Rente

Erwerbsminderungsrente: Tipps zum Hinzuverdienst

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente bietet betroffenen Personen eine wichtige finanzielle Absicherung, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage sind, ihrem Beruf nachzugehen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zur Rentenversicherung aufzunehmen, um die individuellen Ansprüche zu klären und mögliche Unterstützung zu erhalten.

In diesem Artikel erklären wir, was genau die Erwerbsminderungsrente ist, wie Sie diese beantragen können und welche Zuverdienste Sie haben können.

Was ist die Erwerbsminderungsrente? Ein kurzer Überblick

Die Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland für Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren ursprünglichen Beruf oder eine andere Erwerbstätigkeit in vollem Umfang auszuüben. Sie wird gewährt, wenn eine Person weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann oder wenn die Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist.

Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfüllung der Wartezeit: Die betroffene Person muss in der Regel mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Davon müssen mindestens drei Jahre im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung eingezahlt worden sein.
  • Medizinische Voraussetzungen: Ein Arzt muss bescheinigen, dass die Erwerbsminderung medizinisch bedingt ist.

Es gibt zwei Hauptarten der Erwerbsminderungsrente:

  1. Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn die Person weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
  2. Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn die Person zwischen drei und sechs Stunden täglich in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den individuellen Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen während der Versicherungszeit ab. Es ist wichtig, die genauen Berechnungen zusammen mit der Rentenversicherung zu klären, um eine präzise Vorstellung von der finanziellen Unterstützung zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente?

Die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsminderungsrente sind zwei verschiedene Arten von Rentenleistungen, die in Deutschland angeboten werden, um finanziellen Schutz bei vermindertem Einkommen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu bieten. Hier sind die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden.

Definition der RentenartenErwerbsminderungsrente: Diese Rente wird gezahlt, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Sie ist unabhängig vom konkreten Beruf und berücksichtigt die allgemeine Arbeitsfähigkeit der Person.
Berufsunfähigkeitsrente: Diese Rente kommt zum Tragen, wenn jemand aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben, jedoch unter Umständen in anderen Berufen weiterhin arbeiten kann. Sie ist also berufsbezogen und zielt darauf ab, den Verlust der Fähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben, abzusichern.
VoraussetzungenErwerbsminderungsrente:
Mindestanzahl an Versicherungsjahren (in der Regel fünf Jahre).
Nachweis der Erwerbsminderung durch ärztliche Gutachten.
Die Einschränkung muss so gravierend sein, dass die Person weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig ist.
Berufsunfähigkeitsrente:
Versicherungsschutz muss über eine private oder betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen.
Nachweis, dass die betreffende Person nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten kann, auch wenn sie theoretisch in anderen Berufen arbeiten könnte.
Nur versicherte Berufe sind relevant, weshalb eine Berufsunfähigkeitsrente spezifisch auf den Beruf des Antragstellers fokussiert.
LeistungshöheErwerbsminderungsrente: Die Höhe der Rente bemisst sich nach den bisherigen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und kann variieren, je nachdem, wie lange und wie viel in die Rentenversicherung eingezahlt wurde.
Berufsunfähigkeitsrente: Die Höhe der Rente richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die individuell festgelegt wurde. Dieser Betrag wird oft durch den bisherigen Verdienst des Versicherten bestimmt und kann somit erheblich variieren.
Befristung der RenteErwerbsminderungsrente: Diese kann sowohl befristet als auch unbefristet gewährt werden, abhängig vom Grad der gesundheitlichen Einschränkung. Bei befristeten Renten erfolgt eine regelmäßige Überprüfung.
Berufsunfähigkeitsrente: In der Regel wird die Rente bis zur vorgesehenen Altersgrenze oder bis zur Genesung des Versicherten gezahlt, sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin bestehen.
FinanzierungErwerbsminderungsrente: Sie wird durch die gesetzliche Rentenversicherung finanziert, die auf den Beiträgen der Arbeitnehmer beruht.
Berufsunfähigkeitsrente: Diese wird durch private Versicherungsunternehmen bereitgestellt, und der Versicherte muss dafür regelmäßig Beiträge in Form von Prämien zahlen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erwerbsminderungsrente und die Berufsunfähigkeitsrente unterschiedliche Zielgruppen und Bedingungen haben. Während die Erwerbsminderungsrente die allgemeine Erwerbsfähigkeit absichert, bezieht sich die Berufsunfähigkeitsrente speziell auf den Verlust der Fähigkeit, den jeweiligen Beruf auszuüben. Die Wahl zwischen diesen Optionen hängt von der individuellen Situation ab, einschließlich der beruflichen Sicherheit und des Gesundheitsstatus. Zudem ist die Berufsunfähigkeitsversicherung keine staatliche Leistung, sondern muss privat abgeschlossen werden.

