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Steuernachzahlung: Warum muss ich Steuern nachzahlen?

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Wer eine Steuererklärung abgibt, hofft meist auf eine Rückerstattung. In manchen Fällen fordert das Finanzamt jedoch zusätzliches Geld vom Steuerzahler ein. Während Selbständige das Prozedere kennen, kommt für Arbeitnehmer ein solcher Bescheid eher überraschend. Wir erläutern, wie es zu einer Nachzahlung kommt, und was zu tun ist.

Warum kommt es zu einer Steuernachzahlung?

Insgesamt müssen nur wenige Steuerpflichtige eine Nachforderung des Finanzamts befürchten. Nur bestimmte Personengruppen leben mit dem Risiko, dass der Staat sich mit einer nachträglichen Forderung an sie wendet.

Grundsätzlich gilt: zu einer Steuernachzahlung kommt es immer dann, wenn im vergangenen Abrechnungszeitraum zu wenige Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden.

Ledige Menschen, die nur bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen ebenso wie viele weitere Personengruppen i.d. Regel keine Steuern nachzahlen. In diesem Fall wird die Steuer monatlich bereits vom beschäftigenden Unternehmen an das Finanzamt abgeführt. Das bedeutet, dass sämtliche generierten Einnahmen durch die monatlich vom Lohn einbehaltenen Abschläge bereits korrekt versteuert wurden. Anders stellt sich die Sache dar, wenn im abgelaufenen Steuerjahr keine oder nicht genügend „Zahlungen“ an das Finanzamt geleistet wurden.

Zu solchen steuerlich komplizierten Situationen kommt es z.B. dann, wenn unterschiedliche Einnahmequellen für den Lebensunterhalt in Anspruch genommen werden.

Wann muss ich Steuern nachzahlen? (5 Beispiele)

steuern berechnen

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist ein guter Indikator, um das Risiko auf eine Steuernachzahlung zu beurteilen. Der Staat hat ausschließlich jene Personengruppen von der Abgabepflicht befreit, die unter keinen bekannten Umständen zu wenig Steuern zahlen würden. In diesen Fällen ist die Abgabe der Erklärung freiwillig, da sie häufig zu einer Steuerrückerstattung führt. Anders stellt sich die Situation bei folgenden Personen dar:

Tipp der Redaktion

Bei mehreren Einkunftsarten

Sämtliche Personen, die zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn noch weitere Einkünfte erzielen (siehe Einkunftsarten), haben unter Umständen einen zu geringen Steuerbetrag abgeführt. Diese Situaution ist gegeben, wenn die zusätzlichen Einkünfte einen Wert von 410 Euro im Jahr überschreiten. In der Praxis wird diese Grenze häufig durch den Bezug einer Rente oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erreicht.

Vermietet z.B. ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer daher ein Zimmer in seinem eigenen Haus, und erwirtschaftet gerade einmal 50 Euro im Monat, so ergibt sich ein zusätzliches Einkommen von 600 Euro im Jahr. Hier ist mit einer Steuernachzahlung zu rechnen, wenn nicht bereits Vorauszahlungen an das Finanzamt abgeführt wurden.

Bei Wahl der Steuerklassen 3 und 5

Weiterhin müssen auch verheiratete Menschen mit einer Nachforderung rechnen, wenn sie sich für die Steuerklassen drei und fünf entschieden haben. In der Praxis lohnt sich die Wahl dieser Steuerklassen nur dann, wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens verdient. Dabei kann jedoch die tatsächliche Verteilung des Einkommens nicht im Vorfeld steuerlich berücksichtigt werden. Darüber hinaus entsteht bei der Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer ein Problem. Die zu zahlende Lohnsteuer wird anhand der Splittingtabellen in Abhängigkeit vom Gesamteinkommen eines Paares errechnet.

Das beschäftigende Unternehmen darf die zur Berechnung benötigten Daten jedoch nicht erheben. Deshalb versteuert es den Lohn des Beschäftigten ohne Berücksichtigung des Einkommens seines Ehepartners. Aufgrund dieses „Rechenfehlers“ ist eine Steuernachzahlung häufig nicht zu vermeiden. Betroffene können in diesem Fall eine regelmäßige Vorauszahlung mit dem Finanzamt vereinbaren, oder die Steuerklasse wechseln.

Bei Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren

Eine ähnliche Situation liegt bei Paaren vor, die eine Besteuerung mit Steuerklasse 4 und Faktor gewählt haben. Dabei ermittelt das Finanzamt einen Faktor, der kleiner als eins ist und drei Nachkommastellen besitzt, um die annähernd korrekte Lohnsteuer zu ermitteln. Dieser wird schließlich in die Lohnsteuerkarte eingetragen, und dem Unternehmen mitgeteilt. Da jedoch auch in diesem Fall aufgrund von Runden oder Änderungen im Laufe des Jahres keine korrekte Besteuerung gegeben sein kann, muss der Betroffene häufig Steuern nachzahlen.

Bei der Nutzung von Freibeträgen

Zu einer Nachzahlung kann es auch kommen, wenn bereits im Vorfeld vom Finanzamt ein Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Dieser richtet sich meist nach den Fahrtkosten zur Arbeit oder den Kinderbetreuungskosten. Jedoch können sich auch hier viele Einflüsse im Laufe des Jahres ändern, sodass nur in wenigen Fällen ein korrekter Freibetrag eingetragen werden kann. Dadurch ist eine zu hohe Steuervergünstigung möglich, die schließlich in einer Nachforderung des Finanzamts endet.

Mehrere Arbeitgeber

Letztlich sind vor allem Selbstständige und Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern arbeiten, von Steuernachzahlungen betroffen. In diesen Fällen ist grundsätzlich keine korrekte Berechnung der Steuerschuld im Vorfeld möglich, sodass meist deutlich zu wenig gezahlt wird. Aus diesem Grund sind beide Personengruppen stets zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Definition: Der Begriff Progressionsvorbehalt bedeutet, dass durch den Bezug eigentlich steuerfreier Leistungen das Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts steigt, und somit ein höherer Steuersatz angewendet werden muss. In der Regel führt dies dazu, dass mehr Steuern gezahlt werden müssen.

Neben den o.g. genannten Beispielen können auch durch den Progressionsvorbehalt Steuernachzahlungen auf die Betroffenen zukommen. Jedes Jahr sind insbesondere junge Mütter sehr erbost über diese Feinheit des deutschen Steuerrechts, da sie teilweise zu unerwarteten Nachzahlungen von über 1.000 Euro führt. Grundsätzlich ist in Deutschland der Bezug von Sozialleistungen gemäß § 32b des Einkommensteuergesetzes nicht steuerpflichtig. Dabei ist im Gesetz eindeutig geregelt, dass unter anderem die Erträge aus Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld nicht versteuert werden müssen.

In der Praxis ist dies jedoch nicht vollständig gegeben, da Sozialleistungen durch die Progression in vielen Fällen indirekt besteuert werden.

