Wer eine Steuererklärung abgibt, hofft meist auf eine Rückerstattung. In manchen Fällen fordert das Finanzamt jedoch zusätzliches Geld vom Steuerzahler ein. Während Selbständige das Prozedere kennen, kommt für Arbeitnehmer ein solcher Bescheid eher überraschend. Wir erläutern, wie es zu einer Nachzahlung kommt, und was zu tun ist.
Warum kommt es zu einer Steuernachzahlung?
Insgesamt müssen nur wenige Steuerpflichtige eine Nachforderung des Finanzamts befürchten. Nur bestimmte Personengruppen leben mit dem Risiko, dass der Staat sich mit einer nachträglichen Forderung an sie wendet.
Grundsätzlich gilt: zu einer Steuernachzahlung kommt es immer dann, wenn im vergangenen Abrechnungszeitraum zu wenige Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden.
Ledige Menschen, die nur bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen ebenso wie viele weitere Personengruppen i.d. Regel keine Steuern nachzahlen. In diesem Fall wird die Steuer monatlich bereits vom beschäftigenden Unternehmen an das Finanzamt abgeführt. Das bedeutet, dass sämtliche generierten Einnahmen durch die monatlich vom Lohn einbehaltenen Abschläge bereits korrekt versteuert wurden. Anders stellt sich die Sache dar, wenn im abgelaufenen Steuerjahr keine oder nicht genügend „Zahlungen“ an das Finanzamt geleistet wurden. Zu solchen steuerlich komplizierten Situationen kommt es z.B. dann, wenn unterschiedliche Einnahmequellen für den Lebensunterhalt in Anspruch genommen werden.
Wann muss ich Steuern nachzahlen? (5 Beispiele)
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist ein guter Indikator, um das Risiko auf eine Steuernachzahlung zu beurteilen. Der Staat hat ausschließlich jene Personengruppen von der Abgabepflicht befreit, die unter keinen bekannten Umständen zu wenig Steuern zahlen würden. In diesen Fällen ist die Abgabe der Erklärung freiwillig, da sie häufig zu einer Steuerrückerstattung führt. Anders stellt sich die Situation bei folgenden Personen dar:
Tipp der Redaktion
Bei mehreren Einkunftsarten
Sämtliche Personen, die zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn noch weitere Einkünfte erzielen (siehe Einkunftsarten), haben unter Umständen einen zu geringen Steuerbetrag abgeführt. Diese Situaution ist gegeben, wenn die zusätzlichen Einkünfte einen Wert von 410 Euro im Jahr überschreiten. In der Praxis wird diese Grenze häufig durch den Bezug einer Rente oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erreicht.
Vermietet z.B. ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer daher ein Zimmer in seinem eigenen Haus, und erwirtschaftet gerade einmal 50 Euro im Monat, so ergibt sich ein zusätzliches Einkommen von 600 Euro im Jahr. Hier ist mit einer Steuernachzahlung zu rechnen, wenn nicht bereits Vorauszahlungen an das Finanzamt abgeführt wurden.
Bei Wahl der Steuerklassen 3 und 5
Weiterhin müssen auch verheiratete Menschen mit einer Nachforderung rechnen, wenn sie sich für die Steuerklassen drei und fünf entschieden haben. In der Praxis lohnt sich die Wahl dieser Steuerklassen nur dann, wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens verdient. Dabei kann jedoch die tatsächliche Verteilung des Einkommens nicht im Vorfeld steuerlich berücksichtigt werden. Darüber hinaus entsteht bei der Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer ein Problem. Die zu zahlende Lohnsteuer wird anhand der Splittingtabellen in Abhängigkeit vom Gesamteinkommen eines Paares errechnet. Das beschäftigende Unternehmen darf die zur Berechnung benötigten Daten jedoch nicht erheben. Deshalb versteuert es den Lohn des Beschäftigten ohne Berücksichtigung des Einkommens seines Ehepartners. Aufgrund dieses „Rechenfehlers“ ist eine Steuernachzahlung häufig nicht zu vermeiden.
Betroffene können in diesem Fall eine regelmäßige Vorauszahlung mit dem Finanzamt vereinbaren, oder die Steuerklasse wechseln.
