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Limitdatei und Aktivitätsdatei in Online Casinos: Was ist das?

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In Deutschland gibt es eine neue Behörde für online Casinos, die nur für Glücksspiel zuständig ist: Die GGL. Diese Behörde überwacht Regulierungsauflagen mit mehreren Zentraldateien. Was genau wird dort gespeichert? Welche Verbote und Einschränkungen gelten? Und was genau bedeutet dies für Spieler? Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und der Glücksspielstaatsvertrag

ggl

Seit dem 1.7.2021 gilt in Deutschland der neue Glücksspielstaatsvertrag. Damit haben sich die 16 Bundesländer auf eine einheitliche Regulierung des Glücksspiels auch und gerade im Internet geeinigt. Im Zuge der neuen Regulierung wurde auch eine eigenständige Behörde mit Sitz in Halle an der Saale gegründet. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GPL) nimmt die Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote im Internet wahr.

Zu den Aufgaben der GGL gehört etwa die Umsetzung des Jugend- und Spielerschutzes. Die Behörde erteilt Lizenzen und geht gegen unerlaubte Angebote und die Werbung hierfür rechtlich vor. Außerdem will die Behörde Politik und Verbände im Hinblick auf Fehlentwicklungen beraten. Die GGL will zudem wissenschaftliche Forschung im Kontext von Glücksspiel fördern und zwischen verschiedenen Interessengruppen koordinieren.

Die Behörde befindet sich noch im Aufbau

Aktuell befindet sich die GGL noch im Aufbau. Die Regulierung des Glücksspielmarktes wird ab dem 1.1.2023 vollständig aufgenommen. Ab dem 1.7.2022 will die GGL gegen unerlaubte Glücksspielangebote und dafür betriebene Werbung vorgehen. Im Rahmen einer Übergangsphase werden die Aufgaben durch verschiedene andere Behörden wahrgenommen, darunter zum Beispiel das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, das Regierungspräsidium Darmstadt und die Innenministerien in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg.

Die Limitdatei

Ein Blick in den Text des Glücksspielstaatsvertrags zeigt, wie genau die Behörde im Hinblick auf den Spielerschutz in online Casinos arbeitet. § 6c des Staatsvertrages etwa regelt die Selbstlimitierung sowie die Limitdatei für Glücksspiel im Internet. Hier ist festgelegt, dass für alle Spieler ein anbieterübergreifendes, monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1000 EUR gilt.

Dieses anbieterübergreifende Einzahlungslimit muss durchgesetzt werden – dafür ist die GGL zuständig. Die Behörde bedient sich dazu einer sogenannten Limitdatei.

§ 6c Abs. 4 legt fest, dass die zuständige Behörde – also die GGL – zur Überwachung des Einzahlungslimits eine zentrale Datei zu Limitüberwachung (Limitdatei) unterhält. In dieser Datei werden bestimmte personenbezogene Daten gespeichert. Der Glücksspielstaatsvertrag legt genau fest, um welche Daten es sich handelt:

  • Familienname, Vorname, Geburtsname,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • Anschrift,
  • Höhe des vom Spieler festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits,
  • Datum der Festlegung des Limits,
  • Höhe und Datum der getätigten Einzahlungen
  • Gesamtbetrag der getätigten Einzahlungen

Hat ein Spieler das Einzahlungslimit ausgeschöpft, dürfen online Casinos keine weiteren Einzahlungen entgegennehmen. Neue Zahlungen sind dann erst im nächsten Kalendermonat möglich. Die Zahlungen werden durch die Limitdatei somit zentral überwacht und ggf. abgeblockt.

Ein Blick auf Details: Die Datei speichert nicht für jeden Spieler automatisch ein Limit von 1000 EUR. Dies ist lediglich die gesetzlich zulässige Obergrenze. Spieler müssen gemäß Glücksspielstaatsvertrag bei der Eröffnung eine Spielkontos ein „individuelles, monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit“ festlegen oder mitteilen, dass ein solches Limit bereits besteht und beibehalten werden soll.

Wählt ein Spieler hier einen Betrag jenseits von 1000 EUR, muss das online Casino dies zurückweisen. Setzt ein Spieler sein Limit auf einen geringeren Betrag als 1000 EUR fest, wird dieser Betrag an die Limitdatei der GGL übermittelt und dort als maßgeblicher Wert gespeichert.