Was tun wenn das Finanzamt mehr Geld fordert?

finanzamt

In den meisten Fällen kommt eine Steuernachzahlung für die Betroffenen unerwartet. Das Finanzamt ist jedoch neben den Krankenkassen einer der unangenehmsten Gläubiger in Deutschland. Aus diesem Grund ist eine hohe Nachzahlung in den meisten Fällen existenzbedrohend. Kommt es zu einer unerwarteten Steuerforderung, sollten Betroffene in jedem Fall erst einmal Ruhe bewahren. Darüber hinaus sollte schnell gehandelt werden. Denn grundsätzlich steht nicht viel Zeit zur Verfügung, um die Schuld zu begleichen.

Steuerbescheid gründlich lesen

Als Erstes sollte der beigefügte Steuerbescheid gründlich gelesen werden. Ebenso wie Steuerpflichtigen Fehler bei Anfertigung der Steuererklärung passieren, unterlaufen auch Mitarbeitern des Finanzamts regelmäßig Fehler bei der Prüfung der Bescheide. Aus diesem Grund lohnt sich in den meisten Fällen die Überprüfung der Forderung durch einen Steuerberater.

Finanzierung sicherstellen

Während der Bescheid überprüft wird, sollten sich Steuerpflichtige schnellstmöglich um die Finanzierung der Nachzahlung kümmern. Selbst wenn sich herausstellt, dass der Steuerbescheid fehlerhaft war, so muss die Forderung des Finanzamts dennoch zunächst beglichen werden. Durch einen berechtigten Widerspruch verschiebt sich die Zahlungsfrist für Forderungen des Finanzamts in Deutschland erst mal nicht. Bei einem Einspruch muss eine ausführliche schriftliche Begründung vorgelegt werden, die im Idealfall mit zusätzlichen Belegen und Verweisen auf finanzgerichtliche Urteile untermauert wird.

Zinsen beachten

Unabhängig davon ob der Bescheid korrekt ist, sollten Betroffene daher in jedem Fall pünktlich zahlen. Ein Einspruch lohnt sich aktuell in jedem Fall. Bei einer Nachzahlung fordert das Finanzamt nicht nur die Steuerschulden, sondern ebenfalls Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr ein. Mit der Unterstützung eines Steuerberaters kann dieser oft auf marktübliche zwei Prozent gesenkt werden.

Unbedingt Fristen beachten

Um teure Konsequenzen zu vermeiden, sollten bei einer Steuernachzahlung sämtliche Fristen auf den Tag genau beachtet werden. Dabei ist vor allem der Beginn der Frist von großer Bedeutung. Dies ist jeweils der Tag, an dem der Steuerbescheid verschickt wurde, nicht jedoch der Tag des postalischen Zugangs. Sowohl für die Nachzahlung als auch für den Einspruch wird Steuerpflichtigen eine Frist von insgesamt einem Monat gewährt. Sowohl das Datum des Fristbeginns als auch des Fristendes sind in der Regel auf dem Bescheid vermerkt.

Kein Geld für Nachzahlung – was tun?

Selbstständige können bei einer hohen Steuernachzahlung eine Herabsetzung der Steuervorauszahlung beantragen. Auf diese Weise senkt sich die Steuerlast in den meisten Fällen bereits erheblich. Arbeitnehmer können an der Höhe der zu leistenden Steuern jedoch zu diesem Zeitpunkt nichts mehr ändern. Wer seine Steuern bis zum Ende der gewährten Frist nicht bezahlen kann, sollte sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

Die Abgabenordnung sieht für diese Situation mehrere Möglichkeiten vor, wie mit Steuerschulden umzugehen ist. Eine Stundung der Steuerschuld ist immer dann möglich, wenn die Zahlung für den Schuldner eine „erhebliche Härte“ darstellen würde. Bei einem Aufschub handelt es sich um eine gewöhnliche Ratenzahlung der Steuerschulden. Diese wird jedoch nur im Ausnahmefall gewährt, wenn eine Vollstreckung droht. In Einzelfällen ist jedoch auch ein vollständiger Erlass der Steuerschuld möglich.

Haben Sie Fragen zur Steuernachzahlung? Keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen! In Deutschland müssen Sie Einkommensteuer zahlen, abhängig von Ihren versteuernden Einkünften. Unser Service bietet Ihnen Informationen zu Ihrem Steuersatz, wie er berechnet wird und welchen Prozentsatz Sie zahlen müssen. Egal, ob es um Ihre Rente oder Ihr Einkommen geht, wir haben die Antworten, die Ihnen helfen, Ihr Steuerleben zu vereinfachen. Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihre Steuern mit Leichtigkeit zu bewältigen.

1. Steuernachzahlung – Was müssen Sie wissen?

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Wenn es um das Thema Steuerzahlung geht, gibt es viele Informationen, die Sie kennen sollten, um den Prozess reibungslos und stressfrei zu gestalten. In Deutschland müssen Sie als Bürger Steuern zahlen, basierend auf Ihren einkünften und dem geltenden Steuersatz. Zum Beispiel wird Ihr Einkommen besteuert, und je nach Ihrem steuerpflichtigen Einkommen kann der Steuersatz variieren. Es ist wichtig zu wissen, dass die Steuerzahlung für jedes Jahr fällig ist, und das Finanzamt erwartet, dass Sie Ihre Steuern rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie jedoch feststellen, dass Sie eine Nachzahlung leisten müssen, machen Sie sich keine Sorgen! Es gibt verschiedene Optionen, um Ihre Steuernachzahlung zu berechnen und zu begleichen.

Sie können entweder eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren oder eine Ermäßigung oder Stundung beantragen, wenn Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Es ist auch möglich, die Nachzahlung aufzuteilen und in Raten zu zahlen, um die finanzielle Belastung zu verringern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Freistellungsauftrag – er ermöglicht es Ihnen, bestimmte steuerfreie Beträge zu berücksichtigen und somit Ihre Steuerlast zu reduzieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steuernachzahlung keine Angst machen sollte.

Mit den richtigen Informationen und Optionen können Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen und den Prozess so stressfrei wie möglich gestalten. Zögern Sie nicht, den Service des Finanzamts in Anspruch zu nehmen, um alle Ihre Fragen zur Steuerzahlung zu klären. Auch wenn man umzieht in eine Andere Stadt oder einen anderen Landkreis, müssen Steuerschulden beglichen werden. Das Ummelden auf eine andere Adresse ist stets dem Finanzamt mitzuteilen!

2. Wie berechnet man die Steuernachzahlung?

Wenn es um das Thema Steuernachzahlung geht, ist es wichtig zu verstehen, wie diese berechnet wird. In Deutschland wird die Steuernachzahlung auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet. Das Finanzamt prüft Ihre einkommensteuerlichen Informationen für das betreffende Jahr, wie beispielsweise Ihre Einkünfte und die Versteuerung der Rente. Anhand dieser Informationen wird der zu zahlende Betrag ermittelt. Der Steuersatz richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und wird in Prozent angegeben. Je nach persönlicher Situation kann es sein, dass Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen.