Rentenschätzer Erwerbsminderungsrente

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen Geld durch eine Nebentätigkeit hinzuverdienen. Doch der Hinzuverdienst wird teilweise auf die Rente angerechnet, wenn er eine bestimmte Höhe überschreitet. Früher wurde eine anteilige Kürzung in 4 Stufen vorgenommen, heute erfolgt der Abzug stufenlos. Die Änderungen im Überblick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 1. Ein Hinzuverdienst ist nur innerhalb bestimmter betraglicher Grenzen möglich.
  • 2. Wird der Betrag überschritten, kommt es zu einer anteiligen Kürzung der Rente.
  • 3. Es wird unterschieden, ob es sich um eine volle oder teilweise Erwerbsminderung handelt.

Hinzuverdienst volle und teilweise Erwerbsminderung altes Recht

Berechnung des möglichen Zuverdiensts

Nach altem Recht (gültig bis 30.06.2017) hatte ein Hinzuverdienst nur dann keine negativen Auswirkungen auf die Höhe der Rentenzahlung, wenn er einen monatlichen Betrag von 450 Euro nicht überstieg. Wurde der Betrag überschritten, galten individuelle Höchstgrenzen. Diese wurden anhand der eingezahlten Beiträge berechnet, die Versicherte während der letzten drei Jahre vor dem Beginn der Rentenzahlungen leisteten. Je nach Höhe der Überschreitung erhielten Rentenbezieher entweder nur noch

  • drei Viertel
  • die Hälfte
  • oder ein Viertel

ihrer Erwerbsminderungsrente. Bei sehr hohem monatlichen Hinzuverdienst wurde die Zahlung sogar vollständig eingestellt. Eine Kürzung der Rente bedeutete jedoch, dass der Bezieher wiederum mehr Geld hinzuverdienen konnte. Dies erfolgte in 4 Stufen. Wir erläutern die Vorgehensweise anhand des folgenden Beispiels (Zahlen sind fiktiv): Für Ost- und Westdeutschland galten unterschiedliche Beträge.

Höhe des Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung

Westdeutschland

  • Vollrente: 450 Euro (Einheitswert)
  • drei Viertel der Vollrente: 758,63 Euro
  • die Hälfte: 1.026,38 Euro
  • ein Viertel: 1.249,50 Euro

Ostdeutschland

  • Vollrente: 450 Euro (Einheitswert)
  • drei Viertel: 714,03 Euro
  • die Hälfte: 966,04 Euro
  • ein Viertel: 1.176,05 Euro.

Höhe des Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit werden grundsätzlich nur in Höhe der Hälfte der Vollrente gewährt. Doch auch für diese gelten die beiden folgenden Hinzuverdienstgrenzen:

Westdeutschland

  • volle Höhe: 1.026,38 Euro
  • halbe Höhe: 1.249,50 Euro

Ostdeutschland

  • volle Höhe: 966,04 Euro
  • halbe Höhe: 1.176,05 Euro

Hinzuverdienst volle und teilweise Erwerbsminderung neues Recht

Geld Taschenrechner

Sämtliche Hinzuverdienstgrenzen wurden durch das Flexirentengesetz vollständig umgestaltet. Die Änderungen (gültig seit dem 01.07.2017) betreffen auch die Erwerbsminderungsrente. Während bislang monatliche Grenzen mit einem mehrstufigen System verwendet wurden, kommt nun eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze zum Einsatz. Diese ermöglicht eine stufenlose Anrechnung, und berücksichtigt dabei auch saisonale Schwankungen. Auf diese Weise werden unterjährige Verdienstschwankungen deutlich besser ausgeglichen. Auch beim neuem Recht wird zwischen der Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Zu unterschiedlichen Beträgen bei Rentenbeziehern aus Ost- und Westdeutschland kommt es jedoch nicht mehr.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Seit Juli 2017 können bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zu 6.300 Euro pro Kalenderjahr erzielt werden, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Bei Überschreiten dieser Grenze reduziert sich Ihre Rentenleistung um 40 Prozent von einem Zwölftel des den Freibetrag übersteigenden Einkommens.

Beispiel

Eine Person bezieht eine monatliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von 950 Euro. Sie kann im aktuellen Kalenderjahr maximal 6.300 Euro rentenunschädlich hinzuverdienen. Erhält sie aufgrund einer Arbeitsbeschäftigung monatlich 880 Euro, ergibt sich ein anrechenbares Jahreseinkommen in Höhe von 10.560 Euro. Insgesamt übersteigt dieser Betrag die Hinzuverdienstgrenze um 4260 Euro im Jahr oder 355 Euro pro Monat. 40 Prozent von 355 Euro ergeben 142 Euro. Die monatlichen Rentenleistungen vermindern sich deshalb um 142 Euro.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Die Rente aufgrund teilweiser Erwerbsminderung verfügt über individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Dabei handelt es sich laut § 96a Abs. 1c SGB VI um das 0,81-fache der Bezugsgröße multipliziert mit den Entgeltpunkten jenes Kalenderjahres mit den höchsten Punkten. Übersteigt der Zuverdienst den höchsten Jahresverdienst dieses Jahres, so wird der überschüssige Betrag in voller Höhe angerechnet. Dabei werden jedoch nur die 15 vergangenen Kalenderjahre berücksichtigt. Grundsätzlich werden stets mindestens 0,5 Entgeltpunkte zur Berechnung herangezogen. Dadurch ergibt sich eine Mindest-Hinzuverdienstgrenze von 14.458,50 Euro.

Beispiel

Eine Person mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung möchte sich durch eine selbstständige Tätigkeit etwas hinzuverdienen. Ihr höchstes Jahreseinkommen während der vergangenen 15 Jahre betrug 30.000 Euro. Dadurch ergibt sich aufgrund der Multiplikation dieses Jahresverdienstes mit dem Faktor 0,81 eine Hinzuverdienstgrenze von 24.300 Euro. Nimmt diese Person daher 1.500 Euro pro Monat durch ihre selbstständige Tätigkeit ein, kommt es nicht zu einer Anrechnung. Werden jedoch im Kalenderjahr insgesamt 25.500 Euro verdient, reduziert sich die monatliche Rente um 40 Euro. Beträgt das Einkommen 36.000 Euro, werden die das höchste Jahreseinkommen übersteigenden 6.000 Euro vollständig von der Rente abgezogen.

Wichtige Informationen zum Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente

Was zählt als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente?

Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür sind in § 96a SGB VI verfasst. Folgende Einkunftsarten zählen für Rentner als Hinzuverdienst.

  • Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • vergleichbares Einkommen (unter anderem Abgeordnetenbezüge)
  • bestimmte Sozialleistungen (Krankengeld, Verletzten- und Arbeitslosengeld).

Erhöhung der Zuverdienstgrenzen

Normalerweise steigen die Zuverdienstgrenzen in regelmäßigen Abständen, z. B. bei der Erhöhung des Mindestlohns. Seit 2025 steigt die jährliche Hinzuverdienstgrenze

  • beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf 19.661 Euro
  • beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf 39.322 Euro.

