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Frührente 2024: 8 Tipps für den frühen Ruhestand

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Schluss mit Schuften und vorzeitig den Ruhestand genießen? Wer in Frührente gehen möchte, muss meist hohe Abschläge hinnehmen. Doch dies gilt nicht immer. Unter bestimmten Voraussetzungen geht es auch ohne finanzielle Einbußen. Wie es geht und was es kostet erkären wir in diesem Artikel.

Arbeiten bis 67: Die reguläre Altersrente

Vor der Rentenreform aus dem Jahr 2007 konnten Arbeitnehmer abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Seitdem müssen Bundesbürger bis 67 arbeiten. Die Anpassung erfolgt schrittweise im Zeitraum zwischen 2012 und 2029. Die Anhebung des Renteneintrittalters erfolgt um einen Monat für jedes zusätzliche Jahr, ab 2024 sind es zwei Monate für jedes spätere Jahr des Renteneintritts. Ein Rentenbeginn zu einem früheren Zeitpunkt ist bei der Regelaltersrente normalerweise nicht möglich. Wer früher aufhören möchte zu arbeiten, muss in Frührente gehen.

Tabelle mit Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit dem Geburtsjahr 1947 kann ab einem Alter von 65 Jahren + einem Monat das Rentnerdasein genießen, während ein im Jahr 1959 Geborener warten muss, bis er 66 Jahre und zwei Monate alt ist. Alle nach 1964 geborenen Personen müssen mit dem Rentenantrag warten, bis sie ihren 67. Geburtstag erreicht haben. Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, muss Frührente beantragen. Mehr dazu finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

GeburtsjahrgangAlter in Jahren + MonatenJahr Renteneintritt
194665 Jahre2011
194765 + 1 Monat2012
194865 + 2 Monate2013
194965 + 3 Monate2014
195065 + 4 Monate2015
195165 + 5 Monate 2016
195265 + 6 Monate 2017
195365 + 7 Monate 2018
195465 + 8 Monate 2019
195565 + 9 Monate 2020
195665 + 10 Monate 2021
195765 + 11 Monate 2022
195866 Jahre2024
195966 + 2 Monate2025
196066 + 4 Monate 2026
196166 + 6 Monate2027
196266 + 8 Monate 2028
196366 + 10 Monate 2029
ab 196467 Jahre2031

Mit diesen 8 Tricks gehen Sie in Frührente

In Frührente gehen und das Leben genießen

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht mehrere Sonderregelungen vor, nach denen die Versicherten schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Frührente gehen können. Bei einigen Regelungen müssen die Rentner aber lebenslange Abschläge auf die Rentenzahlung hinnehmen. Bei Erreichen des regulären Rentenalters ist ein Wechsel in eine andere Altersrente, welche keinen Abzügen unterliegt, nicht möglich.

Rente mit 63 ohne Abzüge

Ohne Abzüge wird die Altersrente für langjährig Versicherte ausgezahlt. Zur Beantragung der Rente muss der zukünftige Rentner mindestens 45 Jahre anerkannte Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Berufstätige, die vor 1953 geboren wurden, können ohne Abschläge mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, siehe Tabelle.

GeburtsjahrgangAlter in Jahren + MonatenJahr Renteneintritt
1951 + 195263 Jahre2014 + 2015
195363 + 7 Monate2016
195463 + 8 Monate 2017
195563 + 9 Monate 2018
195663 + 10 Monate 2019
195763 + 11 Monate 2020
195864 Jahre2022
195964 + 2 Monate2023
196064 + 4 Monate 2024
196164 + 6 Monate 2025
196264 + 8 Monate 2026
196364 + 10 Monate 2027
ab 196465 Jahre2029

Was gilt für Versicherte mit Geburtsjahr nach 1953?

Jüngere Versicherte müssen länger arbeiten, da auch bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte der Rentenbeginn stufenweise angehoben wird. Alle ab dem Jahr 1964 Geborenen müssen bis zu ihrem 65. Geburtstag warten, bevor sie nach einer Beitragszeit von 45 Jahren abschlagsfrei die Frührente beantragen können.

Was gehört zu den anerkannten Pflichtbeiträgen?

Zu den Zeiten, die von der Rentenkasse als Pflichtbeiträge angesehen werden, zählen neben den Beiträgen aus dem Arbeitseinkommen auch Wehrdienst, Zivildienst sowie Arbeitslosengeld 1.

Welche Zeiträume zählen nicht dazu?

Nicht dazu zählen:

  • Zeiträume mit Bezug von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz 4)
  • Zeiten mit Bezug von Krankengeld, Kindererziehungszeiten
  • sowie der Zeitraum, in dem ein Pflegebedürftiger versorgt wurde.

Frührente mit 63 nach 35 Beitragsjahren

Wer mindesten 35 Jahre Beiträge eingezahlt hat, kann ab einem Alter von 63 Jahren vorzeitig einen Antrag auf Altersrente stellen. Es müssen jedoch Abschläge in Kauf genommen werden, die für den Rest des Lebens gelten. Mehr zur Frührente finden Sie hier bei uns.

Erleichterung für Frauen

Frauen mit Geburtsjahr vor 1952 können mit einer verminderten Rente schon mit 60 Jahren in den Vorruhestand gehen. Alternativ erhalten sie mit 65 eine abschlagsfreie Rente. Dazu müssen die weiblichen Versicherten insgesamt fünfzehn Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Weitere Voraussetzung: zwischen dem 40. und dem 60. Lebensjahr müssen mindestens zehn Beitragsjahre nachgewiesen werden.

Schwerbehinderte

Wer mit Schwerbehinderung von 50 % oder mehr mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und zwischen 1952 und 1963 geboren wurde, kann vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Die Altersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr, und steigt stufenweise zwischen dem 60. und dem 62. Geburtstag an. Ab dem Geburtsjahr 1964 beträgt der reguläre Rentenbeginn für Schwerbehinderte 62 Jahre.

Sonderregelung für Arbeitslose

Mit 63 Jahren können Arbeitslose in Frührente gehen, die nach dem Alter von 58 Jahren und sechs Monaten für mindestens 52 Wochen keine Arbeit gefunden haben und in dieser Zeit beim Arbeitsamt gemeldet waren. Letztere müssen 15 Pflichtjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, davon acht Jahre in den vergangenen zehn Jahren.

Erwerbsminderungsrente

Arbeitnehmer jeden Alters können eine Frührente wegen Erwerbsminderung beantragen, sofern sie zu krank für eine weitere Berufstätigkeit sind. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderung. Ein vom Rentenversicherungsträger ausgesuchter Arzt oder ein externer Gutachter müssen bestätigen, dass ein Arbeitnehmer entweder gar nicht mehr oder nicht mehr als drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn nur eine Arbeitsleistung von weniger als drei Stunden täglich möglich ist.