Um die Steuernachzahlung zu berechnen, können verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Beispielsweise erfolgt die Berechnung auf Basis Ihres versteuerungsfähigen Einkommens. Dazu gehören nicht nur Ihre regulären Einkünfte, sondern auch andere Einkommensquellen wie beispielsweise Kapitalgewinne. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen, damit Ihre Steuersituation korrekt berechnet werden kann. Darüber hinaus können weitere Faktoren, wie beispielsweise Ihre persönlichen Lebensumstände, einen Einfluss auf die Höhe der Steuernachzahlung haben. Wenn Sie beispielsweise Verpflichtungen haben, wie eine Ratenzahlung für andere finanzielle Verpflichtungen, kann dies Auswirkungen auf Ihre Steuernachzahlung haben.

Es ist ratsam, sich über die verschiedenen Berechnungsmethoden und Optionen zu informieren, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen. Das Finanzamt steht Ihnen als Service zur Verfügung und kann Ihnen weitere Informationen geben, um den Berechnungsprozess zu erleichtern. Haben Sie keine Angst vor der Steuernachzahlung – mit den richtigen Informationen und Vorgehensweisen können Sie den Prozess stressfrei gestalten.

3. Welche Optionen haben Sie, um die Steuernachzahlung zu begleichen?

Nachdem Sie in den vorherigen Absätzen herausgefunden haben, wie Sie Ihre Steuerzahlung berechnen und was dies für Ihre Steuernachzahlung bedeutet, stellt sich nun die Frage: Welche Optionen haben Sie, um die Steuernachzahlung zu begleichen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten. Eine Option ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Finanzamt. Dies kann eine praktische Lösung sein, wenn Sie die Steuersumme nicht auf einmal bezahlen können. Sie können mit dem Finanzamt vereinbaren, in welchen Raten Sie die Nachzahlung begleichen wollen. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall möglicherweise Zinsen anfallen könnten.

Eine andere Option besteht darin, eine Ermäßigung oder Stundung bei Ihrem Finanzamt zu beantragen. Je nach individueller Situation und besonderen Gründen, die eine Steuerzahlung erschweren, können Sie möglicherweise eine Reduzierung Ihrer Steuerschuld beantragen oder eine Stundung der Zahlung vereinbaren. Hier ist es wichtig, genaue Informationen von Ihrem Finanzamt einzuholen, um die genauen Voraussetzungen und Verfahren zu kennen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine pünktliche Bezahlung Ihrer Steuernachzahlung entscheidend ist.

Wenn Sie die Nachzahlung nicht rechtzeitig begleichen, können sowohl Zinsen als auch mögliche Bußgelder oder andere Sanktionen die Folge sein. Daher ist es ratsam, die Zahlungsfristen sorgfältig im Auge zu behalten und ggf. Optionen wie die Ratenzahlung oder den Antrag auf Ermäßigung rechtzeitig in Betracht zu ziehen. Falls es Ihnen möglich ist, ist die vollständige Bezahlung der Steuernachzahlung sicherlich die einfachste und stressfreiste Lösung.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Nachzahlung aufzuteilen und in Raten zu zahlen. Dafür wenden Sie sich am besten an Ihr Finanzamt, um die genauen Modalitäten zu klären. Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass Sie keine Angst vor der Steuernachzahlung haben müssen. Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten. Informieren Sie sich genau über Ihre Optionen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzamt auf und finden Sie die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.

4. Können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren?

Können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren? Eine Steuernachzahlung kann manchmal eine finanzielle Belastung darstellen, vor allem wenn sie unerwartet hoch ausfällt. Doch keine Sorge, Sie haben Optionen, um die Steuernachzahlung zu begleichen. Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Finanzamt. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, den Betrag in mehreren Teilzahlungen zu begleichen und somit die finanzielle Belastung zu strecken. Um eine Ratenzahlung zu vereinbaren, sollten Sie sich zunächst an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Dort können Sie Informationen über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen erhalten.

In der Regel müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, die Nachzahlung auf einmal zu leisten. Dafür müssen Sie Ihre finanzielle Situation darlegen und beispielsweise Einkommensnachweise oder Ausgabenbelege vorlegen.

Das Finanzamt prüft daraufhin Ihren Antrag und entscheidet über die Gewährung der Ratenzahlung. Wenn diese bewilligt wird, vereinbaren Sie gemeinsam die Höhe der einzelnen Raten sowie den Zeitraum, in dem Sie die Nachzahlung begleichen müssen. Meistens erstreckt sich dieser Zeitraum über mehrere Monate oder sogar Jahre, je nach Höhe der Steuernachzahlung und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten. Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Ratenzahlung Zinsen anfallen können. Diese werden in der Regel auf den noch offenen Betrag berechnet.

Dennoch kann die Option einer Ratenzahlung eine große Erleichterung sein, um die Steuernachzahlung besser bewältigen zu können. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrem Finanzamt über diese Möglichkeit und informieren Sie sich darüber, wie Sie eine Ratenzahlung vereinbaren können. In Deutschland ist es bei einer Steuernachzahlung wichtig, die entsprechenden Fristen einzuhalten. Eine verspätete Zahlung kann zu Mahnungen, Säumniszuschlägen oder weiteren Konsequenzen führen.

Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig über den Zahlungszeitraum zu informieren und gegebenenfalls eine Ratenzahlung zu beantragen, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. Insgesamt sollten Sie keine Angst vor der Steuernachzahlung haben. Mit den richtigen Informationen und Optionen wie einer Ratenzahlung können Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen und den Prozess so stressfrei wie möglich gestalten. Das Finanzamt steht Ihnen dabei mit Service und Beratung zur Seite, um Ihnen bei Fragen oder Unsicherheiten weiterzuhelfen.

Denken Sie daran, dass Sie nicht alleine sind – viele Menschen leben in ähnlichen Situationen und finden Wege, um ihre Steuernachzahlung zu bewältigen. Verlieren Sie also nicht den Mut und nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten, um Ihre finanzielle Situation erfolgreich zu meistern.

5. Wann müssen Sie eine Steuernachzahlung leisten?

Wann müssen Sie eine Steuernachzahlung leisten? Diese Frage kann im Zusammenhang mit Ihrer einkommensteuerlichen Situation aufkommen. In Deutschland erfolgt die Erhebung der Einkommensteuer in der Regel durch das Finanzamt. Wenn Sie Einkünfte haben, die über den steuerfreien Betrag hinausgehen, müssen Sie Steuern zahlen. Der Steuersatz ist abhängig von Ihrem versteuernden Einkommen und kann je nach Einkommenshöhe variieren. Das bedeutet, je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr Steuersatz. Wenn Sie zum Beispiel ein Jahresgehalt von 50.000 Euro haben, werden Sie einen höheren Steuersatz zahlen als jemand mit einem Gehalt von 30.000 Euro.

Die genauen Informationen zu den Steuersätzen und Berechnungen finden Sie auf der Webseite des Finanzamts oder können sich dort persönlich beraten lassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einkommensteuer in der Regel einmal im Jahr bezahlt wird. Die genaue Frist für die Zahlung der Steuernachzahlung richtet sich nach Ihrem individuellen Steuerbescheid. Es ist ratsam, den Steuerbescheid zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls die Nachzahlung fristgerecht zu leisten, um mögliche Säumniszuschläge oder weitere Konsequenzen zu vermeiden. In einigen Fällen kann eine Steuernachzahlung unerwartet sein, zum Beispiel wenn sich Ihre Einkommenssituation geändert hat oder Sie eine nachträgliche Beurteilung Ihrer einkommensteuerlichen Verhältnisse erhalten haben.