Häufige Missverständnisse bei der Erwerbsminderungsrente

Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es zahlreiche Missverständnisse, die häufig zu Verwirrung und Unsicherheiten führen. In der folgenden Tabelle werden einige der häufigsten Missverständnisse erläutert, um klarzustellen, was im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente wirklich zutrifft.

Missverständnis: Erwerbsminderungsrente ist eine GrundsicherungEin weit verbreitetes Missverständnis ist, dass die Erwerbsminderungsrente eine Form der Grundsicherung ist. Tatsächlich handelt es sich um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die gezahlt wird, wenn jemand aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen arbeitsunfähig ist. Grundsicherung ist hingegen eine sozialrechtliche Leistung, die bedarfsabhängig gezahlt wird, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Missverständnis: Jeder kann ohne Weiteres eine Erwerbsminderungsrente beantragenViele Menschen sind der Meinung, dass eine Erwerbsminderungsrente leicht zu beantragen ist. In Wirklichkeit müssen anspruchsberechtigte Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Erfüllung der Wartezeit und das Vorliegen einer medizinischen Bescheinigung, die die Erwerbsminderung bestätigt. Der Prozess kann komplex und zeitaufwändig sein.
Missverständnis: Es wird keine Prüfung der Erwerbsfähigkeit durchgeführtEin häufiges Missverständnis ist, dass es keine eingehende Prüfung der Erwerbsfähigkeit gibt, wenn ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wird. In der Regel wird die Deutsche Rentenversicherung eine medizinische Gutachtenerstellung veranlassen, um den Grad der Erwerbsminderung festzustellen. Diese Prüfung spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung über den Rentenantrag.
Missverständnis: Die Höhe der Rente ist unabhängig von den bisherigen BeiträgenEin weiteres Missverständnis betrifft die Höhe der Erwerbsminderungsrente. Viele gehen davon aus, dass die Höhe der Rente unabhängig von den zuvor gezahlten Beiträgen ist. In Wirklichkeit richtet sich die Rentenhöhe nach den individuellen Versicherungszeiten und dem Einkommensniveau während der Erwerbstätigkeit. Personen mit einer längeren Einzahlungsgeschichte und einem höheren Einkommen erhalten in der Regel eine höhere Rente.
Missverständnis: Die Erwerbsminderungsrente ist unbefristetEin häufiges Missverständnis ist, dass die Erwerbsminderungsrente unbefristet gewährt wird. Tatsächlich kann die Rente befristet oder unbefristet sein. Bei einer befristeten Rente wird die Erwerbsfähigkeit nach einer bestimmten Zeit erneut überprüft, um festzustellen, ob die gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin bestehen.
Missverständnis: Wer teils erwerbsgemindert ist, erhält weniger RenteEin weiteres Missverständnis ist, dass die Teilzeit-Rente automatisch geringer ist als die Vollrente. Zwar ist das richtig, jedoch können auch Personen, die teilweise erwerbsgemindert sind, in der Regel weiterhin arbeiten und Einkommen erzielen. Diese Möglichkeit kann die finanzielle Situation insgesamt verbessern, ohne dass dadurch der Anspruch auf die Rente gefährdet wird.

Es ist wichtig, sich umfassend zu informieren und im Zweifel Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung zu halten, um Klarheit über die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten zu erhalten. So können Missverständnisse ausgeräumt und die richtigen Schritte zur Sicherung der finanziellen Unterstützung unternommen werden.

Beratung zur Erwerbsminderungsrente

Beratung zur Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist ein komplexes Thema, das schnell überfordern kann. Sie können jederzeit kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen, um Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Zuverdienste zu berechnen. Die Deutsche Rentenversicherung ist hier die Hauptanlaufstelle.

Kontaktdaten der Deutschen Rentenversicherung

Servicenummer: 0800 1000 4800

Website: https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Beratungsstelle finden: Finden Sie Ihre örtliche Beratungsstelle hier

Weiterhin können Sie sich kostenlos auch an Sozialverbände, die Verbraucherberatungen oder auch Rentenberatern wenden – letztere sind allerdings kostenpflichtig.