Bei Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren
Eine ähnliche Situation liegt bei Paaren vor, die eine Besteuerung mit Steuerklasse 4 und Faktor gewählt haben. Dabei ermittelt das Finanzamt einen Faktor, der kleiner als eins ist und drei Nachkommastellen besitzt, um die annähernd korrekte Lohnsteuer zu ermitteln. Dieser wird schließlich in die Lohnsteuerkarte eingetragen, und dem Unternehmen mitgeteilt. Da jedoch auch in diesem Fall aufgrund von Runden oder Änderungen im Laufe des Jahres keine korrekte Besteuerung gegeben sein kann, muss der Betroffene häufig Steuern nachzahlen.
Bei der Nutzung von Freibeträgen
Zu einer Nachzahlung kann es auch kommen, wenn bereits im Vorfeld vom Finanzamt ein Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Dieser richtet sich meist nach den Fahrtkosten zur Arbeit oder den Kinderbetreuungskosten. Jedoch können sich auch hier viele Einflüsse im Laufe des Jahres ändern, sodass nur in wenigen Fällen ein korrekter Freibetrag eingetragen werden kann. Dadurch ist eine zu hohe Steuervergünstigung möglich, die schließlich in einer Nachforderung des Finanzamts endet.
Mehrere Arbeitgeber
Letztlich sind vor allem Selbstständige und Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern arbeiten, von Steuernachzahlungen betroffen. In diesen Fällen ist grundsätzlich keine korrekte Berechnung der Steuerschuld im Vorfeld möglich, sodass meist deutlich zu wenig gezahlt wird. Aus diesem Grund sind beide Personengruppen stets zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Definition: Der Begriff Progressionsvorbehalt bedeutet, dass durch den Bezug eigentlich steuerfreier Leistungen das Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts steigt, und somit ein höherer Steuersatz angewendet werden muss. In der Regel führt dies dazu, dass mehr Steuern gezahlt werden müssen.
Neben den o.g. genannten Beispielen können auch durch den Progressionsvorbehalt Steuernachzahlungen auf die Betroffenen zukommen. Jedes Jahr sind insbesondere junge Mütter sehr erbost über diese Feinheit des deutschen Steuerrechts, da sie teilweise zu unerwarteten Nachzahlungen von über 1.000 Euro führt. Grundsätzlich ist in Deutschland der Bezug von Sozialleistungen gemäß § 32b des Einkommensteuergesetzes nicht steuerpflichtig. Dabei ist im Gesetz eindeutig geregelt, dass unter anderem die Erträge aus Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld nicht versteuert werden müssen. In der Praxis ist dies jedoch nicht vollständig gegeben, da Sozialleistungen durch die Progression in vielen Fällen indirekt besteuert werden.
Was tun wenn das Finanzamt mehr Geld fordert?
In den meisten Fällen kommt eine Steuernachzahlung für die Betroffenen unerwartet. Das Finanzamt ist jedoch neben den Krankenkassen einer der unangenehmsten Gläubiger in Deutschland. Aus diesem Grund ist eine hohe Nachzahlung in den meisten Fällen existenzbedrohend. Kommt es zu einer unerwarteten Steuerforderung, sollten Betroffene in jedem Fall erst einmal Ruhe bewahren. Darüber hinaus sollte schnell gehandelt werden. Denn grundsätzlich steht nicht viel Zeit zur Verfügung, um die Schuld zu begleichen.
Steuerbescheid gründlich lesen
Als Erstes sollte der beigefügte Steuerbescheid gründlich gelesen werden. Ebenso wie Steuerpflichtigen Fehler bei Anfertigung der Steuererklärung passieren, unterlaufen auch Mitarbeitern des Finanzamts regelmäßig Fehler bei der Prüfung der Bescheide. Aus diesem Grund lohnt sich in den meisten Fällen die Überprüfung der Forderung durch einen Steuerberater.
Finanzierung sicherstellen
Während der Bescheid überprüft wird, sollten sich Steuerpflichtige schnellstmöglich um die Finanzierung der Nachzahlung kümmern. Selbst wenn sich herausstellt, dass der Steuerbescheid fehlerhaft war, so muss die Forderung des Finanzamts dennoch zunächst beglichen werden. Durch einen berechtigten Widerspruch verschiebt sich die Zahlungsfrist für Forderungen des Finanzamts in Deutschland erst mal nicht. Bei einem Einspruch muss eine ausführliche schriftliche Begründung vorgelegt werden, die im Idealfall mit zusätzlichen Belegen und Verweisen auf finanzgerichtliche Urteile untermauert wird.