In solchen Fällen ist es empfehlenswert, sich beim Finanzamt zu erkundigen und mögliche Maßnahmen wie eine Ratenzahlung oder die Beantragung einer Ermäßigung oder Stundung zu prüfen. Das Finanzamt bietet oft verschiedene Serviceleistungen und Informationen zu diesem Thema an, um Ihnen bei der Erfüllung Ihrer finanziellen Verpflichtungen zu helfen.

Die Übernahme der Verantwortung für Ihre Steuerangelegenheiten kann zunächst einschüchternd sein, insbesondere wenn es um eine Steuernachzahlung geht. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten. Mit der richtigen Planung und fristgerechten Zahlung können Sie sicherstellen, dass Sie keine Säumniszuschläge oder weitere Konsequenzen befürchten müssen. Sollten Sie weitere Fragen zur Steuernachzahlung haben, stehen Ihnen das Finanzamt und weitere Steuerberater gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich nicht entmutigen – eine Steuernachzahlung muss kein Grund zur Sorge sein, sondern kann als Teil des finanziellen Lebens verstanden werden.

6. Können Sie eine Ermäßigung oder Stundung beantragen?

Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen, können Fragen und Unsicherheiten aufkommen. Aber keine Sorge, wir haben die Antworten für Sie! In diesem Artikel haben wir bereits besprochen, wie Sie Ihre Steuern berechnen und welche Möglichkeiten Sie haben, die Nachzahlung zu begleichen. Doch was ist, wenn Sie eine Ermäßigung oder Stundung beantragen möchten? In Deutschland gibt es verschiedene Gründe, aus denen Sie eine Ermäßigung oder Stundung beantragen können. Zum Beispiel, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder in finanziellen Schwierigkeiten stecken.

Das Finanzamt prüft dann Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie eine Reduzierung des Steuerbetrags oder eine Verschiebung der Zahlungsfrist erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht automatisch jeder Antrag genehmigt wird. Sie müssen Ihre finanzielle Situation offenlegen und ggf. entsprechende Nachweise vorlegen. Je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen ist und welche Verpflichtungen Sie haben, kann eine Ermäßigung oder Stundung gewährt werden. Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, bedeutet dies, dass Sie nur einen Teil des Steuerbetrags zahlen müssen. Dies kann Ihnen helfen, finanzielle Belastungen zu mildern. Eine Stundung hingegen ermöglicht es Ihnen, die Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass die Nachzahlungszinsen weiterhin anfallen können. Um einen Antrag auf Ermäßigung oder Stundung zu stellen, können Sie sich bei Ihrem Finanzamt informieren.

Dort erhalten Sie alle nötigen Informationen und Formulare, die Sie für den Antrag ausfüllen müssen. Nutzen Sie diesen Service, um Ihr Anliegen rechtzeitig einzureichen und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Insgesamt gibt es also verschiedene Optionen, um Ihre Steuernachzahlung zu bewältigen. Eine Ermäßigung oder Stundung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre finanziellen Verpflichtungen in angemessener Weise zu erfüllen. Zögern Sie nicht, die entsprechenden Anträge zu stellen und nutzen Sie die Hilfe des Finanzamts, um den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten.

7. Was passiert, wenn Sie Ihre Steuer nicht rechtzeitig bezahlen?

Das Thema der Steuernachzahlung wirft oft viele Fragen auf und kann zu Verunsicherung führen. In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen alle relevanten Informationen liefern, um Ihnen den Prozess der Steuernachzahlung so stressfrei und transparent wie möglich zu gestalten. In Deutschland müssen Sie Ihre Steuern pünktlich zahlen, um mögliche finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Wenn Sie Ihre Steuer jedoch nicht rechtzeitig begleichen, kann dies zu bestimmten negativen Folgen führen. Zum Beispiel kann das Finanzamt Säumniszuschläge erheben, die den zu zahlenden Betrag erhöhen. Diese Zuschläge können prozentual berechnet werden und hängen davon ab, wie lange die Steuerzahlung bereits überfällig ist.

Eine andere mögliche Konsequenz ist die Pfändung von Vermögenswerten. Wenn Sie Ihre Steuer nicht rechtzeitig bezahlen, kann das Finanzamt Maßnahmen ergreifen, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören die Pfändung von Bankkonten, Eigentum oder anderen Vermögenswerten, um die ausstehende Steuernachzahlung zu decken. Es ist wichtig zu wissen, dass das Finanzamt Sie über den ausstehenden Betrag informiert und Ihnen die Möglichkeit gibt, die Steuernachzahlung innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den vollen Betrag sofort zu zahlen, können Sie möglicherweise eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt treffen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, den Betrag in monatlichen Raten zurückzuzahlen und so Ihre finanzielle Belastung zu verringern.

Es ist ratsam, bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen. Unter Umständen können Sie eine Ermäßigung oder Stundung beantragen, um die Steuernachzahlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder den Betrag zu reduzieren. Das Finanzamt prüft Ihren Antrag sorgfältig und entscheidet, ob eine entsprechende Zustimmung erteilt wird. Insgesamt ist es wichtig, die Steuernachzahlung ernst zu nehmen und den Fristen und Verpflichtungen nachzukommen.

Wenn Sie jedoch einmal in die Situation geraten sollten, Ihre Steuer nicht rechtzeitig bezahlen zu können, gibt es verschiedene Optionen, um die Situation zu bewältigen. Sprechen Sie mit dem Finanzamt und erkunden Sie die besten Lösungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation. Haben Sie keine Angst vor der Steuernachzahlung, denn es gibt immer Wege, diese finanzielle Verpflichtung zu erfüllen und den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten.

8. Können Sie die Nachzahlung aufteilen und in Raten zahlen?

Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen, kann es manchmal schwierig sein, den Gesamtbetrag auf einmal zu bezahlen. Doch keine Sorge, es gibt möglicherweise eine Lösung – die Aufteilung der Nachzahlung in Raten. In Deutschland haben Steuerzahler verschiedene Optionen, um ihre Steuernachzahlung zu begleichen, und die Ratenzahlung ist eine davon. Beispielweise, wenn Sie herausfinden möchten, wie hoch Ihre Steuernachzahlung ist, müssen Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben berechnen und den entsprechenden Steuersatz anwenden.

Das Finanzamt kann Ihnen dabei helfen, Informationen über Ihren persönlichen Steuersatz und die versteuernden Einkommen zu erhalten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen und Dokumente bereithalten, um Ihr Anliegen reibungslos zu bearbeiten.

Wenn Sie die Höhe Ihrer Steuernachzahlung kennen, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Ratenzahlung nicht automatisch gewährt wird und vom Finanzamt geprüft wird. Dennoch zeigen unsere Erfahrungen, dass viele Steuerzahler die Möglichkeit einer Ratenzahlung nutzen können, um ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Ratenzahlung ermöglicht es Ihnen, die Steuernachzahlung in gleichmäßigen Raten über einen bestimmten Zeitraum zu begleichen. Dies kann Ihnen helfen, finanzielle Belastungen zu reduzieren und Ihren Zahlungsverpflichtungen besser gerecht zu werden.