Kann der Versicherte trotz seiner Krankheit oder Behinderung noch einen Teilzeitjob mit drei bis sechs Arbeitsstunden pro Tag ausüben, hat er Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Da die Erwerbsminderungsrente vom Gesundheitszustand des Antragstellers abhängt, kann sie von Berufstätigen jeden Alters beantragt werden, sofern sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Allerdings muss der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein und muss während dieser Zeit für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben.

Angestellte in Altersteilzeit

Für Angestellte in Altersteilzeit besteht ein Vertrauensschutz, sofern der Geburtstag des Rentners vor dem 1. Januar 1955 liegt. Außerdem muss der Vertrag mit dem Arbeitgeber über die Altersteilzeit bis zum 31. Dezember 2006 abgeschlossen worden sein. Dann liegt das Regelalter für den Rentenbeginn bei 65 Jahren. In diesem Alter können auch entlassene Arbeitnehmer aus dem Bergbau in Rente gehen, falls sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden.

Der Vertrauensschutz gilt außerdem für Altersteilzeitarbeiter mit Geburtsjahr vor 1952. Hierzu muss die Altersteilzeit seit mindestens zwei Jahren bestehen. Zudem muss der Rentner 15 insgesamt Pflichtjahre mit acht Beitragsjahren in den letzten zehn Jahren in der Rentenversicherung nachweisen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, liegt der mögliche Rentenbeginn schon bei 63 Jahren.

Altersteilzeitmodell ab 55 möglich

Häufig vereinbaren Arbeitnehmer einen Altersteilzeitarbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber. Schon ab Vollendung des 55. Lebensjahres kann ein Angestellter mit seinem Arbeitgeber über Altersteilzeit sprechen. Es ist eine freiwillige Leistung eines Unternehmens, wenn es seinen Mitarbeitern einen früheren Rentenbeginn ermöglicht. Im Rahmen der Altersteilzeit kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf die Hälfte reduzieren. Häufig erfolgt die Wahl des Blockmodells, wonach der Angestellte zunächst mit seiner normalen Arbeitszeit weiterarbeitet, aber nur die Hälfte seines Lohns plus eine Aufstockung durch den Arbeitgeber erhält.

Nach Ablauf der ersten Phase zwischen dem 55. oder einem späteren Geburtstag folgt die zweite Phase ohne aktive Berufstätigkeit. In der zweiten Phase wird das Gehalt zuzüglich Aufstockung weiter gezahlt. Die Altersteilzeit verringert die spätere Rentenzahlung. Außerdem muss der Antragsteller in den fünf Jahren vor der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage – also drei Jahre – arbeitslosenversicherungspflichtig tätig gewesen sein.

So viel kostet die Frührente

So viel kostet die Frührente

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Antrag auf Frührente stellt, muss Abschläge bei der gesetzlichen Rente einplanen. Der Abzug beträgt bei der Regelaltersrente 0,3 % für jeden Monat, den der Antragsteller früher aufhört zu arbeiten. Da der Rentenbeginn schrittweise angehoben wird, ergibt sich daraus ein Abschlag zwischen 7,5 % und maximal 14,4 % pro Jahr. Der Abzug gilt für den Rentner lebenslang, auch wenn er das Alter für den regulären Rentenbeginn erreicht hat.

Die Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung oder ein privater Berater stellen Berechnungen an, ob sich die Frührente finanziell lohnt. Auch wenn ein Frührentner auf einen Teil seiner Zahlungen verzichtet, kann sich der vorzeitige Eintritt lohnen, da bei einem Rentenbeginn vor dem Jahr 2040 ein geringerer Teil der Rentenzahlung versteuert werden muss.

Tipp der Redaktion:

  • Rentenrechner: spätere Altersbezüge online berechnen
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Seit 2005 sind Renten steuerpflichtig

In Deutschland unterliegen auch Rentner der Steuerpflicht, sofern ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Seit dem Alterseinkünftegesetz, welches im Jahr 2005 eingeführt wurde, wird die Besteuerung der Rente schrittweise angehoben. Für Neu-Rentner des Jahres 2020 gilt beispielsweise, dass 80 % ihrer Rente steuerpflichtig sind; dieser Wert steigt bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 100 %. Der steuerfreie Teil der Rente, also die sogenannte Rentenfreibetrag, wird bei Rentenbeginn festgeschrieben und bleibt in absoluten Zahlen für die weiteren Jahre gleich, was durch Inflation und Rentenerhöhungen langfristig zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.

Rentner in Regelaltersrente und Frührente müssen daher prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, und gegebenenfalls ihre Renteneinkünfte zuzüglich weiterer Einkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklarieren. Um Überraschungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig über die eigene Steuersituation zu informieren und eventuell professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

Zuverdienst zur Frührente

Egal, ob Sie in Frührente oder in die normale Altersrente gehen, vielleicht möchten Sie gern noch arbeiten, vielleicht aber auch Ihre Rente aufstocken, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu sichern. Im Folgenden Finden Sie Optionen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Rentner, die sich etwas hinzuverdienen möchten.

Zuverdienst zur Rente

Möglichkeiten des Zuverdienstes:

1. Mini- oder Midijobs:
Diese Formen der geringfügigen Beschäftigung sind bei Rentnern beliebt, da sie eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglichen und sich somit gut in den Alltag integrieren lassen. Der Verdienst aus einem Minijob bis zu 450 Euro monatlich ist für Rentner sozialversicherungsfrei.

2. Freiberufliche Tätigkeiten oder Selbstständigkeit:
Rentner, die ihre berufliche Expertise oder Hobbys nutzen möchten, können als Freiberufler oder Selbstständige tätig werden. Dabei sollten sie aber auf ihre Steuerpflicht achten und gegebenenfalls Einkommensteuererklärungen abgeben.

3. Ehrenamtliche Tätigkeiten:
Ehrenämter sind meist unentgeltlich, doch können Aufwandsentschädigungen eine kleine finanzielle Anerkennung darstellen. Solche Pauschalen sind oft steuer- und sozialversicherungsfrei.

4. Vermietung und Verpachtung:
Wer Wohneigentum oder andere vermietbare Güter besitzt, kann diese verpachten oder vermieten und somit regelmäßige Einkünfte generieren und die Frührente aufstocken.

5. Kapitalanlagen:
Durch Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge können Rentner ihr Einkommen aufbessern, müssen jedoch auch hier die steuerlichen Aspekte beachten.

Grenzen des Zuverdienstes:

1. Hinzuverdienstgrenze bei Frührente:
Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat und eine Frührente bezieht, muss sich an bestimmte Hinzuverdienstgrenzen halten, um Kürzungen des Rentenbetrags zu vermeiden.