Spieler können das in der Limitdatei hinterlegte Limit allerdings jederzeit ändern. Gemäß § 6c Abs. 3 ist dies für ein verringertes Limit sofort ohne Wartezeit möglich. Sollen Limits angehoben werden, gilt eine Schutzfrist von sieben Tagen. Auch hier gilt natürlich jeweils die Obergrenze von 1000 EUR pro Monat.

Die Aktivitätsdatei

Neben der Limitdatei gibt es noch eine weitere zentrale Datei bei der GGL: Die Aktivitätsdatei. Diese ist in § 6h des Glücksspielstaatsvertrags geregelt.

Der Hintergrund: Der Gesetzgeber will verhindern, dass Spieler bei mehreren Anbietern im Internet parallel spielen. Das sogenannte parallele Spiel soll komplett verboten werden. Deshalb wird jeder Spieler, der bei einem in Deutschland lizenzierten Online Casinos spielt, in einer Aktivitätsdatei als aktiv geschaltet. Ist ein Spieler bei Casino A aktiv geschaltet, ist gleichzeitiges Spielen bei Kasino B nicht möglich. Erst, wenn Casino A meldet, dass die Aktivschaltung beendet ist, kann Casino B das Spiel aufnehmen.

In der Datei werden neben Name, Geburtsdatum und Ort und Anschrift lediglich Informationen über die Aktivschaltung gespeichert.

Der Glücksspielstaatsvertrag legt mit dieser Regelung im Übrigen auch fest, dass es vor dem Anbieterwechsel im Internet eine Wartezeit gibt. Gemäß § 6 Abs. 4 wird die Aktivschaltung 5 Minuten nach der Meldung eines online Casinos über die Beendigung des Spiels beendet. Die Aufnahme des Spiels bei einem anderen Casino ist somit erst mit 5 Minuten Verzögerung möglich.

Die Datei speichert zumindest laut Gesetz keine Daten über die Spielaktivität. Ist ein Spieler nicht mehr aktiv geschaltet, wird somit nicht gespeichert, wann der Spieler in der Vergangenheit aktiv geschaltet war.

Vorgesehen ist zudem, dass Online Casinos Spieler nach 30 Minuten oder auf Zuruf des Spielers auf inaktiv setzen müssen, wenn keine weiteren Spielaktivität mehr vorliegt.

Technische Umsetzung der Zentraldateien

Online Casinos müssen sich an die Zentraldateien anbinden – und die Kosten dafür selbst tragen. Für Spieler fallen keine Kosten an. Die GGL hat technische Richtlinien für die Zentraldateien erstellt. Demnach sind neben den beiden Zentraldateien auch Safe Server für alle Online Casinos sowie Buchmacher und Pokerplattformen obligatorisch.

Die Save Server – zu betreiben durch die Online Casinos auf eigene Kosten – dienen dazu, Kundendaten anonymisiert zu erfassen. Die Kundendaten werden durch ein spezielles Auswertesystem abgerufen und verarbeitet. Dies bezeichnet die GGL als länderübergreifendes Glücksspielauswertesystem (LUGAS).

Die GGL ist nicht für alles zuständig

Auch wenn mit der GGL eine neue Behörde speziell für die Glücksspielaufsicht geschaffen wurde, ist diese Instanz nicht für alle Belange des Marktes zuständig. Das gilt etwa für die Spielersperrdatei OASIS, aber auch für bestimmte Spiele.

Das Spielersperrsystem OASIS ist ebenfalls im Glücksspielstaatsvertrag verankert. Die zuständige Behörde ist hier allerdings nicht die GGL, sondern das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt. In die Datei werden Spieler auf eigenen oder dritten Antrag hin eingetragen und so von der Teilnahme am Glücksspiel ausgeschlossen. Bereits in der Vergangenheit gab es Sperrdateien in Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Bestände der online Casinos aus diesen Dateien werden in die neue OASIS Datei überführt.

Ebenfalls nicht zuständig ist die GGL für sogenannte Online Casinospiele. Dabei handelt es sich um Spiele wie Roulette, Blackjack und Baccarat. Für diese Spiele und ihre Regulierung sind die Bundesländer zuständig. Die Bundesländer können gemäß § 22c des Glücksspielstaatsvertrags Konzessionen für diese Spiele vergeben. Die Zahl der Konzessionen ist durch eine Stichtagsregelung begrenzt.