Wie beantrage ich die Erwerbsminderungsrente?

Der Antragsprozess für die Erwerbsminderungsrente ist ein strukturierter Vorgang, der einige Schritte umfasst. Um sicherzustellen, dass der Antrag erfolgreich bearbeitet wird, ist es wichtig, den Ablauf genau zu kennen. Hier sind die Schritte, die in der Regel zu durchlaufen sind:

Schritt 1: Informieren und Vorbereiten

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich eingehend über die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente informieren. Dies umfasst:

  • Die Erfüllung der Wartezeit (mindestens fünf Jahre mit Beitragszahlungen).
  • Die medizinischen Voraussetzungen, die eine Erwerbsminderung bescheinigen müssen.
  • Die Art der Rente, die Sie beantragen möchten (voll oder teil).

Es kann hilfreich sein, vorab mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung zu sprechen, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.

Schritt 2: Ärztliche Untersuchung und Gutachten

Um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend zu machen, benötigen Sie ein ärztliches Gutachten. Der Ablauf ist wie folgt:

  • Hausarzt oder Facharzt: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt, um Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu dokumentieren.
  • Bescheinigung: Der Arzt stellt eine medizinische Bescheinigung aus, die darlegt, inwieweit Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist.

Schritt 3: Antragstellung

Sobald die erforderlichen medizinischen Unterlagen vorliegen, können Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der Antragsprozess kann auf folgende Weise erfolgen:

  • Online oder schriftlich: Der Antrag kann entweder online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung oder in schriftlicher Form eingereicht werden.
  • Formulare: Füllen Sie die entsprechenden Formulare aus, die alle relevanten Informationen zu Ihrer Person, Ihrer Erwerbsminderung und Ihrer Berufstätigkeit enthalten müssen. Diese Formulare sind auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung erhältlich.

Schritt 4: Einreichung der Unterlagen

Bei der Einreichung Ihres Antrags sollte Folgendes beachtet werden:

  • Vollständigkeit: Achten Sie darauf, dass alle benötigten Unterlagen, einschließlich der ärztlichen Bescheinigung, beigefügt sind.
  • Fristen: Beachten Sie eventuelle Fristen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet wird.

Schritt 5: Prüfung des Antrags

Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde:

  • Bearbeitung: Die Deutsche Rentenversicherung prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Dazu gehört die medizinische Einschätzung und die Prüfung der Versicherungszeiten.
  • Gutachten: In vielen Fällen wird ein medizinisches Gutachten durch einen Arzt der Rentenversicherung angefordert, um die Schwere der Erwerbsminderung unabhängig zu bewerten.

Schritt 6: Entscheidung über den Antrag

Nach der Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung zu Ihrem Antrag:

  • Bewilligung: Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Bescheid, in dem die Höhe der Rente sowie der Beginn der Zahlungen festgelegt sind.
  • Ablehnung: Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid, der die Gründe ausführlich erläutert. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Schritt 7: Widerspruch (falls erforderlich)

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie mit der Entscheidung unzufrieden sind, können Sie:

  • Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie schriftlich Widerspruch erheben. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen und Nachweise beifügen, die Ihre Argumentation unterstützen.

Schritt 8: Zahlungen und Überprüfung

Nach Bewilligung der Erwerbsminderungsrente:

  • Zahlungsbeginn: Die Rente wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Die Höhe kann von verschiedenen Faktoren abhängen.
  • Regelmäßige Überprüfungen: Bei befristeten Renten erfolgt in bestimmten Zeitabständen eine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit. Hierbei wird erneut beurteilt, ob die gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin bestehen.

Der Antragsprozess der Erwerbsminderungsrente kann komplex und langwierig sein, jedoch ist es wichtig, jeden Schritt sorgfältig zu durchlaufen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur Deutschen Rentenversicherung kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess zu vereinfachen.

FAQ

  1. Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

    Die Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können (teilweise Erwerbsminderung).

  2. Wer hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben Personen, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und deren Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme eingeschränkt ist.