2. Sozialversicherung:
Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, sonst werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Dies betrifft insbesondere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

3. Steuerpflicht:
Jeder Zuverdienst muss versteuert werden, wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Rentner sollten ihre Steuersituation im Blick behalten, denn sie müssen gegebenenfalls Einkommensteuer zahlen.

Ein Zuverdienst kann die Führente sinnvoll ergänzen und bietet neben finanziellen Vorteilen oft auch die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe und sinnstiftenden Beschäftigung. Rentner sollten jedoch die gesetzlichen Regelungen beachten, damit der Zuverdienst nicht zu unerwarteten Abzügen oder Steuernachzahlungen führt. Eine gut durchdachte Planung in Absprache mit Experten, etwa Steuerberatern oder Rentenberatungsstellen, kann dabei helfen, die Vorteile des Zuverdienstes optimal zu nutzen.

41 Kommentare

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  • Rente mit 63, diese Bezeichnung verdient sie nicht, siehe Tabelle. Seit meinem 15 Lebensjahr gehe ich arbeiten, trotz Kinder, trotz Pflege der Eltern. Dass Frauen mit einer solchen Doppelbelastung nicht mit 60 in Rente gehen dürfen, ist unfassbar.

    Überhaupt wissen Politiker seit 40 Jahren, dass das Generationenmodell nicht mehr tragbar ist, und daher ein gutes tragbares neues System her muss. Und zwar eines, dass Arbeitnehmer nicht mehr belastet als es jetzt der Fall ist, sondern weniger. Dazu staatlich geregelt, keinerlei Versicherunungsgesellschaften, die mit undurchsichtigen Verträgen groß absahnen.

    Der Staat ist ein Machtkoloß geworden, der nur für die Wirtschaft und für sich selbst agiert. Je reicher, desto mehr Vergünstigungen erhält man.
    Es gibt nur noch standartisierte Massen die gefälligst für wenig Geld – den Mindestlohn = HOHN – das größtmögliche Output erbringen. Nehmen wir mal Pflegekräfte. Heute hoch spezialisiert, jedes Jahr Weiterbildungen, teilweise Selbstzahler, unbezahlte Feiertage. Wer frei hat geht leer aus, egal ob Weihnachten, Ostern usw. Ständig in Kontakt mit gefährlichen Stoffen und Krankheiten. Demenz, von der man noch nicht einmal hundertprozentig ausschließen kann, ob sie nicht auf herkömmlichen Wege ansteckend ist. Denn Laborversuche bestätigen dass die Plaques, wenn man sie Mäusen einspritzt, die Erkrankung auslösen.

    Dazu 12 Tage am Stück arbeiten, ein Wochenende frei, jahraus jahrein, wenn man Glück hat. Ein halbes Jahr ohne Wochenenden, sprich freien Tag kommt tatsächlich vor. Mindestlohn 10;20€, wird bei uns standardmäßig gezahlt! 10 Jahre im selben Heim und bis heute nicht höher als den Mindestlohn verdienen. Der Staat machts möglich! Der Mindestlohn bringt die Altersarmut mit sich. Erschwerend kommt hinzu, dass das Rentnenniveau auf 42% von Hundert abgesenkt werden soll. Vor Jahren waren es noch 60%. Das gepaart mit dem Mindestlohn ergibt eine Katastrophe die die zukünftigen Generationen ausbaden müssen. Was unsere Politiker heute verzapfen, da sie nur kurz denken, nämlich in Amtszeittakten. Karriere, geschönte Zahlen, das dicke Ende in die Zukunft verlagert.

    Gut wer den Mut hat auszusteigen, und der Wirtschaft den kalten Rücken zeigt. Die junge Gernation die diesen Wahnsinn nicht mehr mitmacht, „keinen Bock“ hat, tut vielleicht genau das Richtige. Was wir nur noch nicht erkennen. Denn Leistung lohnt sich definitiv nicht. Es sei denn, man hat das Glück in einen der wenigen hohen Etagen zu sitzen. Geld ist so viel wie noch nie zuvor in Deutschland vorhanden Armut hat auch ein Rekordniveau erreicht und steigt weiterhin, trotz boomender Wirtschhaft. Kein Wunder ein Volk von billigen Arbeitssklaven, genötigt zu arbeiten, was man gar nicht will, weil es gerade gebraucht wird (sonst Kürzungen). Dazu Niedrigstlöhne, Aufstockung des Rentenalters, Absenkung des Rentenniveaus, aber regelmäßig Erhöhung der Diaten. Glaubt einer wirklich noch, dass die Politiker unser Bestes im Sinn haben?

    • Hallo,

      vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich kann Sie sehr gut verstehen. Hier in unserem ach so tollen Deutschland läuft so einiges schief. Ich gebe Ihnen Recht: Leistung wird tatsächlich nur selten belohnt. Was mich persönlich ärgert: wie mit Steuergeldern umgegangen wird. Siehe z.B. unsinnige Verkehrsprojekte. Der Um- und Rückbau von Straßen für Millionen von Euro. Damit der seltene Lurch – der wahrscheinlich niemals dort gesichtet wurde – auch heil über die Straße kommt. Mit dem Geld könnte man einem halben Dorf jahrelang die Rente bezahlen. Oder Brücken die niemals genutzt werden. Flughäfen die entweder niemals in Betrieb gehen, oder wo am Tag nur 3 Flugzeuge landen. Teure Türme für Aussichtspunkte, wo es gar nichts zu sehen gibt. Hundespielplätze – auch so ein Thema. Taschengeld für Flüchtlinge – für was? Bahnübergänge die niemals genutzt werden, weil die Schienen ganz woanders verlaufen. Schulbushaltestellen wo nie ein Bus vorbei kommt, weil gar keiner durch passt. Mülleimer für 1000 Euro pro Stück. Aber voll sind sie trotzdem, wenn man etwas entsorgen will. Häfen wo nur drei Schiffe am Tag halten. Aufwendige Sanierung von Gebäuden, die 5 Jahre später wieder zusammenfallen, da gepfuscht wurde. Was ein Schwachsinn! Aber fleißig die Grundsteuern erhöhen. Aber wenn man früher in Rente gehen will? Mit 60, mit 63? oder 65? Das ist dem Staat dann zu teuer. Ich kann Sie wie schon gesagt sehr gut verstehen. Mir fällt es auch immer schwerer, Politiker ernst zu nehmen. Aber bald sind ja zum Glück Wahlen. Vielen Dank nochmals, dass Sie sich die Zeit genommen haben.