Beachten Sie jedoch, dass möglicherweise Zinsen und Gebühren für die Ratenzahlung anfallen können. Wenn Sie die Ratenzahlungsoption wählen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die monatlichen Raten fristgerecht zahlen, um weitere Komplikationen zu vermeiden.

Achten Sie auch darauf, dass Sie die Ratenzahlung ausschließlich für Ihre Steuerschulden nutzen und nicht mit anderen Zahlungsverpflichtungen verwechseln. Insgesamt gibt es viele Möglichkeiten, eine Steuernachzahlung zu bewältigen. Die Ratenzahlung ist eine praktikable Option, um die Belastung aufzuteilen und den finanziellen Stress zu reduzieren. Zögern Sie nicht, sich an Ihr örtliches Finanzamt zu wenden, um weitere Informationen und Beratung zu erhalten. Haben Sie keine Angst vor einer Steuernachzahlung – das Finanzamt ist bereit, Ihnen bei der Lösung Ihrer finanziellen Verpflichtungen zu helfen und den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten.

9. Was ist ein Freistellungsauftrag und wie funktioniert er bei der Nachzahlung von Steuern?

Ein wichtiger Aspekt der Steuernachzahlung, den es zu beachten gilt, ist der Freistellungsauftrag. Was genau ist ein Freistellungsauftrag und wie funktioniert er bei der Nachzahlung von Steuern? Ein Freistellungsauftrag ist eine Möglichkeit, um bereits gezahlte Steuern auf bestimmte Einkünfte zu vermeiden. Hierbei geben Sie Ihrer Bank einen Auftrag, bis zu einem bestimmten Betrag Kapitalerträge steuerfrei zu stellen. Dieser Betrag liegt in Deutschland bei 801 Euro für Singles beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, dass Sie bei einem zu versteuernden Einkommen von beispielsweise 50.000 Euro und einem Freistellungsauftrag von 801 Euro lediglich auf den Betrag oberhalb der 801 Euro Steuern zahlen müssten.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Ihr zu versteuerndes Einkommen beläuft sich auf 50.000 Euro und der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Ohne einen Freistellungsauftrag müssten Sie 25 Prozent auf die gesamten 50.000 Euro zahlen, was 12.500 Euro entspricht. Wenn Sie jedoch einen Freistellungsauftrag von 801 Euro haben, werden Ihnen nur 25 Prozent auf den Betrag oberhalb von 801 Euro berechnet, also 24.199 Euro. Dies bedeutet eine Steuerersparnis von 301 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge wie Zinseinkünfte, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen genutzt werden kann. Er hat jedoch keinen Einfluss auf die Einkommensteuer, die im Rahmen Ihrer Einkünfte aus Arbeit oder Rente anfällt.

Deshalb ist es ratsam, auch andere Optionen zur Begleichung der Steuernachzahlung in Betracht zu ziehen, die in den vorherigen Abschnitten erwähnt wurden. Insgesamt ist der Freistellungsauftrag ein nützliches Instrument, um Steuern zu sparen und die Belastung bei der Nachzahlung von Steuern zu verringern. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen oder Fragen zur Steuernachzahlung haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich nicht von der Steuernachzahlung abschrecken – es gibt viele Möglichkeiten, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten!

10. Fazit: Haben Sie keine Angst vor der Steuernachzahlung – es gibt viele Möglichkeiten, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten!

Wenn es um die Steuernachzahlung geht, kann es leicht passieren, dass man sich Sorgen macht und Ängste entwickelt. Doch keine Panik – es gibt viele Möglichkeiten, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten! Egal ob Sie gerade Ihr erstes Einkommen erzielen oder bereits seit vielen Jahren Steuern zahlen, es ist wichtig, dass Sie über die verschiedenen Optionen informiert sind, um die Steuernachzahlung zu bewältigen. Zunächst einmal müssen Sie verstehen, wie die Steuernachzahlung berechnet wird. In Deutschland wird die Einkommensteuer auf Ihre versteuernden Einkünfte berechnet.

Je nach Ihrem Einkommen und Ihrem Steuersatz kann es sein, dass Sie am Ende des Jahres eine Steuernachzahlung leisten müssen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Finanzen gut im Blick haben und mögliche Nachzahlungen frühzeitig einplanen.

Das Finanzamt bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um die Steuernachzahlung zu begleichen. Eine Option besteht darin, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. So können Sie Ihre finanzielle Belastung auf mehrere Monate oder Jahre verteilen und haben mehr Spielraum in Ihrem Budget. Falls Sie diese Option nutzen möchten, sollten Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Finanzamt aufnehmen und alle nötigen Informationen bereithalten. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Zeitpunkt der Steuernachzahlung von Ihrem individuellen Fall abhängt. Normalerweise müssen Sie die Steuernachzahlung bis zum 31. Juli des Folgejahres leisten.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, zum Beispiel für Rentner, die ihre Steuererklärung erst später abgeben müssen. Informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt über Ihren individuellen Fall. In manchen Fällen können Sie auch eine Ermäßigung oder Stundung der Steuernachzahlung beantragen.

Dabei müssen Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen und nachweisen, dass Sie die Steuernachzahlung nicht in einem Zug leisten können. Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und entscheidet dann über eine mögliche Ermäßigung oder Stundung. Abschließend sollten Sie wissen, dass es möglich ist, die Steuernachzahlung aufzuteilen und in Raten zu zahlen. Das kann eine gute Möglichkeit sein, um Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, ohne dass Ihre monatliche Belastung zu hoch wird. Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt über diese Option und klären Sie alle Details ab.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Haben Sie keine Angst vor der Steuernachzahlung! Es gibt viele Informationen und Services, die Ihnen helfen, den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, seien Sie transparent und rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt und planen Sie Ihre Finanzen gut, um die Steuernachzahlung erfolgreich zu bewältigen.

Abschließend möchten wir noch einmal die wichtigsten Punkte aus unserem Blogbeitrag „Steuerzahlung – Was müssen Sie wissen?“ zusammenfassen. Wir haben diskutiert, wie man die Steuernachzahlung berechnet und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, um sie zu begleichen. Sie haben gelernt, dass eine Ratenzahlung möglich ist und dass es auch die Möglichkeit gibt, eine Ermäßigung oder Stundung zu beantragen. Außerdem haben wir besprochen, was passiert, wenn Sie Ihre Steuern nicht rechtzeitig bezahlen und wie Sie die Nachzahlung in Raten aufteilen können.

Ein weiterer wichtiger Punkt war der Freistellungsauftrag und wie er bei der Nachzahlung von Steuern funktioniert. Wir möchten Sie ermutigen, keine Angst vor der Steuernachzahlung zu haben. Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten. Lesen Sie gerne weitere Blogposts zu diesem Thema und bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen im Steuerbereich.