  3. Wie wird die Erwerbsminderungsrente beantragt?

    Der Antrag kann entweder online über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung oder schriftlich eingereicht werden. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich medizinischer Gutachten, beizufügen.

  4. Welche medizinischen Unterlagen sind erforderlich?

    Ein ärztliches Gutachten, das die Erwerbsminderung bescheinigt und die Schwere der gesundheitlichen Einschränkungen detailliert beschreibt, ist erforderlich. Der behandelnde Arzt sollte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

  5. Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

    Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den vorangegangenen Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Anzahl der Versicherungsjahre. Die genaue Berechnung kann individuell variieren.

  6. Ist die Erwerbsminderungsrente befristet?

    Erwerbsminderungsrente kann sowohl befristet als auch unbefristet gewährt werden. Befristete Renten unterliegen regelmäßigen Überprüfungen, um zu prüfen, ob die gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin bestehen.

  7. Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

    Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung können Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden oder die offiziellen Informationsmaterialien auf deren Webseite nutzen oder ein Beratungsgespräch vereinbaren.

7 Kommentare

Zum Kommentieren hier klicken

  • Hallo,

    ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Habe einen Nebenjob, in dem ich ca 700 Euro pro Monat hinzuverdiene. Jetzt muss man ja der Rentenversicherung seine Einkünfte mitteilen…

    Nun zu meiner Frage: muss ich jetzt das Netto- oder das Bruttogehalt angeben? Steuern??

    Danke und LG,
    Regina

  • Ich hätte eine Frage: Bin voll erwerbsgemindert. Wenn ich jetzt 2x wöchentlich für 2 Std eine Tätigkein übernehmen würde, würde meine Rente dann neu überprüft?

    Danke

  • Hallo, was ist mit Hinzuverdienst aus einem Gewerbe? Wird hier der Gewinn nach der Einnahmen- / Ausgabenrechnung angegeben? Ich habe ja Ausgaben wie Parkgebühren etc.?

    • Hallo,

      ja im Prinzip haben Sie recht. Das Ganze bemisst sich nach dem Steuerbescheid, den Sie der Rentenversicherung vorlegen.

      Viele Grüße

  • Hallo, ich erhalte eine sehr kleine Erwerbsminderungsrente, muss also hinzuverdienen. Durch meine Frau bin ich „kranken-mit-versichert“.
    Die Einkommensgrenze liegt bei der Krankasse (12×470) bei 5640 Euro/Jahr. Verdiene ich mehr, muss ich mich selber krankenversichern, ca. 200 Euro / Monat = 2400/Jahr
    Durch die Erwerbsminderungsrente habe ich bereits ein Einkommen, was die Krankenkasse anrechnet. Somit ist die Einkommensgrenze „herabgesetzt“ und mit einem „normalen“ 450 Euro Job/Monat bin ich über dieser Grenze, muss mich also selbst krankenversichern.
    Ergebnis:
    selbst krankenversichern: 2400 Euro/Jahr
    das kann ich durch einen Job nicht „aufholen“, denn ich arbeite ich noch mehr als 450 Euro, sofern es meine Einschränkung, auf die ich Erwerbsminderungsrente erhalte, zulässt.
    Anders gesagt: ich werde „bestraft“ (finanziell), wenn ich (mehr) arbeite
    Macht es Sinn mehr zu arbeiten, wenn dann auch die Erwerbsminderungsrente gekürzt/wegfällt und ich mich selbst kranken versichern muss.

    Danke und viele Grüße

Ihre Steuerrückzahlung

Alternativen

Ihnen sind die Zinsen zu niedrig, die Beiträge zu hoch oder Ihr Antrag wurde abgelehnt? Kein Problem: Oft gibt es eine Alternative zum gewünschten Produkt.

Weitere Onlinetools

Wir stellen wir Ihnen weitere interessante Online-Tools externer Webseiten zum Thema Finanzen vor.

Ratgeber

Wie erhalte ich mehr Netto vom Brutto? Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Diese und weitere Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.