      Mit freundlichen Grüßen
      Die Redaktion

  • Die deutsche Wählergemeinschaft wird wieder die jetzige Regierung wählen. Also werden die Schulden getilgt und der Rentner und/oder das kleine Volk wird wieder leer aus gehen. Aus Fehlern der Regierung wird einfach nicht gelernt und wird leider auch zu schnell vergessen. Die Sozis sind auch nicht mehr das, was sie waren und hegen auch keinen gewollten Regierungsanspruch. Dafür ist der Schulz Effekt zu früh eingesetzt worden. Die Merkel wird das kleine Volk weiterhin aushebeln.

  • Ich habe lange Jahre Angehörige häuslich gepflegt. Bin in den Babyboomerjahren (1965) geboren. Es ist unfassbar, dass man auch noch auf die wenigen Kröten in der Rente Steuern zahlen muss. Wie oft will denn der Staat einmal erwirtschaftete Gelder noch besteuern? Gerade Frauen können doch gar nicht all diese Sonderregelungen nutzen, wenn Pflegetätigkeiten, Arbeitslosenzeiten und Kindererziehungszeiten gar nicht angerechnet werden, sorry. Was soll das also? Meiner Meinung nach ist das nur Augenwischerei. Ein Plazebo um davon abzulenken, dass es immer weniger ist, was bleibt. Dann sollen die den künftigen Rentnern wenigstens ehrlich sagen, dass es eigentlich nur noch demnächst Sozialhilfe gibt. Ich überlege wirklich die hohen Abschläge hinzunehmen und vorzeitig zu beantragen, damit ich überhaupt noch etwas bekomme.

    • Hallo Sabina,

      ich kann Ihren Ärger gut verstehen. Wer in 2017 in Rente geht, muss diese bereits ab einer Bruttorente von ca. 1200 Euro versteuern. Dabei liegt eigentlich klar auf der Hand, dass man von 1.200 Euro im Monat in der heutigen Zeit gar nicht (mehr) leben kann. Es macht meiner Ansicht gar keinen Sinn, Renten unterhalb von 2.000 Euro in irgendeiner Form mit Abzügen zu belasten. Ich hoffe mal, dass den Vollpfosten ihr schönes Alterseinkünftegesetz irgendwann um die Ohren fliegt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Die Redaktion

  • Warum wird nicht bei einer Arbeitsleistung ab 40 Jahren dem Rentner – muendiger Bürger – die Entscheidung je nach Gesundheitszustand selbst ueberlassen, wann er in Rente gehen möchte? Habe mit 14 Jahren angefangen zu arbeiten. Habe zwei Kinder u. ELTERN versorgt, teilweise alleinerziehend. Nur leider keine dies Zeit im Bundestag vorzuweisen. Warum wird bis 65 +entsprechende Monate hochgerechnet, wenn ich doch schon 45 Jahre gearbeitet habe? Bei kleinen Renten immer noch wieder Abzuege. Arbeiten bis 63 u. Nur fürr die Monate die dann noch fehlen 0,3 % abziehen also bei 6 Monaten 1,8 % aber nicht 9,9 % ist das sozial?

    • Hallo Petra,

      ich stimme Ihnen da zu. Der Zeitraum wie lange man gearbeitet hat bzw. in die Rentenversicherung eingezahlt hat, müsste für den Renteneintritt eine viel größere Rolle spielen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Die Readaktion

  • Hallo,

    ja es ist eine Schande, was in diesem Land passiert. Und ich sage mit Absicht Land, NICHT STAAT! Denn den haben wir nicht. Wir werden seit Jahrzehnten von „Politikern“, die keine sind, verraten und verkauft, belogen, betrogen und ausgepresst wie Zitronen. Und es wird die nächsten Jahre noch viel schlimmer.

    Liebe Redaktion, könnt ihr mir eine Frage beantworten?

    Ich werde bald 58, und habe sowieso nur einen Rentenanspruch von ca. 600,-€. ich beziehe ALG ll und arbeite nebenher auf selbständiger Basis. Wenn ich jetzt mit 58 in den vorzeitigen Ruhestand gehen würde: Habe ich dann trotzdem Anspruch auf Sozialleistungen? Oder kann mir das Sozialamt dies wegen dem vorzeitigen Ruhestand verwehren? Ich habe es so satt mit dem Jobcenter.

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Mühe

    Herzliche Grüße

    Martina

    • Hallo Martina,

      soweit ich weiß, ist ein Renteneintritt mit 58 Jahren aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr möglich. Das ging nur für Jahrgänge vor 1952. Wie das in Ihrem Fall mit Sozialleistungen aussieht, kann ich Ihnen im Moment leider nicht sagen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Die Redaktion

  • Hallo zusammen,

    Kurze Frage an die Wissenden. Ich habe einen Vertrag mit meiner Firma vor Jahren abgeschlossen (Vorruhestand). Dieser Vertrag endet am 31.03.2018. Laut Rentenversicherung kann ich am 01.10.2018 ohne Abschläge in Rente gehen (bin Jahrgang 55). Wie überbrücke ich die sechs Monate? Arbeitslos melden? Ich habe 47,4 Beitragsjahre !!!

    Gruss
    Frank-Dieter

    • Hallo Frank-Dieter,

      ich sehe spontan 2 Möglichkeiten zur Überbrückung. Was jedoch nicht heisst, dass es keine weiteren Optionen / Lösungen gibt.

      • 1. Versuchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen weiteren Altersteilzeitvertrag über 6 Monate zu schließen. Der Arbeitgeber ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
      • 2. Sie können sich arbeitslos melden. Beachten Sie jedoch dabei die folgenden 2 Punkte: Das Arbeitsamt kann eine Sperrzeit von drei Monaten verhängen, da Sie nicht gekündigt wurden. Sie müssen sich in dieser Zeit bewerben, also versuchen eine Stelle zu bekommen.

      Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen. Eventuell haben noch weitere Leser hiermit Erfahrung bzw. Ideen dazu.

      Mit freundlichen Grüßen
      Die Redaktion

  • Bin Jahrgang 1962, und habe seit meinem 16. Lebensjahr gearbeitet. Die Tatsache, dass die Renten jedes Jahr höher besteuert werden, wird dafür sorgen, dass ich mit 64 Jahren und 8 Monaten aufhören werde. Ach ja. Nebenbei habe ich meine beiden Kinder erzogen, und mich um meine dementen/kranken Eltern und Schwiegereltern gekümmert. Es ist eine Unverschämtheit, wie der Staat mich behandelt. Zum Glück habe ich einen Mann, der auch immer gearbeitet hat. Zusammen werden wir es wuppen und unser Rentnerdasein im Ausland genießen. Wir haben die Nase von Deutschland voll.