FAQ

  1. Wie viel Steuern muss ich bezahlen?

    Sie müssen Steuern bezahlen, die auf Ihr Einkommen, Ihren Besitz und Ihre Transaktionen erhoben werden. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihr Einkommen, Ihre familiäre Situation und die Art der Steuern, die erhoben werden. Einkommenssteuer ist eine der wichtigsten Steuern, die Sie zahlen müssen. Sie wird auf Ihr Bruttoeinkommen basierend auf einem progressiven Tarif angewendet. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz, den Sie zahlen müssen. Zusätzlich zur Einkommenssteuer müssen Sie möglicherweise auch Sozialversicherungsbeiträge leisten. Diese werden von Ihrem Bruttoeinkommen einbehalten, um bestimmte soziale Leistungen abzudecken, wie z.B. Krankenversicherung und Rentenansprüche. Wenn Sie Immobilien besitzen, müssen Sie auch Grundsteuern bezahlen. Die Höhe der Grundsteuer hängt von dem Wert Ihrer Immobilie und den lokalen Steuerraten ab. Bei bestimmten Transaktionen können auch Umsatzsteuern anfallen. Diese werden beim Kauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und variieren je nach Steuersatz und Art des Produkts. Es ist wichtig zu beachten, dass Steuern oft in verschiedenen Kategorien erhoben werden und die genaue Höhe von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Um herauszufinden, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen, ist es ratsam, einen professionellen Steuerberater zu konsultieren oder sich an Ihr örtliches Finanzamt zu wenden.

  2. Wann muss man die Steuer zahlen?

    Die Steuer muss man in der Regel innerhalb bestimmter Fristen zahlen. Die genauen Termine hängen von der Art der Steuer und dem Land ab, in dem man lebt. In Deutschland müssen zum Beispiel die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer regelmäßig gezahlt werden. Die Einkommensteuer wird in der Regel einmal im Jahr fällig. Selbstständige und Freiberufler müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben und die fällige Steuer entrichten. Arbeitnehmer hingegen bezahlen die Einkommensteuer normalerweise direkt über ihren Lohn, da sie automatisch vom Arbeitgeber einbehalten wird. Die Umsatzsteuer hingegen ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmer müssen diese regelmäßig an das Finanzamt abführen. Die genauen Zahlungstermine hängen von der Umsatzsteuervoranmeldung ab, die in der Regel quartalsweise oder monatlich abgegeben werden muss. Es ist wichtig, die Steuertermine im Blick zu behalten, da es bei verspäteter Zahlung zu Verzugszinsen und möglicherweise zu finanziellen Strafen kommen kann. Man sollte sich daher frühzeitig über die entsprechenden Fristen informieren und seine Steuern rechtzeitig zahlen. Es ist auch ratsam, bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu kontaktieren, um hilfreiche Informationen und Beratung zu erhalten.

  3. Wer muss wie viel Steuern zahlen?

    Wer muss wie viel Steuern zahlen? Die Höhe der Steuern, die eine Person zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal spielt das Einkommen eine entscheidende Rolle. Personen mit höherem Einkommen müssen in der Regel einen höheren Steuersatz zahlen als Personen mit niedrigerem Einkommen. Zudem gibt es verschiedene Steuerklassen, die je nach Familienstand und Anzahl der Kinder variieren können. Verheiratete Paare oder Alleinerziehende haben oft andere Steuersätze als Singles. Des Weiteren müssen Selbstständige und Unternehmen Steuern zahlen. Hierbei wird die Steuerlast in der Regel durch den Gewinn oder Umsatz bestimmt. Zusätzlich gibt es unterschiedliche Steuerarten, wie die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, die auf verschiedene Einkommens- oder Umsatzgrundlagen erhoben werden. Auch das Vermögen kann steuerpflichtig sein. Hierzu gehören zum Beispiel die Grundsteuer bei Immobilienbesitz oder die Erbschaftssteuer bei Vermögensübertragungen. Es gibt außerdem steuerliche Freibeträge und Abzüge, die dazu führen, dass manche Personen weniger Steuern zahlen müssen. Dazu gehören beispielsweise Kinderfreibeträge, Werbungskosten oder Sonderausgaben. Insgesamt ist das deutsche Steuersystem sehr komplex und individuell. Jeder Steuerpflichtige muss seine persönliche Steuererklärung abgeben und die Höhe der Steuern kann je nach individuellen Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen.

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  • Hallo,

    ich hätte folgende Frage… ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Das Finanzamt hatte mich in diesem Jahr aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Warum habe ich ehrlich gesagt nicht genau verstanden, da ja alles schon vom Arbeitgeber abgeführt wird. Nun kam vor ein paar Wochen der Bescheid. Ich sollte 32 Euro nachzahlen.

    Ich kann mir nicht so wirklich erklären, wie diese Nachzahlung zu Stande kommt. Ich bin ledig und Steuerklasse 1. Mein Verdienst ist eher gering… unter 20.000 in 2016.

    • Hallo,

      es ist tatsächlich eher selten, dass man bei Steuerklasse 1 etwas nachzahlen muss. Ich kann mir aktuell 2 Szenarien für eine Steuernachzahlung in Steuerklasse 1 vorstellen.

      1. Es liegt tatsächlich unversteuertes Geld vor. Das kann z.B. sein, wenn Sie in 2016 Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünfte aus einem Zweitjob bezogen haben. Daraus wurden dann möglicherweise gar keine Steuern abgeführt.

      2. Der Steuerbescheid ist falsch. Mit anderen Worten: das Finanzamt hat sich verrechnet, und Ihnen zu viel abgezogen.

      Ich rate Ihnen zunächst, Ihren Steuerbescheid genau zu lesen. Vielleicht finden Sie dort schon Hinweise. Wenn Sie der Meinung sind, der Bescheid könnte falsch sein, legen Sie Widerspruch ein. Bedenken Sie, dass Sie hierfür nur 4 Wochen nach Ausstellung des Bescheids Zeit haben.

      Viel Erfolg

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem: für 2016 hatte ich eine hohe Steuernachzahlung. War davon ein halbes Jahr Hartz4-Empfänger und die andere Jahreshälfte habe ich in Teilzeit gearbeitet. Zusätzlich erhalte ich eine geringe Witwenrente. Habe Steuerklasse 1, bin ledig, und habe keine Kinder. Aus gesundheitlichen Gründen ist mir eine Vollzeit-Arbeit nicht möglich. Die Rückzahlung ans Finanzamt betrug etwa einen vollen Monatslohn. Wie kann es sein, dass ich als Geringverdiener so hohe Nachzahlungen zu leisten habe? Wird das nun jedes Jahr auf mich zutreffen?

    • Hallo,

      da kann ich jetzt auch nur spekulieren. Jetzt könnte man die Frage stellen, ob der Arbeitgeber aus dem Teilzeitjob alle notwendigen Steuern an das Finanzamt abgeführt hat. Was noch sein könnte: Sie konnten bisher die Witwenrente alleine steuerfrei vereinnahmen. Durch die zusätzlichen Einkünfte aus dem Teilzeitjob – es werden nun alle Einkünfte zusammengerechnet – haben sie den Grundfreibetrag überschritten. Jetzt schlägt die Steuerfalle zu. Ich halte die Nachzahlung jedoch für eine einmalige Sache.