Zinsen beachten
Unabhängig davon ob der Bescheid korrekt ist, sollten Betroffene daher in jedem Fall pünktlich zahlen. Ein Einspruch lohnt sich aktuell in jedem Fall. Bei einer Nachzahlung fordert das Finanzamt nicht nur die Steuerschulden, sondern ebenfalls Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr ein. Mit der Unterstützung eines Steuerberaters kann dieser oft auf marktübliche zwei Prozent gesenkt werden.
Unbedingt Fristen beachten
Um teure Konsequenzen zu vermeiden, sollten bei einer Steuernachzahlung sämtliche Fristen auf den Tag genau beachtet werden. Dabei ist vor allem der Beginn der Frist von großer Bedeutung. Dies ist jeweils der Tag, an dem der Steuerbescheid verschickt wurde, nicht jedoch der Tag des postalischen Zugangs. Sowohl für die Nachzahlung als auch für den Einspruch wird Steuerpflichtigen eine Frist von insgesamt einem Monat gewährt. Sowohl das Datum des Fristbeginns als auch des Fristendes sind in der Regel auf dem Bescheid vermerkt.
Kein Geld für Nachzahlung – was tun?
Selbstständige können bei einer hohen Steuernachzahlung eine Herabsetzung der Steuervorauszahlung beantragen. Auf diese Weise senkt sich die Steuerlast in den meisten Fällen bereits erheblich. Arbeitnehmer können an der Höhe der zu leistenden Steuern jedoch zu diesem Zeitpunkt nichts mehr ändern. Wer seine Steuern bis zum Ende der gewährten Frist nicht bezahlen kann, sollte sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Die Abgabenordnung sieht für diese Situation mehrere Möglichkeiten vor, wie mit Steuerschulden umzugehen ist. Eine Stundung der Steuerschuld ist immer dann möglich, wenn die Zahlung für den Schuldner eine „erhebliche Härte“ darstellen würde. Bei einem Aufschub handelt es sich um eine gewöhnliche Ratenzahlung der Steuerschulden. Diese wird jedoch nur im Ausnahmefall gewährt, wenn eine Vollstreckung droht. In Einzelfällen ist jedoch auch ein vollständiger Erlass der Steuerschuld möglich.
Hallo,
ich hätte folgende Frage… ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Das Finanzamt hatte mich in diesem Jahr aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Warum habe ich ehrlich gesagt nicht genau verstanden, da ja alles schon vom Arbeitgeber abgeführt wird. Nun kam vor ein paar Wochen der Bescheid. Ich sollte 32 Euro nachzahlen.
Ich kann mir nicht so wirklich erklären, wie diese Nachzahlung zu Stande kommt. Ich bin ledig und Steuerklasse 1. Mein Verdienst ist eher gering… unter 20.000 in 2016.
Hallo,
es ist tatsächlich eher selten, dass man bei Steuerklasse 1 etwas nachzahlen muss. Ich kann mir aktuell 2 Szenarien für eine Steuernachzahlung in Steuerklasse 1 vorstellen.
1. Es liegt tatsächlich unversteuertes Geld vor. Das kann z.B. sein, wenn Sie in 2016 Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünfte aus einem Zweitjob bezogen haben. Daraus wurden dann möglicherweise gar keine Steuern abgeführt.
2. Der Steuerbescheid ist falsch. Mit anderen Worten: das Finanzamt hat sich verrechnet, und Ihnen zu viel abgezogen.
Ich rate Ihnen zunächst, Ihren Steuerbescheid genau zu lesen. Vielleicht finden Sie dort schon Hinweise. Wenn Sie der Meinung sind, der Bescheid könnte falsch sein, legen Sie Widerspruch ein. Bedenken Sie, dass Sie hierfür nur 4 Wochen nach Ausstellung des Bescheids Zeit haben.