  • Ich bin Jahrgang 1959 und habe ca. 41 Arbeitsjahre. Ich bin noch voll berufstätig und habe einen 12 Stunden Tag. Ich würde gern mit 60 Jahren in die Rente mit Abzügen gehen ist das möglich?

  • Ich bin Jahrgang 1957. Durch mein damals noch 4 jähriges, erfolgreich abgeschlossenes Studium (ehem.DDR) fehlen mir 3 Anrechnungsjahre im Rentenverlauf. Und dass obwohl wir vom Stipendium einen Sozialversicherungsbeitrag leisteten, anders als in der Alt-BRD. Wenn ich nun die 63 + Rente in Anspruch nehmen wollte, komme ich bei Jahrgang Nov. 1957 auf 63+10 Monate also bei 45 Rentenversicherungsjahren auf einen möglichen Renteneintritt im Aug. 2020. Durch die Nichtanerkennung der 3 Jahre Studienzeit fehlt mir ein Rentenversicherungsjahr! In meinem Verlauf komme ich nur auf 44 RV-Jahre! Meine Frage ist, kann ich für dieses eine fehlende Rentenversicherungsjahr die RV Beiträge Arbeitgeber + Arbeitnehmeranteil im Voraus einzahlen, so dass ich auf 45 RV -Beitragsjahre komme?

  • Bin Jahrgang 1960. War bis heute keinen Tag arbeitslos. Werde wohl bis …laut ihrer Liste arbeiten müssen …Den Abschlag? Die Versteuerung ist schon der absolute Hammer ….Was ist mit den Leuten, die für uns die Rente zahlen sollen … In 20 oder mehr Jahren, wer wird noch die 45 Jahre erreichen? Wie hoch wird deren Rente?…wenn überhaupt sein? …Angesichts der vielen in unserem Alter sollte sich darum dringend mal ein Politiker Gedanken machen…

  • Hallo,

    ich bin am 31.5.1961 geboren. Die Zeiten werden mir seit 31.5.1978 angerechnet. Trotzdem kann ich erst am 1.12.2027, also nach 49 ! Jahren meine Regelaltersrente (lächerliche 1.400 EUR bei durchgängigem Vollzeitjob) beziehen. Ich war bislang nicht einen Tag arbeitslos und habe 1 Kind.

    Wann kann ich frühestens abschlagsfrei in Rente gehen? Und kann ich die Rente durch Zuzahlungen erhöhen?

    Danke im Voraus und freundliche Grüße

    • Hallo,

      wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten, können Sie die Abschläge ausgleichen, indem Sie freiwillige Zuzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen. Wie das genau funktioniert, ist z.B. hier beschrieben.

      Viel Erfolg

  • Ich finde es eigentlich auch ziemlich hart, dass ich als Frau bis fast 67 arbeiten gehen muss. Ich gehe einer Vollbeschäftigung nach. Ich muss es aus persönlichen Gründen. Habe ein Kind grossgezogen, dabei immer gearbeitet und noch einen grossen Haushalt geführt. Warum kann man mit dem Alterseintritt keine Differenzen machen zwischen Männern und Frauen? Wie damals in meiner damaligen Heimat der DDR. Dort sind Frauen mit 63 und Männer mit 65 Jahren in Rente gegangen. Auch wenn die Menschheit immer älter wird, so lange arbeiten muss doch irgendwie belohnt werden?

  • Hallo,

    die Rententabellen für Regelaltersrente und vorzeitiger Rente scheinen nicht korrekt zu sein. Das Jahr des Renteneintritts ist um 1 Jahr zu früh !!!!! Auf jeden Fall gilt das für das Geburtsjahr 1959. Dann wahrscheinlich aber auch für die anderen Jahre.

  • Hallo Martina,

    ich habe Dein Kommentar gelesen. Ich stecke mit fast 61 Jahren in dem gleichen Dilemma. Nun hangele ich mit Nebenjobs und einer nebengewerblichen Tätigkeit so durch. Es frustet mich, dass mich das zuständige JobCenter eigentlich schon als nicht vermittelbar ausgesteuert hat: Schau wie Du Land siehst. Ich werde nun eine Anfrage der Rentenanwartschaft stellen, aber erwarte da ja nichts himmelhochjauchzend positives. Das heißt de facto durchquälen bis 63, und dann mit Sozialrente leben müssen. Toller Staat. Danke.

    Wenn Du mir schreiben möchtest freue ich mich auf eine Nachricht.
    Gruß Joachim

  • Hallo alle zusammen,

    eigentlich wollte ich mir nur ein paar Informationen aus dem Internet holen, ob es für mich irgendwelche Möglichkeiten gibt, ohne Abschläge ein paar Jahre früher in Rente gehen zu können. Nun bin ich auf dieser Plattform gelandet. Mit großen Interesse habe ich alle Ihre Beiträge gelesen und musste feststellen, dass ich mit meiner Meinung über die Ungerechtigkeiten in unserem Land nicht ganz alleine da stehe.

    Im Mittelalter waren es die Fürsten und Gutsherren die das Volk ausgeplündert haben. Heute sind es die Wirtschaftsbosse mit Ihren Politmarionetten in Berlin oder in den Landtagen, die über uns verfügen und entscheiden. Natürlich selbstlos und nur zum Wohle des Volkes. Die sich mit einer Selbstverständlichkeit sämtliche Vorzüge selbst genehmigen, und nur Ihr persönliches EGO auf Kosten anderer befriedigen. Das Erstaunliche dabei ist, dass genau diesen Leuten noch gar nicht bewusst ist, oder sie haben es wie üblich gleich nach der Wahl aus Ihrem Kurzzeitgedächtnis gelöscht:

    „Dass wir nicht da sind, weil sie da oben sind, sondern weil sie da oben sind, weil wir da sind.“

    Der Bürger wird doch nur vor den Wahlen umschmeichelt, belogen, getäuscht, kein weiter so, bla,bla. Viel heiße Luft um nichts. Doch das Ende vom Lied ist doch wie immer „es bleibt wie es ist„ warum sollten sich etwas ändern? Denen geht es doch in jeder Hinsicht super. Es werden weiterhin fleißig Steuergelder verbrannt, siehe BER, siehe Stuttgart 21, siehe AirBerlin, siehe Bankenrettung und, und und. Jetzt wurde sogar im Bundestag ein Mechanismus installiert, der es erlaubt, dass sich die Diäten jährlich automatisch um 10 % erhöhen. Wir haben noch keine Regierung, aber die Diäten sind schon erhöht. Das sagt doch alles.

    „Wasser predigen den Wein selbst trinken.“

    In Ihrer selbstgefälligen Überheblichkeit merken Sie nicht einmal, dass die Bürger sich längst von Ihnen abgewandt haben, und die Damen und Herren Politiker sich selbst überlassen haben. Nun treibt die Insel der Glückseligen dahin, woher eben der Wind weht. Niemand braucht sie, so wenig wie ein Loch im Kopf.