Online Casinos ohne Limit- und Aktivitätsdatei: Gibt es das noch?

Nicht wenige Spieler fühlen sich durch die Zentraldateien der GGL überwacht und lehnen das Verfahren ab. Für diese Spieler gibt es eine Ausweichmöglichkeit: Online Casinos ohne Limitdatei und Aktivitätsdatei. Dabei handelt es sich um Anbieter mit Sitz und Lizenz im Ausland. Diese fallen nicht in die Zuständigkeit der GGL auch nicht unter die Regelungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrags.

Solche ausländischen Anbieter gibt es auf dem deutschen Markt seit Jahrzehnten. Häufig handelt es sich um Online Casinos mit Sitz in einem anderen EU Mitgliedstaat wie z.B. Malta. Auch das Vereinigte Königreich und andere Länder mit engem Bezug zu Europa wie z.B. die Niederländischen Antillen sind häufige Sitzländer.

Worauf achten bei der Auswahl?

Es spricht nichts gegen das Spiel bei einem ausländischen Anbieter, sofern dieser seriös lizenziert ist. Spieler müssen unbedingt darauf achten, dass ein ausländisches Casino über eine vollständige Glücksspiellizenz einer bekannten Behörde verfügt.

Ob es sich dabei um die Malta Gaming Authority, die britische Gambling Commission oder eine andere Behörde wie zum Beispiel Antillephone auf den Niederländischen Antillen handelt, ist zweitrangig. All diese Behörden gewährleisten einen fairen Ablauf der Spiele und finanzielle Stabilität der Casinos.

Vorteile von Casinos ohne Zentraldateien

Online Casinos ohne Zentraldateien bieten einige weitere Vorteile. Diese Vorteile gehen durchweg auf die Regulierungspraxis im Ausland zurück, die erstens ausgereifter und zweitens liberaler ist als in Deutschland. So gibt es im Ausland mehr Spiele, weniger Bürokratie und Verzögerungen und mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Mehr Spiele im Angebot

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Deutsche Online Casinos dürfen viele Spiele nicht anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Jackpots, die gemäß § 22a Abs. 8 untersagt sind. Ebenso untersagt sind virtuelle Automatenspiele (Slots), die Bankhalterspiele imitieren (etwa Blackjack, Baccarat und Roulette). Roulette oder Blackjack spielen gegen den Computer ist in deutschen Online Casinos somit nicht möglich. Im Ausland gibt es sowohl (progressive) Jackpots als auch Bankhalter Spielautomaten.

Es gibt zwei weitere Gründe, aus denen das Spieleangebot in Deutschland begrenzt ist: Die Besteuerung und Verzögerungen bei der Regulierung.

Der Bundestag hatte kurz vor dem Inkrafttreten des Staatsvertrags eine Änderung am Rennwett- und Lotteriegesetz verabschiedet. Darin festgelegt ist eine Einsatzsteuer in Höhe von 5,3 % auf Einsätze bei Slots und Poker. Die Besteuerung von Glücksspiel ist im internationalen Vergleich nicht ungewöhnlich – die Art der Steuer aber sehr wohl.

Im Ausland werden üblicherweise Bruttospielerträge anstelle von Einsätzen besteuert. Die Besteuerung von Einsätzen zwingt Online Casinos dazu, Spiele mit hohen Ausschüttungsquoten aus dem Sortiment zu nehmen. Gegen die Steuer läuft eine Wettbewerbsbeschwerde bei der EU-Kommission – Ausgang offen.

Für die Regulierung von Casinospielen wie Roulette sind die Bundesländer zuständig. Obwohl der de Staatsvertrag bereits am 1.7.2021 in Kraft trat, sind Konzessionen bislang Mangelware. In den meisten deutschen Online Casinos gibt es deshalb Roulette, Blackjack und Co. gar nicht – wodurch die Spieleunterhaltung erkennbar verringert wird.

Warum der Gesetzgeber einerseits eine neue zentrale Behörde für Glücksspielregulierung geschaffen, andererseits aber die Zuständigkeit für weite Teile des Sortiments bei den Ländern belassen hat, ist aus Sicht von Beobachtern unklar. Die Länder hätten auch die Zuständigkeit für andere Spiele an die GGL abgeben können.