Viel Erfolg
Hallo,
ich habe folgendes Problem: für 2016 hatte ich eine hohe Steuernachzahlung. War davon ein halbes Jahr Hartz4-Empfänger und die andere Jahreshälfte habe ich in Teilzeit gearbeitet. Zusätzlich erhalte ich eine geringe Witwenrente. Habe Steuerklasse 1, bin ledig, und habe keine Kinder. Aus gesundheitlichen Gründen ist mir eine Vollzeit-Arbeit nicht möglich. Die Rückzahlung ans Finanzamt betrug etwa einen vollen Monatslohn. Wie kann es sein, dass ich als Geringverdiener so hohe Nachzahlungen zu leisten habe? Wird das nun jedes Jahr auf mich zutreffen?
Hallo,
da kann ich jetzt auch nur spekulieren. Jetzt könnte man die Frage stellen, ob der Arbeitgeber aus dem Teilzeitjob alle notwendigen Steuern an das Finanzamt abgeführt hat. Was noch sein könnte: Sie konnten bisher die Witwenrente alleine steuerfrei vereinnahmen. Durch die zusätzlichen Einkünfte aus dem Teilzeitjob – es werden nun alle Einkünfte zusammengerechnet – haben sie den Grundfreibetrag überschritten. Jetzt schlägt die Steuerfalle zu. Ich halte die Nachzahlung jedoch für eine einmalige Sache.
Viele Grüße
Hallo, könnt ihr folgende Frage beantworten?
Mein Freund hat 2015 sechs Monate freiberuflich gearbeitet, bevor er einen festen Job angenommen hat. Das Finanzamt hat ab da die Steuervorauszahlung fortan geschätzt. Da er seinen Papierkram hat schleifen lassen, kam 2017 eine dicke Steuervorauszahlung mit Sperrung des Kontos. Er hat er das Geld sofort überwiesen, obwohl er das ja gar nicht hätte zahlen müssen, weil er nicht mehr selbstständig war. Das war letztes Jahr im September. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, dieses Geld zurückzubekommen? Leider war er da sehr schludrig.
LG
Hallo,
normalerweise kann man bei einem Steuerbescheid nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Danach geht es nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen, und liegt im Ermessen des Sachbearbeiters des Finanzamts. Am besten suchen Sie sich hierfür einen Steuerberater.
Viel Erfolg
Hallo,
laut Bescheid meines Steuerberaters muss ich für 2017 knapp 100.000 Euro Steuern nachzahlen. Ist es sinnvoll, diese Zahlung freiwillig noch in diesem Jahr zu leisten? Oder wäre es gut, einen Teilbetrag zu leisten? Oder sollte ich besser auf den Steuerbescheid warten und erst dann zahlen?
Danke für einen Tipp!
Hallo,
grundsätzlich wartet man auf den Bescheid. Aber das ist leider nichts, was ich Ihnen aus der Ferne beantworten kann, ohne Ihre genaue Situation zu kennen. Ihr Steuerberater müsste Ihnen das aber sagen können.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Ich bin bei nur einem Arbeitgeber tätig. Wenn ich meine Lohnsteuerbescheinigung in mein Steuerprogramm eingebe, kommt bei mir immer eine Nachzahlung raus. Ich habe keine Werbekosten abzusetzen und komme somit nicht über meine Pauschale in Höhe von 1000€. Auch sonst habe ich nichts anzugeben. Warum kommt dann überhaupt eine Nachzahlung raus? Kann mir das einer erklären?
VG
Hallo,
aktuell kann ich mir drei Szenarien vorstellen, warum Sie Steuern nachzahlen müssten. Was aber nicht heisst, dass es nicht noch andere Gründe geben kann.
Viele Grüße
Hallo,
wir sind eine Familie mit 2 schulpflichtigen Kindern. Wir haben die Steuerklasse 3 und 5, da mein Mann etwa das 3 fache verdient wie ich (arbeite halbtags). Wir haben leider auch nichts abzusetzen, und kommen nicht über die Werbekostenpauschale. Ist es normal, dass wir seit etwa 2 Jahren über 1000 € Nachzahlungen haben. Freibeträge sind mir nicht bekannt.