    Aber wieso ist das so? Ganz einfach! Weil wir es zulassen, weil sich der deutsche Michel von ein paar selbstgefälligen nicht ernst zunehmenden Politclowns immer wieder einlullen, und sich alles bieten lässt. Weil es bewusst keine Kontrollfunktion gibt, die jemanden auf die Finger klopfen, wenn das Maß wieder einmal übergelaufen ist. Und dass niemand für seinen Unsinn zur Verantwortung gezogen werden kann.

    Seltsam ist nur, dass sich hierzu niemand aufregt. Dass sich weder Sozialverbände, Gewerkschaften und auch die Bürger sich nicht wehren, und auf die Straße gehen. Wenn sich dann einmal ein kleines Grüppchen aufmacht um zu demonstrieren, ist die einzige hilflose Antwort dieser „ realitätsfremden vernebelten Führungsriege „ dass man den Andersdenkenden, den Klardenkenden den Realist, als Populist abstempelt.

    Das ist doch sehr bedauerlich, wenn man sich die Hilflosigkeit dieser selbsternannten „ ELITE „ anschaut. Wir sollten den vermeintlichen „ Volksvertretern „ öfter einmal auf die Füße treten und ihre Grenzen aufzeigen, bevor es andere tun und die Geschichte wieder neu geschrieben werden muss. Das wäre fatal.

    Jetzt habe ich allerdings noch keine weiteren Tipps bekommen, aber meinem Ärger Luft gemacht.

    Viele Grüße

    • Hallo,

      ja das mit dem Mittelalter ist so eine Sache. Da hat man ja den „Zehnten“ eingefordert…..Das war wirklich übel und finster und böse. Aber Moment mal: Sind es heute nicht über 60% ?! Allein eine Steuerlast von 50% im Schnitt, oh weh wie finster ist das denn im Vergleich zum Mittelalter? Das ist es, was mich auf die Palme bringt. Es ist eine Ausbeutung in unglaublichem Maße. Und alle machen den Diener, nein schlimmer noch: Sie gehen zur Wahl und wählen diese Leute auch noch.. Was ist eigentlich los hier? Hat Politik jemals etwas wirklich Gutes für das Volk gebracht? NEIN! Es ging immer nur um die Herrschenden, und das war noch nie anders.

      Würde es nur wirklich eine einzige echte Demokratie geben auf diesem Planeten, aber es gibt sie nicht. Alle Systeme sind im Prinzip Plutokratien, also eine Herrschaft des Geldes bzw. der Leute die dieses besitzen. Aber das scheinen die Menschen nicht zu verstehen. Eine Frechheit Renten zu besteuern. Aber eben auch eine Erbschaftssteuer die nicht die Reichen in dem Maße betrifft, wie es sein sollte. Ein Steuerrecht, das die unteren Einkommensschichten viel stärker belastet als die wirklich richtig Verdienenden. Wie stark müsste Zinseinkommen besteuert werden, damit diese schlimmen Spekulationen mit Nahrungsmitteln, Immobilien, Wald, landwirtschaftliche Grundstücke, Pleiten von Ländern usw. endlich aufhören?

      Aber so ist es eben… Das Volk geht wählen, regt sich 4 Jahre lang auf, und geht dann wieder wählen, um die gleichen Strukturen die nächsten 4 Jahre wieder zu erleben. Vielleicht braucht es das ja genau so?! Das Grundprinzip des Staates, also der Institution der Verwaltung, ist das Dienen! Es ist also von Grund auf so konzipiert, dass die Verwaltung dem Volk dienen muß…..ist das so? Ich denke Nein!

      Das hat sich genau so ins Gegenteil verkehrt: Wie der „König“ der im Prinzip der erste „Diener“ seines Volkes sein muß. Ansonsten hat er das „Prädikat“ König nicht verdient! So war es auch in alter Zeit. Aus irgend einem Grund verkehren sich gute Eigenschaften in schlechte. Warum ist das so? Ganz einfach: Ego und Gier sind die beiden Eigenschaften, die diese Welt in den Abgrund stoßen werden. Und diese sind leider nicht nur bei denen da „Oben“ zu finden, sondern in jedem von uns…mal mehr mal weniger.

      Und weil das so ist, geht dieses Spiel einfach immer weiter. Wir wissen alle, dass das letzte Hemd keine Taschen hat. Aber leben als ob es kein Ende gäbe, raffen, raffen und wieder raffen. Ansammeln von Materie die wir nicht mitnehmen können, und die Armen bleiben auf der Strecke. Im Grundgesetz steht „Eigentum verpflichtet“. Das bedeutet, dass sie die wirklich viel haben, sich auch dementsprechend auch sozial einbringen müssen. Tun sie aber nicht, und wird auch nicht bestraft.

      Wenn die Hälfte der Menschen zu viel haben als das was sie zum Leben wirklich brauchen, und die andere Hälfte zu wenig ist, das doch ganz einfach, oder? Jedes Kind versteht das, aber eben nicht der Erwachsene. Ist ja mein Geld, hab ich mir verdient. Aber das dieses System so ausgelegt, dass es nur Reichtum geben kann wenn es Armut gibt, versteht man nicht.

      Es ist aber so und nicht anders. Es werden ganze Länder in den Ruin getrieben wegen dieser Gier. Da müssen die Menschen ihre Kinder in Heime geben, weil sie sie nicht mehr ernähren können. Aber auch diese werden nicht mehr vom Staat bezahlt, da der IWF Verträge macht, in denen die Regierung verdonnert wird diese Leistungen drastisch zu kürzen oder gar zu streichen.

      In was für einer Welt leben wir eigentlich? Und ich meine Welt und nicht Land. Denn das ist es, was wir eigentlich begreifen müssen.

  • Hallo,

    ich finde unsere Rente ist soweit ok. Ich kenne kein besseres Sytem. Die Mehrzahl hat dieses System gewählt, da immer die gleichen Politiker und Parteien gewählt wurden. Warum sie sich jetzt beschweren verstehe ich nicht. Würde jeder viel mehr Rente bekommen wollen, müssten die Beiträge angehoben werden. Das will auch keiner. Nur schimpfen, und keine besseren Ideen haben bringt keinem was…. Ich hoffe die Rente für besonders langjährige Arbeitnehmer wird nicht gestrichen. Ist die eigentlich fest verankert im Rentensystem?