Individuelle Limits statt behördlicher Vorgaben

Spielerschutz ist auch für ausländische Regulierungsbehörden ein wichtiges Ziel. Allerdings setzen die Glücksspielbehörden im Ausland häufiger auf unterstützte Eigenverantwortung. So können Spieler in Malta, Großbritannien und Co. individuelle online Casino Limits für Einzahlungen, Einsätze, Nettoverluste und Sitzungszeiten festlegen.

Die Festlegung solcher Limits steht auch in Deutschland am Anfang der Kontoeröffnung. Allerdings gilt in Deutschland ein monatliches, anbieterübergreifendes Einzahlungslimit in Höhe von 1000 EUR. Das Limit ist § 6c Abs. 1 festgelegt. Dieses Limit entfällt im Ausland.

Ebenso entfällt das 1-EUR-Einsatzlimit, das insbesondere bei Spielen mit geringer Volatilität durch viele Spieler als zu niedrig empfunden wird. Festgelegt ist das Limit in § 22a Abs. 7.

Weniger Verzögerung im Spiel

Der deutsche Gesetzgeber legt diverse Verzögerungen fest und will damit Spieler vor zu hohen Einsätzen schützen. So muss eine Spielrunde im Durchschnitt mindestens 5 Sekunden dauern (§ 22 Abs. 6). Das Gameplay wird dadurch erheblich verzögert. Diese 5-Sekunden-Regel gibt es in EU online Casinos ebenso wenig wie die erzwungene Spielpause von 5 Minuten einmal pro Stunde.

Zu dieser Verzögerung kommt es, weil Onlinecasinos einmal pro Stunde einen Realitätscheck zur Verfügung stellen müssen. Dies ist auch im Ausland gängige Praxis – allerdings verlangt der Gesetzgeber in Deutschland, dass nach der Bestätigung des Realitätschecks mindestens 5 Minuten vergehen müssen, bevor das Spiel fortgesetzt werden darf.

Paralleles Spiel ist möglich

Viele Spieler drehen an mehreren Automaten gleichzeitig. In Deutschland ist dies gemäß § 22 Abs. 10 verboten. Dies gilt sogar, wenn dasselbe Spiel auf vier verschiedenen Spielfeldern gespielt werden soll. Spielern darf stets nur ein Spiel zur selben Zeit angezeigt werden. Das parallele Spiel in mehreren Onlinecasinos ist durch die Aktivitätsdatei ohnehin untersagt.

Schnellere Kontoeröffnung

Spielkonten lassen sich im Ausland sehr viel einfacher eröffnen. Grund dafür ist die Möglichkeit der schwebenden Kontoeröffnung. Spieler können dabei Kontaktdaten angeben und umgehend eine Einzahlung tätigen und am Spiel teilnehmen.

In Deutschland ist es nicht so einfach: Hier ist die schwebende Kontoeröffnung auf Einzahlungen bis 100 EUR und 72 Stunden begrenzt. In Malta und Co. reicht es, die zur Verifikation notwendigen Dokumente bis zur ersten Auszahlungsanfrage zur Verfügung zu stellen.

Einfacher Zugang zu Demospielen

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Der deutsche Gesetzgeber hat sich auch Demospiele vorgenommen. Zu den Vorschriften gehört, dass die Spielergebnisse der Demo jener im Spiel mit Echtgeld entsprechen müssen. Dies mag authentischer sein, erschwert jedoch auch das Kennenlernen selten auftretender Funktionen wie zum Beispiel der Freispiele.

Wichtiger jedoch: Demospiele dürfen in Deutschland nur Spielern mit registriertem Kundenkonto angeboten werden. Bei Auslandscasinos reicht häufig ein Besuch der Website: Spielen ist in diesen online Casinos für jedermann ohne Anmeldung möglich.

Fazit

Die Limitdatei und die Aktivitätsdatei sind die beiden Zentraldateien der gemeinsam Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Mit der Limitdatei überwacht die Behörde das monatliche, anbieterübergreifende Einzahlungslimit in Höhe von maximal 1000 EUR. Sämtliche Einzahlungen von Spieler werden hier registriert.

Die Aktivitätsdatei dient dazu, paralleles Spiel in mehreren Online Casinos zu unterbinden. Dazu wird jeder Spieler, der in einem deutschen Onlinecasinos spielt, als aktiv gemeldet. Erst nach dem Ende der Aktivschaltung ist die Aufnahme des Spiels bei einem anderen Kasino möglich.

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