Danke und Gruß
Hallo,
bei der Steuerklassenkombi 3 / 5 kann es wie oben beschrieben zu Nachzahlungen kommen. Beträgt die Nachzahlung mehr als 400 Euro, verlangt das Finanzamt normalerweise Vorauszahlungen von Ihnen. Betrug die Steuernachzahlung weniger als 400 Euro, können Sie mit dem Finanzamt freiwillig eine Vorauszahlung vereinbaren, um weitere Nachforderungen in Zukunft zu verhindern. Unabhängig davon können Sie immer eine Erhöhung der Vorauszahlungen beantragen.
Viele Grüße
Hallo vielleicht kann mir hier Jemand weiterhelfen ?
Mein Mann und ich haben im September 2017 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Ausbildung und mein Mann im Familienunternehmen angestellt. Für das Jahr 2017 haben wir eine Rückzahlung erhalten. Heute traf mich allerdings der Schlag als ich den Brief vom Finanzamt öffnete. Sie verlangen nun eine Nachzahlung für 2018. Zum Verständnis: Im Jahr 2018 war ich immer noch Auszubildende, und mein Mann immer noch Angestellter im Unternehmen. Das einzige was sich hier geändert hatte war, dass mein Mann seit Februar 2018 eine Gehaltserhöhung hatte, und dann zum 01.12 2018 noch arbeitslos gemeldet war.
Hier stelle ich mir jetzt die Frage, wieso wir knapp die Hälfte von dem Betrag den wir noch im Jahr 2017 erhalten hatten, jetzt im Jahre 2018 zurückzahlen sollen.
Bin dankbar für jede Antwort
Hallo,
es liegt vermutlich an 2 Dingen. Mit der Heirat ändern sich Ihre Steuerklassen, was zu einer Neuberechnung der Abgabenlast führt. Sie haben nach der Hochzeit zunächst beide die Steuerklasse 4., was nicht unbedingt vorteilhaft sein muss. Eventuell könnten Sie über einen Wechsel der Steuerklassen nachdenken. Zudem hat Ihr Mann in 2018 mehr verdient als in 2017, weshalb er auch mehr Steuern zahlen muss.
Freundliche Grüße
Hallo, es wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet…
Ich habe freiwillig zwei EStErklärungen für 2018 und 2019 abgegeben. Für 2018 sollte ich 1100€ Erstattung bekommen. Für 2019 aber ca. 1600€ nachzahlen wg. Steuerklassen Kombin. 3/5, da meine Frau in Elternzeit war. Das Finanzamt hat die Nachzahlung mit der Erstattung verrechnet. Ich muss noch ca. 450 € nachzahlen. Nun möchte ich Einspruch einlegen, und meine EStrErklärung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten für 2019 zurückziehen. Bekomme ich in diesem Fall die Steuererstattung aus 2018 ca. 1100e welche verrechnet wurde?
Ich danke vorab für Ihre Antwort!
VG
Hallo,
soweit mir bekannt ist, darf das Finanzamt gegensätzliche Forderungen miteinander verrechnen. Ob sich die Steuererklärungen für 2018 und 2019 voneinander trennen lassen, weiß ich nicht. Das kann Ihnen nur ein Steuerberater beantworten.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe meinen elektronischen Steuerbescheid erhalten, und muss eine Nachzahlung durchführen. Ich weiß jedoch nicht, wie ich es machen soll. Sie könnten mir einen Tipp geben.
Herzliche Grüße
Julian
Hallo,
es gibt im Prinzip 2 Möglichkeiten. 1. Sie finden die Bankverbindung, wohin Sie das Geld überweisen müssen, auf dem Steuerbescheid. 2. Sie haben dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erteilt. Dann zieht das Finanzamt den Geldbetrag von Ihrem Girokonto ein.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe auch eine Frage. Wie ist das bei einem Jobwechsel, also 2 Arbeitgebern in einem Jahr? Ich habe bei meinem 2. Job für kurze Zeit weniger verdient, hatte aber zusätzliche Ausgaben und muss jetzt nachzahlen. Hätte ich irgendwo genauer Job 1 und Job 2 angeben müssen?
Gruß, Katja
Hallo,
das können Sie zwar tun, müssen es aber nicht. Das Finanzamt übernimmt zunächst die von den Arbeitgebern übermittelten Daten, und weiß daher über Ihre Einkünfte bescheid.
Freundliche Grüße
Im Jahr 2020 habe ich komplett Krankengeld bezogen, und zwar 20200,-EUR. Muss ich bei Steuerklasse 1 mit einer Nachzahlung rechnen?