    • Hallo,

      rein vom Prinzip her funktioniert unser Rentensystem, zumindest rechnerisch / mathematisch betrachtet. Jeder Rentenversicherte erwirbt während seines Erwerbslebens mit seinen Beiträgen so genannte Rentenpunkte. Die Höhe der gesammelten Rentenpunkte entscheidet letztlich darüber, wie viel Rente er später mal bekommt. Nur die Berechnung des Punktesystems ist meiner Meinung nach ungerecht. Es richtet zu sehr nach der Höhe, und dafür zu wenig nach der Dauer der geleisteten Beiträge. Das bedeutet: wer in einer schlecht bezahlten Branche erwerbstätig ist, wie z.B. Friseur, Gebäudereiniger, Gastronomie usw., kann noch so viele Jahre in das Rentensystem einzahlen. Er wird nie genug Rentenpunkte sammeln, um im Alter sein Auskommen zu haben. Hier müsste man meiner Meinung nach ansetzen. Die Dauer / Regelmäßigkeit der Einzahlungen sollte mehr Berücksichtigung finden.

      Viele Grüße

  • Ich wünsche mir ein Gesetz, das mir ermöglicht mit spätestens 53 ohne Abschläge in Rente zu gehen, da meine Eltern leider beide vor der Rente gestorben sind! Als meine Eltern beide jeweils vor dem Renteneintrittsalter verstarben fand ich es komisch, dass die Arbeitgeber nicht die Beerdigung spendiert haben. Wobei sie sich doch erspart haben, die gesamte Rente zu zahlen. Seitdem gehe ich nicht mehr wählen…

  • Man sollte mal die soziale Ungerechtigkeit als Politiker beleuchten. Aber wenn`s einem gut bis super geht, schert man sich einen D… darum. Hauptsache man kriegt seine Stimmen vom Volk. Dass daraus Hass u. Extremismus wächst, ist wohl klar. Ich stelle mir jeden Morgen die Frage wenn ich aufstehe: Was tust du da, und warum machst du das? Ganz einfach, weil uns in jungen Jahren diese Werte von unseren Eltern u. Großvätern vermittelt wurden. Ich hätte gerne diese Kaltschnäuzigkeit, die manche an den Tag legen, damit sie nicht arbeiten müssen. Verständlicherweise liegt auch da der Hase im Pfeffer. Was ist das für eine Zukunft, sich mit zwei oder drei Jobs über Wasser halten zu müssen? Ihr die vom Volke gewählt worden seid, macht endlich was!!!

    Damit sich Leistung wieder lohnt, damit man weiß wofür man Arbeiten geht, damit man eine lebenswerte Rente bekommt. Damit nicht das vom Volk erbrachte Vermögen sinnlos verschwendet wird für die, die normalerweise keine Ansprüche darauf hätten.

  • Das Problem mit der heutigen Rentenhöhe ist doch eigentlich ein ganz anderes: Die Rentenkasse ist leider nichts weiter als ein Schattenhaushalt der Regierung, aus dem sich fleißig bedient wird, um Steuererhöhungen zu vermeiden. Das gleiche passiert auch mit den gesetzlichen Krankenkassen. Wären diese versicherungsfremden Leistungen nicht vorhanden bzw. auch zurückgezahlt, oder aus Steuereinkünften bezahlt worden: Das Rentenniveau wäre aktuell mindestens doppelt so hoch.

    Beispiele? Die Bundeswehr wurde 1955 gegründet und? Richtig… bezahlt aus der Rentenversicherung! Dieses Geld wurde nie zurückerstattet. Dafür haben wir heute eine Bundeswehr, in der die Verteidigungsministerin mehr Kinder hat als einsatzfähige Kampfflugzeuge….

    Weiter: Thema Kindererziehungszeiten: Ich finde die Anrechnung der Erziehung ja richtig. Aber wie viele Frauen, Ausländerinnen, Flüchtlinge etc bekommen das angerechnet, obwohl sie noch nie Beiträge zur Rentenversicherungen erbracht haben bzw. auch nie werden? In meinen Augen müssten diese Zahlungen nicht von den Beitragszahlern der Rentenversicherung erbracht werden, sondern müsste als gesellschaftliche und politisch gewollte Auf- und Ausgabe aus dem großen Steuertopf getragen werden. Allerdings könnte das ja wieder als „Steuererhöhung“ verstanden werden, was natürlich politisch nicht gewollt ist. Man möchte ja Wahlversprechen einhalten, ohne Steuern zu erhöhen.

    Ich weiß nicht ob ich hier einen link setzen darf, aber der geneigte Leser sollte sich das mal zu Gemüte führen: https://www.steuerzahlerinstitut.de/files/20364/Schrift_107__Feb._2011__Fichte_-_Versicherungsfremde_Leistungen_in_der_GRV_und_ihre_sachgerechte_Finanzierung.pdf. Dann weiß jeder, warum es bei unserer Rentenerwartung es so im Gebälk knarrtscht, und wir so geringe Renten erwarten dürfen.
    —-

    Dieses hier gehört vielleicht nicht ganz zum Thema, sondern betrifft eher die gesetzlichen Krankenkassen. Es ist aber so kurios, und betrifft auch schließlich uns späteren Rentner, da wir ja Beiträge zur GKV zu leisten haben: Ein hier sozialversicherungspflichtig arbeitender
    Türke hat darauf Anspruch, dass seine in der Türkei lebenden nicht versicherungspflichtigen Angehörigen durch seine Arbeit hier krankenversichert sind. Dazu gehören auch… seine Eltern !!! Das gilt ebenso für hier arbeitende Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien. „Nach dem „Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen“, das am 30.4.1964 in Kraft getreten ist, sind in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert. Bisher wurde das Abkommen nicht verändert oder außer Kraft gesetzt.

    Anders formuliert: „In diesem Abkommen ist festgelegt, dass jeder türkische Mitbürger, der hier in Deutschland Sozialbeiträge leistet, alle seine Verwandten, lebend in der Türkei, mit versichert hat. (Es geht um die Krankenversicherung). Wer zu seinen Verwandten gehört, bestimmt die türkische Regierung. Und die sagt, auch die Eltern gehören dazu.“ (Quelle hier). Auch Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro sind dem Abkommen beigetreten (deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968)“.

    Für mich persönlich gibt es da nur eine Schlussfolgerung: Wir alle, ob nun Rentner, Baldrentner, Steuerzahler, Sozialversicherungspflichtiger… werden von der Politik voll vera….t, und für dumm verkauft. Und die Politik bedient sich wie sie will aus den Sozialkassen, für die wir alle Beiträge entrichten !

  • quasimodo : Warum sollte der Arbeitgeber die Beerdigung spendieren? Die Rente zahlt der Arbeitgeber auch nicht… Etwas konfus ?