      Viele Grüße

  • Hallo, könnt ihr folgende Frage beantworten?

    Mein Freund hat 2015 sechs Monate freiberuflich gearbeitet, bevor er einen festen Job angenommen hat. Das Finanzamt hat ab da die Steuervorauszahlung fortan geschätzt. Da er seinen Papierkram hat schleifen lassen, kam 2017 eine dicke Steuervorauszahlung mit Sperrung des Kontos. Er hat er das Geld sofort überwiesen, obwohl er das ja gar nicht hätte zahlen müssen, weil er nicht mehr selbstständig war. Das war letztes Jahr im September. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, dieses Geld zurückzubekommen? Leider war er da sehr schludrig.

    LG

    • Hallo,

      normalerweise kann man bei einem Steuerbescheid nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Danach geht es nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen, und liegt im Ermessen des Sachbearbeiters des Finanzamts. Am besten suchen Sie sich hierfür einen Steuerberater.

      Viel Erfolg

  • Hallo,

    laut Bescheid meines Steuerberaters muss ich für 2017 knapp 100.000 Euro Steuern nachzahlen. Ist es sinnvoll, diese Zahlung freiwillig noch in diesem Jahr zu leisten? Oder wäre es gut, einen Teilbetrag zu leisten? Oder sollte ich besser auf den Steuerbescheid warten und erst dann zahlen?

    Danke für einen Tipp!

    • Hallo,

      grundsätzlich wartet man auf den Bescheid. Aber das ist leider nichts, was ich Ihnen aus der Ferne beantworten kann, ohne Ihre genaue Situation zu kennen. Ihr Steuerberater müsste Ihnen das aber sagen können.

      Viele Grüße

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage: Ich bin bei nur einem Arbeitgeber tätig. Wenn ich meine Lohnsteuerbescheinigung in mein Steuerprogramm eingebe, kommt bei mir immer eine Nachzahlung raus. Ich habe keine Werbekosten abzusetzen und komme somit nicht über meine Pauschale in Höhe von 1000€. Auch sonst habe ich nichts anzugeben. Warum kommt dann überhaupt eine Nachzahlung raus? Kann mir das einer erklären?

    VG

    • Hallo,

      aktuell kann ich mir drei Szenarien vorstellen, warum Sie Steuern nachzahlen müssten. Was aber nicht heisst, dass es nicht noch andere Gründe geben kann.

      • 1. Sie nutzen bereits einen oder mehrere Freibeträge in Ihrer Lohnsteuer
      • 2. Sie und Ihr Ehepartner nutzen die Steuerklassenkombination 3 / 5
      • 3. Es hat einen technischen Grund: Sie müssten in Ihrem Steuerprogramm zunächst alle Daten erfassen, und dann auf die Endauswertung klicken.

      Viele Grüße

  • Hallo,

    wir sind eine Familie mit 2 schulpflichtigen Kindern. Wir haben die Steuerklasse 3 und 5, da mein Mann etwa das 3 fache verdient wie ich (arbeite halbtags). Wir haben leider auch nichts abzusetzen, und kommen nicht über die Werbekostenpauschale. Ist es normal, dass wir seit etwa 2 Jahren über 1000 € Nachzahlungen haben. Freibeträge sind mir nicht bekannt.

    Danke und Gruß

    • Hallo,

      bei der Steuerklassenkombi 3 / 5 kann es wie oben beschrieben zu Nachzahlungen kommen. Beträgt die Nachzahlung mehr als 400 Euro, verlangt das Finanzamt normalerweise Vorauszahlungen von Ihnen. Betrug die Steuernachzahlung weniger als 400 Euro, können Sie mit dem Finanzamt freiwillig eine Vorauszahlung vereinbaren, um weitere Nachforderungen in Zukunft zu verhindern. Unabhängig davon können Sie immer eine Erhöhung der Vorauszahlungen beantragen.

      Viele Grüße

  • Hallo vielleicht kann mir hier Jemand weiterhelfen ?

    Mein Mann und ich haben im September 2017 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Ausbildung und mein Mann im Familienunternehmen angestellt. Für das Jahr 2017 haben wir eine Rückzahlung erhalten. Heute traf mich allerdings der Schlag als ich den Brief vom Finanzamt öffnete. Sie verlangen nun eine Nachzahlung für 2018. Zum Verständnis: Im Jahr 2018 war ich immer noch Auszubildende, und mein Mann immer noch Angestellter im Unternehmen. Das einzige was sich hier geändert hatte war, dass mein Mann seit Februar 2018 eine Gehaltserhöhung hatte, und dann zum 01.12 2018 noch arbeitslos gemeldet war.

    Hier stelle ich mir jetzt die Frage, wieso wir knapp die Hälfte von dem Betrag den wir noch im Jahr 2017 erhalten hatten, jetzt im Jahre 2018 zurückzahlen sollen.

    Bin dankbar für jede Antwort

    • Hallo,

      es liegt vermutlich an 2 Dingen. Mit der Heirat ändern sich Ihre Steuerklassen, was zu einer Neuberechnung der Abgabenlast führt. Sie haben nach der Hochzeit zunächst beide die Steuerklasse 4., was nicht unbedingt vorteilhaft sein muss. Eventuell könnten Sie über einen Wechsel der Steuerklassen nachdenken. Zudem hat Ihr Mann in 2018 mehr verdient als in 2017, weshalb er auch mehr Steuern zahlen muss.

      Freundliche Grüße

  • Hallo, es wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet…

    Ich habe freiwillig zwei EStErklärungen für 2018 und 2019 abgegeben. Für 2018 sollte ich 1100€ Erstattung bekommen. Für 2019 aber ca. 1600€ nachzahlen wg. Steuerklassen Kombin. 3/5, da meine Frau in Elternzeit war. Das Finanzamt hat die Nachzahlung mit der Erstattung verrechnet. Ich muss noch ca. 450 € nachzahlen. Nun möchte ich Einspruch einlegen, und meine EStrErklärung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten für 2019 zurückziehen. Bekomme ich in diesem Fall die Steuererstattung aus 2018 ca. 1100e welche verrechnet wurde?

    Ich danke vorab für Ihre Antwort!
    VG

    • Hallo,

      soweit mir bekannt ist, darf das Finanzamt gegensätzliche Forderungen miteinander verrechnen. Ob sich die Steuererklärungen für 2018 und 2019 voneinander trennen lassen, weiß ich nicht. Das kann Ihnen nur ein Steuerberater beantworten.

      Freundliche Grüße

  • Hallo,

    ich habe meinen elektronischen Steuerbescheid erhalten, und muss eine Nachzahlung durchführen. Ich weiß jedoch nicht, wie ich es machen soll. Sie könnten mir einen Tipp geben.

    Herzliche Grüße
    Julian

    • Hallo,

      es gibt im Prinzip 2 Möglichkeiten. 1. Sie finden die Bankverbindung, wohin Sie das Geld überweisen müssen, auf dem Steuerbescheid. 2. Sie haben dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erteilt. Dann zieht das Finanzamt den Geldbetrag von Ihrem Girokonto ein.

