparplan

Die zweite interessante Frage ist natürlich, wie hoch nun die Arbeitnehmersparzulage eigentlich ausfällt. Dies wiederum ist ebenfalls abhängig von der gewählten Sparart. Beim Wertpapiersparen erhalten Sie maximal auf jährliche Beiträge in Höhe von 400 Euro die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent. Das wiederum bedeutet, dass Sie pro Jahr eine maximale Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro erhalten.

Beim Bausparen gilt etwas anderes. In dem Fall werden maximal 470 Euro pro Jahr Einzahlungen gefördert, und zwar mit einem Satz von 9 Prozent. Das bedeutet, dass in dem Fall eine maximale Arbeitnehmersparzulage von etwas mehr als 40 Euro erhalten. Dies klingt zwar auf den ersten Blick nicht besonders hoch, aber immerhin ist es häufig so, dass Ihnen der Arbeitgeber einen Teil der VL-Leistungen zahlt oder diese sogar komplett übernimmt. Nimmt man dies in die Rechnung mit dazu, beträgt die Gesamtförderung seitens des Staates und des Arbeitgebers im Idealfall durchaus mehrere Hundert Euro im Jahr.

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Wohnungsbauprämie richtet sich als Förderung an Sparer mit Bausparvertrag

Eine zweite staatliche Förderung ist die Wohnungsbauprämie. Diese ist speziell für Sparer geeignet, die einen Bausparvertrag haben und später damit zum Teil privates Wohneigentum finanzieren möchten. Wie bei der vorherigen Arbeitnehmersparzulage, so müssen allerdings auch zum Erhalt der Wohnungsbauprämie Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese belaufen sich momentan (2022) auf ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 35.000 Euro (alleinstehend) bzw. 70.000 Euro (verheiratet). Wenn Sie diese Grenze nicht überschreiten, können Sie die entsprechenden Wohnungsbauprämie beantragen. Die Höhe der Wohnungsbauprämie beläuft sich auf 10 Prozent auf maximal 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete), also 70 bzw. 140 Euro.

Riester-Rente: Zulagen für Sparer für die private Altersvorsorge

Die sicherlich momentan attraktivste staatliche Förderung, die sich an Sparer richtet und speziell dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge dient, ist die Riester-Rente. Diese besteht aus einer Zulage, der sogenannten Grundzulage. Diese erhalten Sie in vollem Umfang, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres monatlichen Bruttoeinkommens in den entsprechenden Riestervertrag als Sparrate fließen lassen. Bei der Riester-Rente können Sie aus mehreren Sparvertrag-Varianten wählen, insbesondere:

  • Banksparplan
  • Private Rentenversicherung (klassischen)
  • Fondssparplan
  • ETF-Sparplan

Die Grundzulage beläuft sich im besten Fall auf 175 Euro jährlich, wenn Sie mindestens die zuvor genannten vier Prozent in den Riester-Vertrag einzahlen. Besonders attraktiv ist die Riester-Rente für Familien mit Kindern, denn pro minderjährigem Kind im Haushalt können noch einmal bis zu 300 Euro pro Jahr hinzu kommen. Für eine vierköpfige Familie beträgt die Gesamtförderung bei der Riester-Rente demnach im Idealfall 950 Euro. Positiv ist zudem, dass es – im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage und zur Wohnungsbauprämie – bei der Riester-Rente keine Einkommensgrenze gibt, die eingehalten werden muss.

Rürup-Rente: Alternative Förderung für Selbstständige

Die Rürup-Rente ist vor allem als Alternative zur Riester-Rente für Selbstständige gedacht, da diese häufig nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und somit auch kein Anrecht auf die Riester-Förderung haben. Bei der Rürup-Rente gibt es allerdings keine Zulagen, sondern stattdessen besteht die Förderung ausschließlich aus Steuervergünstigungen. So können insbesondere für einen Teil der eingezahlten Sparbeträge und teilweise auch später Auszahlungen wiederum zu einem Teil Steuerentlastungen vorgenommen werden.

Zwar ist die Rürup-Rente, die übrigens fachlich korrekt bezeichnet Basisrente heißt, in erster Linie für Selbstständige und Freiberufler gedacht. Arbeitnehmer mit einem relativ hohen Einkommen können allerdings ebenfalls von der Rente profitieren, denn die entsprechenden Steuervergünstigungen sind manchmal lohnenswerter als die Zulagen der Riester-Rente. Das gilt insbesondere für Alleinstehende mit einem recht hohen Einkommen, die dementsprechend bei der Riester-Rente auch keine Kinderzulage erhalten würden.

Insgesamt betrachtet gibt es also durchaus einige interessante Förderungen, die der deutsche Staat den Sparern zukommen lässt. Im Idealfall betragen die zuvor aufgeführten Förderungen in der Summe bei einer vierköpfigen Familie jedes Jahr über 1.000 Euro. Das ist faktisch geschenktes Geld vom Staat, welches man sich nicht entgehen lassen sollte.

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