  • Ich bin Jahrgang 1957, und leider gerade arbeitslos. Bis 09/2019 habe ich Anspruch auf ALG1, dann ALG2. Mir fehlen 14 Beitragsjahre, da ich zu der Zeit dummerweise bei meinem Ex als Geringverdienerin gearbeitet habe. „Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.“ Ich finde wohl keinen Job mehr. Was kann ich tun?

    • Hallo,

      das beste ist, wenn Sie sich einen Termin in einer der Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung geben lassen. Dort könnte man erstmal eine Bestandsaufnahme machen, und Ihre Situation im Detail analysieren.

      Viel Erfolg

  • …Und wenn die Mauer noch wäre würden viele Menschen, die über Jahrzehnte nichts eingezahlt haben, auch heute die Kasse nicht leeren! Wir wissen von den Problemen doch schon seit Helmut Kohl. Aber das Volk hat so entschieden und weitergewählt. Gott sei Dank versteht man am Plattensee ja auch noch Deutsch. Wenn die Rente hier nicht reicht – in Ungarn oder Bulgarien kann man damit wohl gut auskommen.

    Aber mal im Ernst: ist das amerikanische Modell etwa besser? Keine RV und KV? Oder in UK, wo ein Drittel der Rentner an der Armutsgrenze leben?

  • Hallo,

    ich bin 60,5 arbeite seit 45,5 Jahren, und bin 50% schwerbehindert. Nun könnte ich in 6 Monaten in den Ruhestand gehen mit Abschlägen von 10,8%. Das bedeutet, das ich von meiner mühseligen erwirtschafteten Rente inklusive Krankenversicherung und Pflegeversicherung nun 20% abziehen muss. Wie meine Rente noch versteuert wird, kann ich noch nicht sagen. Wenn ein Politiker früher aus seinem Amt fliegt, hat er keine Abzüge. Denn er bekommt dann sein hohes Ruhegehalt bis an sein Lebensende, siehe ehemaliger Bundespräsident mit seinem hohen Ehrensold. Ich finde es sehr schäbig hier in unserem Land, dass unsere Politiker so unsozial zu ihren Steuerzahlern sind, die sie alle 4 Jahre wählen müssen, damit sie ihr unsoziales Treiben weiterführen können. Muttchen u.a. können ja schön reden, denn sie sind ja bestens versorgt.

    Fazit ist, das ich und viele andere Arbeitnehmer krank weiter schuften müssen, damit ihre klägliche Hungerrente nicht noch weiter beschnitten wird.
    Falsch finde ich, dass in allen Foren nur Polemik verstreut wird, und es sich eigentlich nichts tut. Die Franzosen machen es mit ihren gelben Westen richtig. Hut ab vor den Menschen die für Ihr Recht kämpfen. Hier aber wird nur gebuckelt, anstatt mal das Maul aufzumachen. Man muss sich schon schämen, in was für einer Duckmäuser-Gesellschaft ich hier leben muss. Keiner in der BRD ist in der Lage aufzustehen, und das Volk zum massiven Protest gegen diese Politik aufzurufen, und rote Westen zu verteilen.

    In Deutschland muss die Rebellion von oben verordnet werden. Ich kann nur sagen: armes Deutschland, arme für dumm verkaufte Bürger. Vielleicht werden jetzt mal ein paar Leute wach, und versuchen was zu ändern.

  • Hallo,

    ich hab noch ne Weile bis zur Rente, bin 1976 Bj. Habe mit 15 meine Lehre angefangen. Ich arbeite bis dato im 3-Schichtbetrieb, seit einem Jahr in 4 Schichten. Mein Ziel wäre, mit 50 Jahren mit arbeiten aufzuhören. Eventuell 3 Monate im Ausland zu leben, und 3 Monate hier. Würde die Sozialbeiträge wie Rentenbeitrag, usw. nicht mehr zahlen. Wenn ich es ausrechne, kann ich am 01.12.2039 Rente mit Abschlägen in Höhe von 14.4% beziehen. So wie ich das verstehe, wird das was ich bis zum fünfzigsten Lebensjahr eingezahlt habe, in die Rente eingefroren. Davon wird der Abschlag, Steuern und Sozialbeiträge abgezogen, was dann meine Rente am 01.12 2039 wäre. Hoffentlich können Sie mir helfen. Ps.: Wer 40 Jahre 3 Schicht arbeitet, lebt schonmal theoretisch 10 Jahre weniger, hiess es früher. Meine früheren Kollegen die damals in Rente gegangen sind, haben viele danach nur noch 1-2 Jahre gelebt. Damals hatten die noch nicht so einen Stress und die Hektik wie heute.

    Mit freundlichen Grüßen
    Franz

    • Hallo,

      ich kann Ihnen zwar nicht direkt helfen. Es gibt jedoch spezielle private Rentenberater. Meist sind das Juristen, die sich auf Rentenrecht spezialisiert haben, und auf Honorarbasis arbeiten. Die können Ihnen alles ganz genau berechnen. Also z.B. wie viel Sie bei einem Renteneintritt im Jahr XY verlieren, und wie Sie ggfls. vorsorgen können. Suchen Sie mal z.B. im Internet nach „Rentenberater“ oder „Fachanwalt für Rentenrecht“.

      Viel Erfolg

  • Ich bin Jahrgang 1960. Habe mit 63 Jahren dann schon 46 Jahre voll, muß aber einen hohen Abschlag in Kauf nehmen. Warum ??? Das ist gegenüber der stets arbeitenden Bevölkerung eine Frechheit und Schande! Wir sind mündige Bürger. Wer mehr als 45 Jahre eingezahlt hat, sollte auch selbst entscheiden können, ob er früher in Rente gehen möchte.

    Warum wehrt sich niemand gegen diese Regelung??? Keiner geht auf die Straße, um zu protestieren.

  • Der kleine Michel ist unserem Staat doch sch….egal. Steuern, Steuern auf alles auch auf die Rente (die Rentenbeiträge wurden ja schon versteuert). Egal MICHEL zahlt. Ohne Frage die Diäten unserer Politiker werden den steigenden Lebenshaltungskosten ÜBERMÄßIG angepasst. Von den Rest der Steuerverschwendung möchte ich erst gar nicht reden.

  • Es gibt einen kleinen Trick: Man bezieht die letzten notwendigen Monate Arbeitslosengeld, was normalerweise nicht angerechnet wird. Während der Zeit ist man geringfügig beschäftigt. Man zahlt in die Sozialkassen ein, also auch in die Rentenkasse. Der Verdienst bleibt steuerfrei. Krankenversichert ist man über die Agentur für Arbeit. Somit kann man je nach Anspruchszeit früher zu Hause bleiben. Dabei habe ich auch kein schlechtes Gewissen. Das sollte die Regierenden haben….

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