      Freundliche Grüße

  • Hallo,

    ich habe auch eine Frage. Wie ist das bei einem Jobwechsel, also 2 Arbeitgebern in einem Jahr? Ich habe bei meinem 2. Job für kurze Zeit weniger verdient, hatte aber zusätzliche Ausgaben und muss jetzt nachzahlen. Hätte ich irgendwo genauer Job 1 und Job 2 angeben müssen?

    Gruß, Katja

    • Hallo,

      das können Sie zwar tun, müssen es aber nicht. Das Finanzamt übernimmt zunächst die von den Arbeitgebern übermittelten Daten, und weiß daher über Ihre Einkünfte bescheid.

      Freundliche Grüße

  • Im Jahr 2020 habe ich komplett Krankengeld bezogen, und zwar 20200,-EUR. Muss ich bei Steuerklasse 1 mit einer Nachzahlung rechnen?

    Alle Antworten helfen, vielen lieben Dank

    VLg Klaus

    • Hallo.

      nein, höchstwahrscheinlich nicht. Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig. Es muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden, da es dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Wichtig für Sie ist Folgendes: Wenn Sie außer dem Krankengeld in dem besagten Zeitraum sonst keine nennenswerten Einkünfte hatten, sollte eine Steuernachzahlung kein Thema für Sie sein.

      Freundliche Grüße

  • Ich bin als Lediger bei 2 Arbeitgebern beschäftigt. Steuerklasse 1 und 6. Jeder sagt, Steuerklasse 6 ist nicht so schlimm, kriegt man mit der Steuererklärung wieder zurück. Stattdessen muss ich jetzt 400 Euro nachzahlen. Freibeträge habe ich nicht, dafür Riester, LV zur Altersvorsorge, Wegkosten und weiteres zum absetzen. Wie kann das sein?

    Vielen Dank

    • Hallo,

      es liegt wahrscheinlich schon an der Aufnahme ihres Zweitjobs, und der damit verbundenen höheren Besteuerungsgrundlage. Ich halte das jedoch für einmaligen Effekt. Das sollte bei zukünftigen Steuererklärungen nicht mehr passieren.

      Freundliche Grüße

  • Meine Frau und ich sind Rentner. 2017 mussten wir für die Beihilfestelle einen Steuerbescheid
    vorlegen. Dadurch sind wir beim Finanzamt wieder erfasst. Seit dem geben wir wieder eine Steuererklärung ab. Jetzt erhielten wir einen Steuerbescheid für 2015 und 2016 ohne dass wir eine Steuererklärung abgegeben hatten. Für 2015 sollen wir jetzt 335,00 und für 2016 377,00 € nachbezahlen. Wurden diese Beträge vom Finanzamt geschätzt oder können wir nachträglich noch eine Steuererklärung abgeben?

  • Hallo zusammen,
    meine Ehefrau und ich sind zusammen veranlagt.
    Wir haben die Lohnsteuerklasse 3 und 5 zusätzlich
    hat meine Frau noch einen 2. Job dieser wird auf der
    Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6 ausgewiesen.
    Nach Berechnung über das Steuerprogramm sollen
    wir rund 1500€ nachzahlen.
    Wie ist das möglich ?

  • Hallo, meine Frau ist im letzten Jahr von einer kleinen Teilzeitstelle auf ca 80 % Stelle arbeiten gewesen und ich habe eine Vollzeitstelle. Lohnsteuerklasse 3+5. Ich habe einen Dienstwagen und meine Frau ein paar km anzusetzen. Kann es sein durch die Aufstockung von 20 auf 80 %, das es eine 2000 € Nachzahlung nach sich zieht? Wir zahlen doch schon grundsätzlich – gerade in Klasse 5 hohe Steuern.

  • Guten Tag,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Ich war bis Ende Juli 2021 noch bei der Bundeswehr und wurde mit Steuerklasse 1 versteuert. Ende August hab ich dann eine „Übergangszahlung“ von ungefähr 9700€ brutto (6800€ netto) bekommen. Ab dem 01.08.21 hab ich eine Ausbildung angefangen und diese Vergütung 970€ brutto (700€ netto) wurde über die Steuerklasse 6 versteuert, weil ich noch bis Juni von der Bundeswehr Gehalt bekomme, 1600€ brutto (1300€ netto) und das wurde über die Steuerklasse 1 versteuert.
    So jetzt hab ich eine Steuererklärung online gemacht und mir wird gezeigt das ich 1400€ nachzahlen müsse.

    Könnte mir hier jemand evtl helfen bevor ich hunderte Euro beim Steuerberater lasse?

    Liebe Grüße

  • Hallo, ich muss Steuern nachzahlen.
    Kann es sein das ich 20.000 Euro mehr in dem Jahr verdient habe.
    Die Steuern werden doch von meinem Arbeitggwbet bezahlt.

  • Super Beitrag!
    Kurz und Informativ, so sollte es sein.
    Wie sieht es mit den ganzen neuen Steuererklärungs Apps aus ?
    Könnt ihr so etwas empfehlen oder sollte man sich doch eher einen Steuerberater als persönlichen Ansprechpartner suchen ?

    Viele liebe Grüße aus Dortmund

  • Hallo,
    vielleicht weiß hier jemand einen Rat. Bin seit Jahrzehnten abhängig beschäftig beim immer gleichen Arbeitgeber, keine weiteren Einnahmen außer meinem Gehalt, mache seit Beginn meiner Berufstätigkeit meine Steuererklärung immer selbst und haben – grob im Schnitt- bislang eine Rückerstattung zwischen 800 und 1000 Euro gehabt.

    Nun kam der Bescheid für 2022: Nachzahlung! (nicht viel, aber dass es überhaupt zu einer Nachzahlung kommt – da war ich schon schockiert).

    Ich weiß nicht, was ich falsch gemacht habe. Habe im letzten Jahr (aber erst im Dez.) eine Gehaltserhöhung bekommen. Liegt das vielleicht daran?

    Habe im Netz jetzt Aussagen gefunden „(…) wenn die Einnahmen deutlich höher sind als von den Steuerbehörden erwartet, kommt es in der Regel zu einer Nachzahlung. (…)“

    Blöde Frage: warum? Was „erwarten“ denn Steuerbehörden?

    Mein Arbeitgeber führt doch meine Lohnsteuer anteilig zu meinem Gehalt bereits ans FA ab?

    Bin gerade etwas ratlos… 🙁
    Anruf beim FA mit der Bitte um Erklärung erfolglos: wir beantworten keine Fragen, das wäre dann ja eine Steuerberatung. Danke dafür…

    Lieben Dank bereits jetzt hier in die Runde für Ihre Hilfe. 🙂

    • Es kommt immer darauf an. Wenn man vorzeitig kündigt, jedoch trotzdem länger Gehalt beziehen möchte, kann dies zu einer außerordentlichen Einigung im Tarifvertrag führen. Steuernachzahlung inklusive.

  • Hallo, habe gerade meine Steuererklärung gemacht und meine vorraussichtliche Rückzahlung beträgt ca 350€.
    Habe 1 Woche Kurzarbeit und Krankengeld bekommen.
    Lohnsteuerklasse 3 verheiratet und allein verdiener. wieso denn das .

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