Alle Antworten helfen, vielen lieben Dank
VLg Klaus
Hallo.
nein, höchstwahrscheinlich nicht. Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig. Es muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden, da es dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Wichtig für Sie ist Folgendes: Wenn Sie außer dem Krankengeld in dem besagten Zeitraum sonst keine nennenswerten Einkünfte hatten, sollte eine Steuernachzahlung kein Thema für Sie sein.
Freundliche Grüße
Ich bin als Lediger bei 2 Arbeitgebern beschäftigt. Steuerklasse 1 und 6. Jeder sagt, Steuerklasse 6 ist nicht so schlimm, kriegt man mit der Steuererklärung wieder zurück. Stattdessen muss ich jetzt 400 Euro nachzahlen. Freibeträge habe ich nicht, dafür Riester, LV zur Altersvorsorge, Wegkosten und weiteres zum absetzen. Wie kann das sein?
Vielen Dank
Hallo,
es liegt wahrscheinlich schon an der Aufnahme ihres Zweitjobs, und der damit verbundenen höheren Besteuerungsgrundlage. Ich halte das jedoch für einmaligen Effekt. Das sollte bei zukünftigen Steuererklärungen nicht mehr passieren.
Freundliche Grüße
Meine Frau und ich sind Rentner. 2017 mussten wir für die Beihilfestelle einen Steuerbescheid
vorlegen. Dadurch sind wir beim Finanzamt wieder erfasst. Seit dem geben wir wieder eine Steuererklärung ab. Jetzt erhielten wir einen Steuerbescheid für 2015 und 2016 ohne dass wir eine Steuererklärung abgegeben hatten. Für 2015 sollen wir jetzt 335,00 und für 2016 377,00 € nachbezahlen. Wurden diese Beträge vom Finanzamt geschätzt oder können wir nachträglich noch eine Steuererklärung abgeben?
Hallo zusammen,
meine Ehefrau und ich sind zusammen veranlagt.
Wir haben die Lohnsteuerklasse 3 und 5 zusätzlich
hat meine Frau noch einen 2. Job dieser wird auf der
Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6 ausgewiesen.
Nach Berechnung über das Steuerprogramm sollen
wir rund 1500€ nachzahlen.
Wie ist das möglich ?
Hallo, meine Frau ist im letzten Jahr von einer kleinen Teilzeitstelle auf ca 80 % Stelle arbeiten gewesen und ich habe eine Vollzeitstelle. Lohnsteuerklasse 3+5. Ich habe einen Dienstwagen und meine Frau ein paar km anzusetzen. Kann es sein durch die Aufstockung von 20 auf 80 %, das es eine 2000 € Nachzahlung nach sich zieht? Wir zahlen doch schon grundsätzlich – gerade in Klasse 5 hohe Steuern.
Guten Tag,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war bis Ende Juli 2021 noch bei der Bundeswehr und wurde mit Steuerklasse 1 versteuert. Ende August hab ich dann eine „Übergangszahlung“ von ungefähr 9700€ brutto (6800€ netto) bekommen. Ab dem 01.08.21 hab ich eine Ausbildung angefangen und diese Vergütung 970€ brutto (700€ netto) wurde über die Steuerklasse 6 versteuert, weil ich noch bis Juni von der Bundeswehr Gehalt bekomme, 1600€ brutto (1300€ netto) und das wurde über die Steuerklasse 1 versteuert.
So jetzt hab ich eine Steuererklärung online gemacht und mir wird gezeigt das ich 1400€ nachzahlen müsse.
Könnte mir hier jemand evtl helfen bevor ich hunderte Euro beim Steuerberater lasse?
Liebe Grüße
Hallo, ich muss Steuern nachzahlen.
Kann es sein das ich 20.000 Euro mehr in dem Jahr verdient habe.
Die Steuern werden doch von meinem Arbeitggwbet bezahlt.
Super Beitrag!
Kurz und Informativ, so sollte es sein.
Wie sieht es mit den ganzen neuen Steuererklärungs Apps aus ?
Könnt ihr so etwas empfehlen oder sollte man sich doch eher einen Steuerberater als persönlichen Ansprechpartner suchen ?
Viele liebe Grüße aus Dortmund